Im NSU-Prozess gegen mutmassliche deutsche Rechtsterroristen wollen die drei bisherigen Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe aufhören: Sie haben am Montag überraschend ihre Entbindung von ihren Pflichtmandaten beantragt.
Er habe sich diesen Schritt sehr gut überlegt, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Heer. Er sei sich darüber im Klaren, dass der Prozess damit neu begonnen werden müsste. Das Gericht unterbrach nach dem Antrag die Verhandlung für eine halbe Stunde.
Seit Beginn des NSU-Prozesses am 6. Mai 2013 hatte Zschäpe drei Pflichtverteidiger – nämlich Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Das Verhältnis Zschäpes mit diesen Verteidigern gilt seit langem als belastet. Sie hatte bereits vor einem Jahr deren Entbindung beantragt. Das Oberlandesgericht München liess kürzlich den Münchner Anwalt Mathias Grasel als vierten Pflichtverteidiger zu.
Die Sprecherin des Oberlandesgerichts sagte, für eine Entbindung von den Pflichtmandaten sei auch dann eine detaillierte Begründung notwendig, wenn die Verteidiger diese selbst beantragen. Allein die kürzlich erfolgte Berufung Grasels zum weiteren Pflichtverteidiger reiche nicht zur Begründung.
Am Montag war der 219. Verhandlungstag des Mammut-Prozesses. Der einzige Zeuge dieses Tages, der Zschäpe schon bei seiner ersten Vernehmung belastetet hatte, wurde zunächst nicht aufgerufen.
Zschäpe muss sich in dem Verfahren für die zehn Morde verantworten, die die Bundesanwaltschaft dem «Nationalsozialistischen Untergrund» (NSU) vorwirft. Hinzu kommen zwei Bombenanschläge und 15 Raubüberfälle. (sda/dpa/afp)