Der Fall sorgte weit über die USA hinaus für Aufsehen: Ein 19-jähriger Elite-Schwimmer der Stanford-Universität vergeht sich nach einer Verbindungs-Party an einer bewusstlosen Studentin und wird dabei von zwei anderen Studenten erwischt.
Nach einem Aufsehen erregenden Prozess wird der Täter Brock Turner zu nur sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Der Richter argumentierte in seiner Urteilsverkündung, dass mehr als sechs Monate Gefängnis, dem jungen Mann nicht zumutbar seien und sein weiteres Leben «schwer beeinflussen» würden.
Jetzt, drei Monate später, ist der ehemalige Elite-Schwimmer bereits wieder auf freiem Fuss und die Empörung flammt wieder auf. Die Halbierung der Haftstrafe ist bei einem sauberen Strafregisterauszug und guter Führung in den USA üblich. Doch in diesem Fall nervt es selbst die Polizisten, die ihn beim Verlassen des Santa Clara County Jail mit bösen Blicken strafen:
Brocks Entlassung wurde von wütenden Demonstranten begleitet. Eine Studentin reagierte aus Protest gegen die frühe Entlassung mit einer Bilderserie:
Nicht zuletzt hatte der Fall durch die eindrücklichen Rede des Opfers vor Gericht Aufmerksamkeit erhalten. Das Dokument wurde später publiziert und und von watson komplett ins Deutsche übersetzt.
Am meisten belastet das Opfer, dass Turner sich nie für seine Tat entschuldigt hat: «Er hat sich nur dafür entschuldigt, zu viel getrunken zu haben und hat immer noch nicht erkannt, was er mir mit seinem sexuellen Missbrauch angetan hatte und wie er mich in der ganzen Zeit seither zum Opfer gemacht hat, immer und immer wieder», so kommentiert sie Turners Verhalten
In der Rede beschreibt sie auch ihr Trauma: «Ich stand da, untersuchte meinen Körper unter dem Wasserstrahl und entschied, dass ich meinen Körper nicht mehr will.»
Brock Turner wurde des «Überfalls mit der Absicht, eine berauschte Frau zu vergewaltigen», «sexuellen Einführens eines Fremdobjekts» und «sexuellen Einführens eines Fremdobjekts bei einer bewusstlosen Frau» schuldig gesprochen. Er ist nun drei Jahre lang auf Bewährung und muss sich in einer Kartei für Sexualstraftäter registrieren. (rar)