• Nach dem erfolglosen Auftritt von Michael von der Heide beim Eurovision Song Contest 2010 las man im «Blick»: «Wir wollen auch eine Lena! ... aber keine mehr von der Heide», dazu eine Fotomontage, die von der Heides Kopf auf dem Körper von Lena Meyer-Landrut – der damaligen Siegerin – zeigte.
• Von der Heide reichte Beschwerde ein – die Zürcher Justiz gab ihm recht. Wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte wurde ihm eine Genugtuung von 5000 Franken zugesprochen.
• Das Verlagshaus Ringier trieb den Fall weiter bis zum Bundesgericht und verlor.
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