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Was sollen Bahnpolizisten alles dürfen? 

Sie sorgen für Ordnung im Zugverkehr – bei Schwarzfahrern sind Bahnpolizisten weniger beliebt.
Sie sorgen für Ordnung im Zugverkehr – bei Schwarzfahrern sind Bahnpolizisten weniger beliebt.Bild: KEYSTONE
Der Nationalrat berät

Was sollen Bahnpolizisten alles dürfen? 

Der Nationalrat weitet wohl die Kompetenzen der Bahnpolizisten aus – obwohl diese im Vergleich zu früher schon heute viel mehr machen dürfen. 
06.05.2014, 03:2106.05.2014, 08:45
Antonio Fumagalli / Aargauer Zeitung
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Ein Artikel von Aargauer Zeitung
Aargauer Zeitung

Herr Muster aus Bremgarten fährt im Intercity von Aarau nach Solothurn. Er hat kein gültiges Billett und ist auch sonst nicht der angenehmste Zeitgenosse. Der Zugbegleiterin will er keine Auskunft geben und der zu Hilfe gerufenen Bahnpolizei – im Jargon «Transportpolizei» – gibt er sich als Herr Meier aus Baden aus. Bezeugen kann oder will er dies nicht. 

Was tun? Den Bahnpolizisten sind derzeit die Hände gebunden. Sie dürfen Herrn Muster zwar festhalten, seine Identität können sie aber nicht selbst überprüfen – dafür müssen sie zuerst mit der zuständigen Kantonspolizei Kontakt aufnehmen, um sich die Daten mittels Amtshilfe geben zu lassen. Gemäss Angaben der SBB macht die Bahnpolizei insgesamt rund 10'000 Anfragen pro Jahr an die entsprechenden Polizeistellen. 

Ein unbefriedigender Zustand, findet eine Mehrheit der Verkehrskommission des Nationalrates. Sie hat Mitte Januar eine Motion eingereicht, die der Bundesrat zwei Monate später zur Annahme empfohlen hat. Heute debattiert der Nationalrat darüber – ein Ja ist aufgrund der deutlichen Mehrheitsverhältnisse so gut wie sicher. 

Identität selber überprüfen 

In einer knappen Form verlangt die Motion, dass die Transportpolizei zum Abruf von Personendaten dieselben Rechte erhalten soll, «wie sie dem Grenzwachtkorps zur Verfügung stehen». Sie soll also auch die Identität von fehlbaren Zugreisenden eigenhändig überprüfen dürfen. 

Doch so einfach ist es nicht. Das Grenzwachtkorps hat Zugang zu vielerlei Informationssystemen – etwa zu Fahndungszwecken, zu ausländerrechtlichen Belangen und im Bezug auf das Verkehrsrecht. Für die Grüne Partei liegt da der Hund begraben: «Das ist aus datenschützerischen Gründen gefährlich. Es darf nicht sein, dass die Bahnpolizisten künftig bei einem simplen Schwarzfahrer überprüfen, ob er vielleicht gegen das Migrationsrecht verstossen hat», sagt Nationalrätin Aline Trede. Solche Tendenzen zum «Überwachungsstaat» müsse man rechtzeitig stoppen. 

Wie «Die Nordwestschweiz» aus sicherer Quelle erfahren hat, ist man auch beim Grenzwachtkorps alles andere als glücklich, dass man als Referenzwert für die Bahnpolizei hinhalten muss. Zu unterschiedlich seien die beiden Aufgabenbereiche. Bei der Ämterkonsultation hat das Grenzwachtkorps versucht, die entsprechende Passage abzuändern – vergeblich. 

Ball liegt bei der Verwaltung

Wie die Grünen schreiben sich auch die Sozialdemokraten einen strengen Datenschutz auf die Fahne. Beim vorliegenden Geschäft ist man aber offenbar nicht weiter beunruhigt – die Motion wurde von SP-Nationalrätin Evi Allemann angerissen. «Es geht einzig und alleine darum, die Arbeit der Bahnpolizisten effizienter zu gestalten», sagt sie. Schliesslich seien diese ausgebildete Polizisten, die «nicht weniger mit sensiblen Daten umzugehen wissen als Ortspolizisten». 

In der Tat geniessen die Transportpolizisten bereits heute weitreichende Kompetenzen. Sie dürfen Personen anhalten, kontrollieren und wegweisen. Und seit knapp zwei Jahren sind sie mit einer Pistole ausgerüstet – was bereits damals für hitzige parlamentarische Debatte gesorgt hat. 

Gemäss Allemann ist der Motionstext «bewusst offen formuliert». Man wolle damit den Ball an die Verwaltung spielen, die dann einen konkreten Gesetzesentwurf auszuarbeiten hat. Die entsprechende Gesetzesänderung kommt dann wiederum in den parlamentarischen Prozess. Spätestens dann wird sich zeigen, ob die Bedenken der Grünen bezüglich Datenschutz berechtigt waren. 

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