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Bundesgericht gibt von der Heide recht, «Blick» blitzt ab

Verhöhnung als «Tunte»

Bundesgericht gibt von der Heide recht, «Blick» blitzt ab

23.01.2014, 14:5623.01.2014, 15:13
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• Nach dem erfolglosen Auftritt von Michael von der Heide beim Eurovision Song Contest 2010 las man im «Blick»: «Wir wollen auch eine Lena! ... aber keine mehr von der Heide», dazu eine Fotomontage, die von der Heides Kopf auf dem Körper von Lena Meyer-Landrut – der damaligen Siegerin – zeigte.

• Von der Heide reichte Beschwerde ein – die Zürcher Justiz gab ihm recht. Wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte wurde ihm eine Genugtuung von 5000 Franken zugesprochen.

• Das Verlagshaus Ringier trieb den Fall weiter bis zum Bundesgericht und verlor.

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