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Fahne geschwenkt: FC-St.Gallen-Ultra vor Gericht

Fahnenmeer für den FC St.Gallen.
Fahnenmeer für den FC St.Gallen.Bild: KEYSTONE
Gehilfe von Pyrozündern?

Fahne geschwenkt: FC-St.Gallen-Ultra vor Gericht

Der Angeklagte habe die Fahne in der Fankurve des FC St.Gallen nur hochgehalten, damit sich die vermummten Pyro-Zünder vor den installierten Kameras verstecken konnten, wirft der Staatsanwalt dem 21-Jährigen vor.  
08.12.2014, 15:5808.12.2014, 16:16
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Das Kantonsgericht St.Gallen hat am Montag den Fall eines jungen Fussballfans beurteilt. Ihm wird vorgeworfen, in der Fankurve eine Fahne gehalten zu haben. Dadurch hätten sich Pyro-Zünder unerkannt ihrer Vermummung entledigen können. 

Der 21-jährige Mann ist Mitglied einer Ultra-Vereinigung, die im Fanblock des FC St.Gallen präsent ist. An einem Match waren Signalfackeln von vermummten Anhängern gezündet worden. Sie hatten sich danach im Schutz der Fahne ihrer Vermummung entledigt und wurden nicht identifiziert.

Der Erste Staatsanwalt des Kantons St.Gallen, Thomas Hansjakob, warf dem 21-jährigen Fussballanhänger am Montag vor Kantonsgericht vor, die Fahne nur hochgehalten zu haben, damit sich die vermummten Pyro-Zünder vor den installierten Kameras verstecken konnten. Das habe perfekt funktioniert und dies sei nur möglich, wenn man die Aktion organisiere.

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Er forderte wegen Gehilfenschaft zur Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz oder wegen Begünstigung eine bedingte Geldstrafe von 25 bis 30 Tagessätzen. Die Verteidigerin verlangte hingegen einen Freispruch. Das Kreisgericht St.Gallen hatte den jungen Mann in erster Instanz zu sechs Tagessätzen verurteilt.

Es sei nicht verboten, in der Fankurve Fahnen zu halten, auch wenn dadurch Kameras nicht überall hinzielen könnten, stellte die Verteidigerin fest. Sie bezeichnete die Behandlung des Angeklagten als «absolut unverhältnismässig».

An Stuhl gefesselt

Nach einer frühmorgendlichen Hausdurchsuchung sei der Mann zur Vernehmung vorgeführt worden. Dazu habe er an den Händen gefesselt eine Strasse mit Passanten überqueren müssen. Bei der Befragung sei er mit einer Hand an den Stuhl gefesselt gewesen. Weiter seien von der Staatsanwaltschaft Zivilforderungen geltend gemacht worden, die vom FC St.Gallen gar nicht gestellt worden seien.

Das Kantonsgericht gibt das Urteil am Dienstag bekannt. Im September hatte das gleiche Gericht in einem ähnlichen Fall ein Urteil der Vorinstanz bestätigt: Ein 24-jähriger Mann war zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 100 Franken verurteilt worden, weil er eine Fahne so vor Fussballanhänger gehalten haben soll, dass sie sich dahinter vermummen konnten, um unerkannt Pyros zu zünden. (whr/sda) 

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7 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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jk8
08.12.2014 17:02registriert Oktober 2014
Unglaublich!
Werden am Ende auch jene, die im Stadion singen und Stimmung machen vor Gericht landen?
Krass, wie die Behörden hier die Fankultur und indirekt den Fussball kaputt machen wollen...
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Androider
08.12.2014 19:20registriert Februar 2014
So ein Bullsh*t! Fahnen gehören zur Fankultur & wenn diese gross sind, verdecken sie nun halt die Pyrozünder. Aber da kann der Fahnenschwinger nix dafür.
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