Der Schweizer Industrielle Stephan Schmidheiny muss sich vorerst keinem zweiten Asbest-Prozess stellen. Eine Turiner Richterin entschied am Donnerstag, die Anklage an das italienische Verfassungsgericht zu überweisen. Sie möchte wissen, ob ein erneuter Prozess gegen das Verbot der Doppelbestrafung verstösst. (wst/sda)