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EuGH verurteilt Polen zur Zahlung von Zwangsgeld

Eine Million Euro pro Tag: EuGH verurteilt Polen zur Zahlung von Zwangsgeld

27.10.2021, 13:1527.10.2021, 16:05
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epa06128278 Participants of the monthly pro-European Union rally titled 'Pulse of Europe', hold flags in the national colors of Poland (L), and the European flag in front of the concert hall ...
Das Verhältnis zwischen der EU und Polen ist angespannt.Bild: EPA/EPA

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen zur Zahlung eines täglichen Zwangsgeldes in Höhe von einer Million Euro verurteilt. Grund für den Schritt ist nach einer Gerichtsmitteilung vom Mittwoch die bisherige Weigerung des Landes, höchstrichterliche Entscheidungen zu umstrittenen Justizreformen umzusetzen.

Konkret geht es dabei insbesondere um die Anordnung, die Arbeit der umstrittenen Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern zu stoppen. Die Tätigkeit ist nach EuGH-Entscheidungen nicht mit EU-Regeln zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz vereinbar.

Die Einhaltung der Anordnung vom 14. Juli sei erforderlich, um einen «schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden» von der Rechtsordnung und den Werten der EU abzuwenden, liess der Vizepräsident des Gerichtshofs am Mittwoch mitteilen. Das Zwangsgeld solle bewirken, dass Polen die Einhaltung nicht hinauszögere.

«Das ist eine weitere Etappe der Operation, die Polen den Einfluss auf seine Staatsform wegnehmen soll. Das ist Usurpation und Erpressung.»
Polens Vize-Justizminister Sebastian Kaleta.

Ob die Massnahmen wirklich ihren Zweck erfüllen, ist allerdings zweifelhaft. Die Regierung in Warschau reagierte empört auf die EuGH-Entscheidung und verurteilte sie als «Erpressung». «Der EuGH verachtet und ignoriert die polnische Verfassung und die Urteile des Verfassungsgerichts komplett», kommentierte Vize-Justizminister Sebastian Kaleta. «Das ist eine weitere Etappe der Operation, die Polen den Einfluss auf seine Staatsform wegnehmen soll. Das ist Usurpation und Erpressung.»

Der Fraktionschef der nationalkonservativen Regierungspartei PiS, Ryszard Terlecki, sagte auf die Frage, ob Polen nun täglich zahlen werde: «Wir haben noch nichts gezahlt, also keine Panik.»

Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte bereits Anfang der Woche in einem Interview der «Financial Times» gewarnt, sein Land werde nicht «mit der Pistole am Kopf» über seine Justizreformen verhandeln. Der für die Verfahren gegen Polen zuständigen EU-Kommission warf er sogar vor, einen «Dritten Weltkrieg» gegen sein Land zu erwägen. «Wenn sie den Dritten Weltkrieg beginnen, werden wir unsere Rechte mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen», sagte er.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte zuvor deutlich gemacht, dass sie milliardenschwere Corona-Hilfen für Polen so lange blockieren wolle, bis das Land entscheidende Justizreformen rückgängig gemacht habe. Hintergrund dieser Ankündigung war ein Urteil des polnischen Verfassungsgerichts, nach dem Teile des EU-Rechts nicht mit Polens Verfassung vereinbar sind.

Diese Entscheidung wird von der EU-Kommission als höchst problematisch angesehen, weil sie der polnischen Regierung einen Vorwand geben könnte, ihr unliebsame Urteile des EuGH zu ignorieren. Bei Finanzangelegenheiten sitzt die EU-Kommission allerdings am längeren Hebel. So ist Polen grösster Netto-Empfänger. Aus dem regulären EU-Haushalt erhielt das Land allein im vergangenen Jahr netto rund 12,4 Milliarden Euro. Zudem rechnet es in den kommenden Jahren mit rund 23,9 Milliarden Euro Corona-Hilfen.

Die jetzt verfügten Strafzahlungen könnte die EU-Kommission theoretisch einfach mit Auszahlungen verrechnen. Sie ist nämlich nicht nur für die Überwachung der Rechtsstaatlichkeit, sondern auch für die EU-Haushaltsführung verantwortlich.

Die jetzt vom EuGH erlassenen Finanzsanktionen waren von der Brüsseler Behörde am 9. September beantragt worden. «Die Justizsysteme in der gesamten Europäischen Union müssen unabhängig und fair sein», hatte von der Leyen damals kritisiert.

Zuvor hatte der EuGH Mitte Juli entschieden, dass Polen mit der Disziplinarkammer gegen europäisches Recht verstösst. Zudem wurde das Land mit einer einstweiligen Anordnung aufgefordert, die Bestimmungen auszusetzen, mit denen die Disziplinarkammer ermächtigt wird, über Anträge auf Aufhebung der richterlichen Immunität sowie über Fragen zur Beschäftigung und Pensionierung von Richtern zu entscheiden. Der Beschluss betraf zudem noch weitere Bestimmungen des polnischen Rechts, die die Unabhängigkeit von Richter betreffen.

Polen hatte daraufhin angekündigt, dass die umstrittene Disziplinarkammer in ihrer derzeitigen Form abgeschafft werden soll. Die Kammer arbeitete aber weiter alte Fälle ab. Zuletzt hob sie am Mittwoch die Immunität eines ehemaligen Staatsanwalts auf, gegen den wegen möglicher Verstösse in kommunistischer Zeit ermittelt wird.

Die Kammer galt bislang als das Herzstück der von der PiS-Regierung initiierten Justizreformen. Sie kann jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen. Kritiker befürchten, sie könne dazu dienen, Richter für unliebsame Entscheidungen zu massregeln.

Bereits am 20. September war Polen wegen des Braunkohle-Abbaus Turow an der Grenze zu Sachsen vom EuGH zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Trotz einstweiliger EuGH-Anordnung vom Mai habe Warschau den Braunkohle-Abbau nicht gestoppt, hiess es damals in einer Anordnung der EuGH-Vizepräsidentin Rosario Silva de Lapuerta. Deshalb müsse Polen ab sofort für jeden Tag, an dem es der Anordnung nicht nachkomme, 500 000 Euro Strafe in den EU-Haushalt zahlen. (sda/dpa)

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63 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Relativ Subjektiv
27.10.2021 13:47registriert Januar 2020
Anhand der Kriegsretorik des polnischen Justizministers sieht man wieder einmal schön: „Getroffene Hunde bellen am lautesten…“ Könnte es bitte allmählich mit diesen populistischen, rechtsnationalen und konservativen Regierungen vorüber sein!? Diese verkörpern nur Hass und Egoismus.
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Sir Konterbier
27.10.2021 16:35registriert April 2017
Wenn Polen genug souverän zu sein glaubt, die Regeln der EU zu ignorieren, sollten sie auch genügend souverän sein, auf das Geld der EU zu verzichten.🤷‍♂️
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derEchteElch
27.10.2021 14:43registriert Juni 2017
«…die Tätigkeit ist (…) nicht mit EU-Regeln zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz vereinbar.»

Interessant; Unparteilichkeit der Justiz.

Heisst wohl, dass die Wahl der Bundesrichter nach Parteizugehörigkeit auch gegen das EU-Recht verstossen würde (!), wenn die Schweiz Mitglied wäre(!).

Ein Argument mehr, die Volksinitiative über die Richterwahl per Los anzunehmen. Die Parteien wollen nur ihr Einkommen nicht verlieren…
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