Gesellschaft & Politik

Ledige müssen für die Ex-Freundin aufkommen

Bild
Bild: KEYSTONE
Wie bei Ehepartnern

Ledige müssen für die Ex-Freundin aufkommen

Das neue Unterhaltsrecht nimmt ledige Männer in die Pflicht: Kommt es zur Trennung, genügt es nicht mehr, dass sie Kinderalimente bezahlen. Sie müssen ihrer Ex-Partnerin neu auch den Aufwand für die Betreuung der Kinder finanziell vergüten.
20.06.2014, 06:0720.06.2014, 11:11
Doris Kleck / Aargauer Zeitung
Mehr «Gesellschaft & Politik»
Ein Artikel von
Aargauer Zeitung

Einst waren uneheliche Kinder verpönt, heute liegen sie im Trend. In der Schweiz hat jedes fünfte Kind unverheiratete Eltern – diese Zahl hat sich innerhalb von zehn Jahren praktisch verdoppelt. Diese Kinder und ihre Mütter sind benachteiligt, wenn es zur Trennung kommt. Heute müssen zwar auch ledige Väter für die Kosten von Windeln, Krankenkasse oder Miete aufkommen, nicht aber für die Betreuung der Kinder – im Gegensatz zu geschiedenen Vätern. Das bedeutet nichts anderes, als dass unverheiratete Mütter ein gewisses (Armuts-)Risiko tragen. 

Mit dem neuen Unterhaltsrecht, das der Nationalrat gestern beraten hat, soll sich dies nun ändern. Alle Kinder erhalten den gleichen Leistungsanspruch, egal, «ob es von einem Paar gezeugt wurde, das seit zehn Jahren verheiratet war, oder ob es aus einem One-Night-Stand hervorging», wie es Bundesrätin Simonetta Sommaruga ausdrückte. Der Nationalrat hat der Einführung eines «Betreuungsunterhalts» zugestimmt. Das heisst, auch ledige Väter müssen sich an der Kinderbetreuung beteiligen mit Geld oder durch Präsenz. 

Wie viel kostet ein Kind?

Zwar brachte FDP-Fraktionschefin Gabi Huber UR einen gewissen Unmut darüber zum Ausdruck, «dass immer mehr alle – unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht – einfach alles machen können und auf alles Anspruch haben sollen». 

Doch einzig die SVP kämpfte gestern gegen die Gesetzesrevision. Luzi Stamm (SVP/AG) wollte gar nicht erst auf das Geschäft eintreten. Er bemängelte die Unschärfe des neuen Gesetzes. Weder sei klar, was ein «gebührender Unterhalt» sei, noch was es heisse, dass Vater und Mutter nach «ihren Kräften» für das Kind sorgen müssen. Stamm will einem 22-Jährigen, der ein Kind zeugt, eine Tabelle überreichen können, die zeigt, wie viel er dafür bezahlen muss. 

Tatsächlich hat der Nationalrat nur die Grundsätze festgelegt. Er überlässt es den Gerichten, eine Praxis zu den Unterhaltskosten zu entwickeln. Ganz einfach deshalb, weil jeder Fall anders gelagert und einzeln zu beurteilen ist. 

Die SVP hätte gerne in das Gesetz geschrieben, dass sich die Eltern die Unterhaltskosten hälftig teilen müssen, sofern sie sich nicht auf eine andere Aufteilung einigen. Sebastian Frehner (SVP/BS) stellte einen entsprechenden Antrag, der von den politischen Gegnern die Prädikate «modern» und «sympathisch» bekam, jedoch mit ironischem Unterton. Bundesrätin Sommaruga ortete einen Widerspruch im Antrag Frehners zur letzten SVP-Initiative, die Frauen finanziell belohnen wollte, die zu Hause bleiben: «Wenn es dann aber zu einer Scheidung kommt, dann soll ihre finanzielle Beteiligung plötzlich von 0 auf 50 heraufgefahren werden.» Sie wisse nicht, woher dann plötzlich das Geld und die Erwerbsmöglichkeit kommen sollten. 

Kein Mindestbetrag festgelegt

Die Anträge der SVP blieben chancenlos, ebenso diejenigen von links. Die SP wollte einen Mindestbetrag für den Unterhalt ins Gesetz schreiben – in der Höhe der AHV-Waisenrente. Diese liegt derzeit bei 936 Franken pro Monat. Im bürgerlichen Lager fand dieser Antrag keine Gnade. Gabi Huber sprach von einer «Bankrotterklärung an jegliches Verantwortungsgefühl», weil es am Schluss an den Kantonen wäre, einzuspringen, wenn ein Elternteil nicht in der Lage wäre, den Mindestbetrag zu bezahlen. Auch wenn man für diese Idee Sympathien hat: Der Bund kann die Kantone nicht dazu verpflichten. Das Gesetz geht nun in den Ständerat.

Jetzt auf
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
1 Kommentar
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
1