Collien Fernandes: Ulmen-Anwälte wollen Fall nach Deutschland verlagern
Am Montagabend haben sich die Anwälte von Christian Ulmen auf der Plattform X zu den Ermittlungen in Spanien geäussert. Die Berliner Kanzlei, die den Schauspieler presserechtlich vertritt, erklärte, man habe «soeben die Information erhalten, dass die Staatsanwaltschaft Palma de Mallorca beantragt hat, die fehlende Zuständigkeit der spanischen Gerichte für die von Frau Fernandes angezeigten Sachverhalte festzustellen und das Verfahren nach Deutschland abzugeben». Von den Behörden in Spanien liegt bislang keine Bestätigung dafür vor, dass das Verfahren eingestellt wurde.
Weiter führen die Anwälte in dem Schreiben aus, die spanische Staatsanwaltschaft komme zu dem Ergebnis, sie sei «für keinen der von der Anzeige erfassten Sachverhalte zuständig». Zudem habe die Behörde demnach mitgeteilt, ein Vorfall, der sich im Jahr 2023 in Palma ereignet haben soll und mit der Festnahme beider Ehegatten geendet habe, sei bereits durch das zuständige Gericht eingestellt worden.
«Denjenigen weiteren zur Anzeige gebrachten behaupteten Sachverhalten, die in Spanien spielen sollen, bescheinigt die spanische Staatsanwaltschaft bereits keinerlei hinreichende strafrechtliche Relevanz. Die verbleibenden unterstellten Sachverhalte fallen ihrer Ansicht nach ausschliesslich in die Zuständigkeit deutscher Behörden», heisst es in dem Schreiben.
Christian Ulmen wird von seiner Ex-Frau Collien Fernandes vorgeworfen, über Jahre Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber mit zahlreichen Männern kommuniziert zu haben. Er soll laut Fernandes digital generierte pornografische Inhalte, die ihr ähnelten, verbreitet haben. Es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.
Gericht widerspricht früherer Darstellung von Ulmen-Anwälten
Die neue Einordnung der Anwälte von Christian Ulmen erfolgt vor dem Hintergrund einer früheren Darstellung des Verfahrensstands, die vom zuständigen Bezirksgericht in Palma de Mallorca am Montag zurückgewiesen worden war.
In der vergangenen Woche hatten die Ulmen-Anwälte mitgeteilt, das Verfahren auf Mallorca sei «ausgesetzt», da es «an einer wesentlichen Voraussetzung für die Fortsetzung» fehle; die Anzeigende habe «die erforderliche Voraussetzung, eine Erklärung vor einem spanischen Notar abzugeben, nicht erfüllt», zudem seien «sämtliche Ermittlungshandlungen» ausgesetzt.
Dieser Darstellung widersprach das Bezirksgericht in Palma de Mallorca nach Angaben des «Spiegel»: Zwar bestätigte das Gericht, dass das Verfahren derzeit ausgesetzt sei. Anders als von der Verteidigung dargestellt, liege der Grund dafür jedoch nicht in einem angeblich fehlenden formalen Schritt der Anzeigenden. Vielmehr müsse die zuständige Richterin zunächst entscheiden, «ob die Ermittlungen in Spanien oder in Deutschland durchgeführt werden sollen». Eine Entscheidung darüber werde in wenigen Tagen erwartet, hiess es laut «Spiegel». Die Anwälte korrigierten daraufhin am Montag ihre frühere Darstellung. Demnach beruhten ihre Angaben zum Stand des Verfahrens auf einer Fehlinformation.
Harte Gesetze in Spanien
Das Ermittlungsverfahren in Spanien gegen den Schauspieler war am 2. Dezember 2025 eingeleitet worden. Die «Abteilung für Gewalt gegen Frauen» am Bezirksgericht Palma leitet die Ermittlungen. Collien Fernandes hatte nach Angaben des Gerichts mehrere Tatvorwürfe gegen ihren Ex erhoben: «Die Klägerin hat Anzeige wegen mutmasslicher widerrechtlicher Aneignung des Personenstands, Geheimnisverrats, öffentlicher Beleidigung, wiederholter Misshandlung und schwerer Drohungen erstattet», hiess es.
Spanien verfügt über spezielle Gesetze zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Fernandes hatte sich deshalb bewusst für eine Anzeige in Spanien entschieden, hiess es im Bericht des «Spiegel», der als erstes über den Fall berichtet hatte. Im Jahr 2024 hatte sie bereits Anzeige gegen unbekannt gestellt – damals noch in Deutschland.
Im Fall Fernandes gibt es zudem nun auch wieder Ermittlungen in Deutschland. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe sieht einen Anfangsverdacht gegen Ulmen, wie sie vergangene Woche mitteilte. Die Auswertung der Berichterstattung des Magazins «Der Spiegel» über den Fall habe zu einer Bejahung des Anfangsverdachts geführt, erklärte die Ermittlungsbehörde am Freitag.
Verwendete Quellen:
- x.com: Presserechtliches Schreiben von Schertz Bergmann
- spiegel.de: Spanisches Gericht widerspricht den Anwälten von Christian Ulmen (kostenpflichtig)
- spiegel.de: "Strafanzeige gegen Christian Ulmen: 'Du hast mich virtuell vergewaltigt'" (kostenpflichtig)
- focus.de: Mallorca-Justiz korrigiert Ulmen-Anwalt wegen Notar

