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Bund will Regionalverkehr mit neuer Vorgabe wirtschaftlicher machen

ARCHIV -- ZUM GESCHAEFTSJAHR 2017 DER ZVV STELLEN WIR IHNEN AM DIENSTAG, 26. JUNI 2018, FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG -- Traffic at Escher-Wyss-Platz in Zuerich, Switzerland, on July 3, 2017.  ...
Ein Tram der ZVV im Zürich.Bild: KEYSTONE

Bund will Regionalverkehr mit neuer Vorgabe wirtschaftlicher machen

23.04.2026, 12:2223.04.2026, 12:23

Der regionale öffentliche Verkehr soll wirtschaftlicher werden. Fahren Busse oder Regionalzüge öfter als im Halbstundentakt, sollen Transportunternehmen künftig neu mindestens 30 Prozent der Kosten selbst decken müssen, damit sie Geld vom Bund erhalten.

Mit dem vorgeschlagenen neuen Schwellenwert will der Bund Transportunternehmen und Kantone auffordern, ihre Wirtschaftlichkeit zu steigern. Der Vorschlag ist in einer Anhörung, und er dient nach Angaben des BAV vom Donnerstag dazu, den finanziellen Herausforderungen der kommenden Jahre zu begegnen.

Zurzeit deckten 42 Linien, auf denen öfter gefahren wird als jede halbe Stunde, weniger als 30 Prozent ihrer Kosten, sagte BAV-Sprecher Michael Müller auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Vorabklärungen hätten ergeben, dass in den meisten Fällen eine Lösung gefunden werden könnte.

Werde die Mindestvorgabe für Abgeltungen vom Bund nicht erreicht, könne entweder die Zahl der Fahrten auf einen Halbstundentakt beschränkt werden. Tun sie dies, müssen die Unternehmen mindestens 20 Prozent der Kosten erwirtschaften, um Geld vom Bund zu erhalten. Dieser Schwellenwert gilt heute.

Sparbetrag noch offen

Oder aber einem Kanton sei das Angebot derart wichtig, dass er für den Bund einspringe, wenn dessen Kriterien nicht erfüllt seien, sagte Müller. Allerdings seien hier die Prozesse erst am Anlaufen. Angaben zum Betrag, den der Bund mit dem höheren Schwellenwert einsparen könnte, seien noch nicht möglich, sagte Müller.

Die zur Einführung des neuen Schwellenwerts nötige Anpassung der Richtlinie «Minimale Wirtschaftlichkeit im regionalen Personenverkehr» ist bis 29. Mai in einer Anhörung. In Kraft treten soll sie mit der Bestellperiode 2029/2030.

Im regionalen Personenverkehr gibt es landesweit rund vom Bund und von den Kantonen bestellte und mitfinanzierte 1600 Linien. Betrieben werden sie von etwa 100 Unternehmen. Der Bund gibt für den regionalen Personenverkehr jährlich rund 1,1 Milliarden Franken aus.

Voraussetzung für Abgeltungen ist, dass die Linien der Erschliessung dienen. Buslinien in dünn besiedelten Gebieten müssen einen tieferen Anteil ihrer Kosten decken, um Bundesgelder zu erhalten, nämlich statt der üblichen 20 lediglich 10 Prozent. (sda)

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