Ihretwegen musste sich Noelia Castillo zwei Jahre bis zum Tod quälen
Am Donnerstag durften Ärzte Noelia Castillo endlich die tödlichen Medikamente verabreichen. Ihr Fall erschütterte Spanien wie kein Zweiter. Ein Medienspektakel. Sogar die Politik und die Kirche bezogen Stellung.
Das liegt erstens an Noelias tragischer Geschichte: Das Sozialamt nahm den von Geld- und Alkoholproblemen geplagten Eltern ihre Tochter im Teenageralter weg. Sie wuchs teils in staatlichen Jugendeinrichtungen auf, hatte ein schweres Leben, machte schlechte Bekanntschaften. 2022 sprang sie nach einer Gruppenvergewaltigung aus dem Fenster eines fünften Stocks. Doch sie überlebte, sass seitdem im Rollstuhl.
Auch schockierte die Öffentlichkeit, dass eine erst 25 Jahre junge Frau nicht mehr weiterleben wollte. Der wahre Grund für die grosse Anteilnahme an Noelias Schicksal war aber ein anderer: Seit über zwei Jahren hatte sie die Zustimmung der Behörden für ihre Sterbehilfe. Sie hatte sogar einen festen Termin, den 2. August 2024.
Warum durfte sie trotzdem über zwei Jahre lang nicht wie geplant sterben? Es war die ultrakatholische Stiftung Abogados Cristianos («Christliche Anwälte»), die Noelias Vater Gerónimo Castillo überredete, gegen das Vorhaben seiner Tochter gerichtlich vorzugehen.
Ohne Honorar durch alle Instanzen
Anscheinend boten sie dem mittellosen Vater an, den Fall kostenlos zu übernehmen. Er hätte kaum die finanziellen Mittel für den 600 Tage langen Justizmarathon gehabt. Die Christlichen Anwälte zogen durch alle Instanzen bis vors Verfassungsgericht, um Noelia zu verbieten, sich töten zu lassen. Doch alle Richter gaben stets Noelia Recht. Selbst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, an den sich die Anwälte schliesslich wandten.
Seit 2008 setzt sich die gemeinnützige Organisation aus Juristen, Anwälten und Rechtsprofessoren laut Eigenwerbung «für die Verteidigung des Lebens, der Familie und der Religionsfreiheit» ein. Gezielt reichen sie Klagen und Anzeigen ein, wenn sie meinen, religiöse Gefühle würden verletzt. Das scheint in Spanien ein weitverbreiteter Straftatbestand zu sein. Zumindest sind die «Abogados Cristianos» sehr aktiv.
Sie gehen gegen Künstler wegen religionskritischer Werke, Satiriker, Abtreibungskliniken sowie LGBTQ-Gemeinschaften vor. Sie verklagen Aktivistinnen wegen Exhibitionismus, wenn sich diese auf Abtreibungs-Demos entblössen. Ihre Klagen, bei denen die Richter meistens die Meinungs- über die Religionsfreiheit stellen, werden häufig von Medienkampagnen und Online-Petitionen begleitet.
Ob die Abogados Cristianos auch die religiösen Protestgruppen vor dem Pflegezentrum mobilisierten, in dem Noelia ihre Sterbehilfe erhielt? Darüber wird in Spanien kräftig spekuliert. Tatsache ist: Zwei Jahre argumentieren sie vor Gerichten, die junge Frau sei psychisch nicht in der Lage, eine Entscheidung zum Erhalt von Sterbehilfe zu treffen.
Monatelange Prüfungen mit langen Wartezeiten
Richter und Behörden sahen das stets anders. Schliesslich stellten die «Christlichen Anwälte» auch Strafanzeigen gegen Mitglieder der Experten- und Bewertungskommission, die Noelias Freitod genehmigt hatten. Sie werfen den Experten Leichtfertigkeit und Fahrlässigkeit vor. Gesundheitsexperte Manuel Franco winkt ab: «In Spanien untersteht Sterbehilfe streng kontrollierten Abläufen.»
Das Gesetz ermöglicht jenen Erwachsenen den begleiteten Suizid, die unter unheilbaren Krankheiten und unerträglichen Schmerzen leiden. Dafür müssen Betroffene schriftlich einen Antrag stellen. Eine Kommission aus Medizinern, Juristen, Psychologen und Ethikexperten bewertet den Antrag, prüft dabei auch die Entscheidungsfähigkeit des Patienten, der danach erneut einen schriftlichen Antrag einreichen muss, erklärt Franco.
Nachteil: Monatelange Prüfungen belasten die Patienten mit langen Wartezeiten. Angehörige oder Organisationen wie im Fall Noelia können die Entscheidung vor Gericht anfechten. Resultat: Nicht einmal die Hälfte aller Anträge endet mit einer Sterbehilfe. Rund 16 Prozent der Anträge wird direkt abgelehnt. Fast ein Drittel der Antragsteller stirbt vor einer möglichen Genehmigung, die in Spanien durchschnittlich 67 Tage dauert.
Deshalb stellt Gesundheitsministerin Mónica García am 9. April eine neue Regelung vor, um bürokratische Hürden bei der Sterbehilfe abzubauen. Für Noelia Castillo kommt das zu spät. Sie musste sich 601 Tage «mit unerträglichen Schmerzen» weiter durchs Leben quälen, weil ultrakatholische Anwälte bestritten, die junge Frau könne den letzten Schritt für sich selbst entscheiden. (aargauerzeitung.ch)
