Das in der ostdeutschen Kleinstadt Heidenau verhängte Versammlungsverbot ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Dresden unzulässig. Die entsprechende Allgemeinverfügung sei «offensichtlich rechtswidrig», heisst es in einer am Freitag veröffentlichten Eilentscheidung des Gerichts.
Der Polizeiliche Notstand, mit dem das Versammlungsverbot vom zuständigen Landkreis für das gesamte Wochenende begründet worden war, sei nicht hinreichend vorgetragen und belegt worden. Aus Furcht vor neuen Ausschreitungen hatten die Behörden in Heidenau zwischen Freitag 14 Uhr und Montag 6 Uhr im gesamten Gebiet der Stadt alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel untersagt.
Das Gericht gab mit seiner Entscheidung dem Eilantrag eines Bürgers statt, der an einer von dem Bündnis «Dresden Nazifrei» angemeldeten Kundgebung teilnehmen wollte. Gegen die Entscheidung kann jetzt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Bundeslandes Sachsen erhoben werden. In Heidenau nahe Dresden hatte es am vergangenen Wochenende Ausschreitungen von Rechtsradikalen gegeben, die die dortige Unterbringung von Flüchtlingen verhindern wollen.
Zuvor hatte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) deutliche Kritik am Versammlungsverbot in Heidenau geübt. «Es ist ein Kniefall vor dem Mob in Heidenau», sagte Vizechef Jörg Radek laut «Spiegel». Eine solche Botschaft sei verheerend und ein Offenbarungseid für den Rechtsstaat. Die Entscheidung bedeute einen «Schlag ins Gesicht» all jener, «die sich der dumpfen Stimmungsmache rechter Gewalttäter entgegenstellen», so Radek weiter.
Das Landratsamt hatte am Donnerstagabend alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel in Heidenau untersagt. Die Anweisung gilt von Freitag 14 Uhr bis Montag 6 Uhr. Begründet wurde das mit einem polizeilichen Notstand. «Danach sind die zur Verfügung stehenden Polizeikräfte nicht in der Lage, der prognostizierten Lageentwicklung gerecht zu werden», hiess es in einer Mitteilung des Landratsamts vom Donnerstagabend.
Von dem Verbot ist unter anderem ein Willkommensfest für Flüchtlinge in Heidenau betroffen. Die Organisatoren vom Bündnis Dresden Nazifrei zeigten sich überrascht: «Gerade nach den Ereignissen am vergangenen Wochenende muss es der Polizei doch möglich sein, so eine Veranstaltung, bei der wir den Menschen eine schöne Zeit bereiten wollen, abzusichern», so Sprecher Henning Obens.
Nach dem aktuellen Gerichtsentscheid dürfen nun jedoch Versammlungen stattfinden. Auch die Rechten werden sich wohl wieder gruppieren: Mal sehen, ob es am Weekend in Deutschland wieder knallt.
(wst/sda/afp/phi)