Seit letzte Woche ist das Bild eines herzförmigen Stück Brotes im deutschen Markenregister eingetragen. Registriert wurde die Bildmarke von der Hamburger Anwaltskanzlei FPS Fritze Wicke Seeli. Auf Anfrage von watson wollten die Markenanwälte nicht sagen, wer die Markeneintragung bei der Kanzlei in Auftrag gegeben hat.
Ein Brot als Marke? Wie ist das möglich? Wie der Schweizer Rechtsanwalt Martin Steiger gegenüber watson bestätigt, kann man im Prinzip alles als Marke registrieren – auch Abbildungen oder Wörter von Alltagsprodukten, solange die Marke nicht im Zusammenhang mit dem betroffenen Produkt steht. Im Markenrecht spricht man von Zeichen, die zum Gemeingut zählen. Klingt kompliziert. Ist aber mit folgendem Beispiel ganz einfach zu verstehen, wie Steiger erklärt: «Das englische Wort ‹Apple› kann man für Computerprodukte als Marke registrieren, nicht jedoch für Äpfel an sich.»
Ähnlich sei dies beim herzförmigen Brot. Man darf weiterhin ein herzförmiges Brot fotografieren und das Bild verwenden, um ein Stück Brot auf einer Verpackung zu illustrieren. Verboten sei jedoch eine Käseverpackung, auf der man ein herzförmiges Brot abdruckt. Logisch, oder? (pma)