Justiz
Basel

Basler Kickboxer muss für über vier Jahre ins Gefängnis

Der Angeklagte erlangte als Kickboxer eine gewisse Berühmtheit – heute fiel das Urteil im Prozess um sein verletztes Baby.
Der Angeklagte erlangte als Kickboxer eine gewisse Berühmtheit – heute fiel das Urteil im Prozess um sein verletztes Baby.bild: bz

Er brach seinem Baby den Schädel – über vier Jahre Gefängnis für Basler Kickboxer

Ein Basler Kampfsportler muss über vier Jahre in Haft, weil er seinem Baby den Schädel gebrochen hat. Er wird aber nicht des Landes verwiesen.
11.01.2018, 18:2211.01.2018, 19:00
Jonas Hoskyn / bz
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«Der Vorfall ist sehr gravierend, aber auch sehr tragisch – nicht zuletzt für Sie», sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsverkündung. Auf dem Stuhl vor ihm rang der 30-jährige Kosovare um Fassung. Der in der Region bekannte Kickboxer hatte gerade vernommen, dass ihn das Strafgericht zu einer Freiheitsstrafe von viereinviertel Jahren verurteilt hatte.

Der Mann hatte über Jahre hinweg seine Frau körperlich misshandelt und dabei einmal aus Versehen seiner zwei Monaten alten Tochter mit einem Schlag den Schädel gebrochen.

Angesichts der Anklage war der Kickboxer aber schon fast mit einem blauen Auge davon gekommen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen versuchter vorsätzlicher Tötung angeklagt und eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert. Mit seinem Verhalten habe er den Tod des Babys in Kauf genommen.

Das Gericht kam zu einem anderen Schluss und verurteilte den Mann «nur» wegen versuchter schwerer Körperverletzung. «Letztlich ist es glücklicher Zufall, dass das Kind keine schweren Verletzungen oder bleibenden Schäden davon getragen habe», sagte der Gerichtspräsident.

Der Mann hatte seine Tochter getroffen als er im Zorn auf seine Frau einschlug, welche das Baby im Arm hielt. «Wir sind uns bewusst, dass Sie viel dafür geben würden, wenn Sie diesen Vorfall ungeschehen machen könnten», sagte der Gerichtspräsident. «Sie wollten nicht das Kind schlagen, aber Sie haben an einen Ort direkt neben dem Kopf ihrer Tochter geschlagen.» Als Vergleich brachte der Richter das Beispiel eines Rasers, der mit 120 Stundenkilometern auf einer Dorfstrasse fährt. Alleine der Vorfall alleine gäbe eine Haftstrafe von zwei Jahren.

Dazu kamen über ein Dutzend angeklagte Fälle von häuslicher Gewalt. Auch hier kam das Gericht bei einer Reihe von Punkten zu einer weniger drastischen Einschätzung als die Staatsanwaltschaft. Beispielsweise taxierte es das mehrfache Würgen nicht als Gefährdung des Lebens und bei mehreren angeklagten einfachen Körperverletzungen ergingen lediglich Schuldsprüche wegen Tätlichkeiten. Ausserdem wurden aus formalen Gründen mehrere Anklagepunkte eingestellt.

Doch auch wenn die Vorfälle oft nur geringe gesundheitliche Folgen für die Noch-Ehefrau hatten, seien sie in ihrer Gesamtheit massiv, hielt der Richter fest. Dazu kommt, dass der Mann auch nach einer nicht bestandenen Autoprüfung auch gegenüber dem Experten ausfällig wurde und Drohungen aussprach.

Da die versuchte schwere Körperverletzung vor der letzten Gesetzesrevision stattfand, stand eine obligatorische Landesverweisung nicht zu Diskussion. «Aber Sie müssen sich bewusst sein: Sollte es wieder zu Straftaten kommen, müssen Sie damit rechnen, dass man Sie rauswirft.»

  (aargauerzeitung.ch)

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27 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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adrenochrom addicted
11.01.2018 18:28registriert Dezember 2015
«Sie wollten nicht das Kind schlagen, aber Sie haben an einen Ort direkt neben dem Kopf ihrer Tochter geschlagen.»
Aber die Frau zusammenschlagen geht schon in Ordnung...?
Easy...
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Es ist Nachgerichtet
11.01.2018 18:33registriert Dezember 2017
Wer einem Baby mit Kampfsportexpertise den Schädel zu Brei hämmert der begeht nur versuchte schwere Körperverletzung?
4 Jahre? Kein Landesverweis?
Nur noch krank eine solche Unjustiz.
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derEchteElch
11.01.2018 18:27registriert Juni 2017
„Da die versuchte schwere Körperverletzung vor der letzten Gesetzesrevision stattfand, stand eine obligatorische Landesverweisung nicht zu Diskussion“

Schade. Aber so ist nunmal das Gesetz.

Ich hätte diesen Typ liebend gern mit einem Landesverweis gesehen. Seine Taten sind unentschuldbar.
1974
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