Die Haftentlassung aus medizinischen Gründen des früheren südafrikanischen Präsidenten Jacob Zuma war rechtswidrig. Das entschied das Oberste Berufungsgericht am Montag. Zuma solle ins Gefängnis zurückkehren, hiess es in dem Urteil.
Es sei nun die Entscheidung der Gefängnisbehörden, ob die Zeit, die der 80-Jährige auf Bewährung ausserhalb des Gefängnisses verbracht habe, als Teil seiner 15-monatigen Haftstrafe angerechnet werde.
Zuma war im September 2021 aufgrund seiner angeschlagenen Gesundheit auf Bewährung freigekommen. Zwei Monate zuvor war er wegen Missachtung der Justiz zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Ein untergeordnetes Gericht hatte Zumas Haftentlassung bereits Ende 2021 als rechtswidrig erklärt. Dagegen hatte der ehemalige Präsident Berufung eingelegt, die nun vom Obersten Berufungsgericht abgelehnt wurde. Zuma kann das Urteil allerdings noch beim Verfassungsgericht, der höchsten Instanz des Landes, anfechten.
Anfang 2023 steht Zuma ein weiterer, wesentlich grösserer Prozess bevor: Zuma werden Korruption, Geldwäsche und Betrug im Zusammenhang mit einem Rüstungsgeschäft mit dem französischen Waffenhersteller Thales vor seiner Amtszeit als Präsident vorgeworfen. Ihm drohen bis zu 25 Jahre Haft. Er selbst bestreitet die Vorwürfe. Das Verfahren ist bereits vielfach verschoben worden und nun für den 30. Januar angesetzt. (saw/sda/dpa)