Doch kein Tempolimit für Fussgänger in der Slowakei
Am Mittwochabend stellte der Abgeordnete Lubomir Vazny, der den Gesetzesentwurf formuliert hatte, im öffentlich-rechtlichen Fernsehen STVR klar, dass die Kritik und Scherze auf einem Missverständnis beruhten. Es drohe kein Tempolimit für Fussgänger, sondern für alle anderen, die sich auf Gehwegen bewegten. Zuvor hatten politische Debatten den Eindruck erweckt, ein Tempolimit würde auch für Fussgänger gelten.
«Gehgeschwindigkeit» als Richtwert
Die am Dienstag von einer Parlamentsmehrheit angenommene Gesetzesnovelle definiert erstmals eine sogenannte «Gehgeschwindigkeit» von sechs Kilometern pro Stunde und legt diese in mehreren weiteren Paragrafen als Tempolimit für Verkehrsteilnehmer fest, die unter bestimmten Umständen Gehwege benutzen dürfen.
Das sei aber nicht so zu verstehen, dass sich die Fussgänger selbst an dieses Tempolimit von sechs km/h zu halten hätten, erklärte Vazny. Zweck der Bestimmung sei, dass zum Schutz der Fussgänger alle diejenigen Verkehrsteilnehmer, die zum Beispiel als Skater, Scooter- und E-Rollerfahrer oder Radfahrer Gehwege benutzten, sich nicht viel schneller als Fussgänger bewegen dürften – also nur im Rahmen dieser als Richtwert festgelegten «Gehgeschwindigkeit». (sda/dpa)


