Bundesanwalt Michael Lauber, der in der Fifa-Affäre massiv unter Druck geraten ist, greift die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft frontal an. In einer 70-seitigen Beschwerde lanciert Lauber nach unbestätigten Berichten heftige Vorwürfe gegen die Aufsicht.
Die Aufsichtsbehörde (AB-BA) habe «rechtsstaatliche Grundsätze über Bord geworfen». Sie habe im Verfahren gegen ihn eine «gehörige Portion Böswilligkeit an den Tag gelegt», weil es ihm Lügen zu den umstrittenen Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino unterstelle, zitieren die Tamedia-Medien aus der Beschwerde.
Die AB-BA sei voreingenommen und parteilich vorgegangen. Deren Verfügung zeichne sich durch "Mutmassungen, Spekulationen und konsequente Missachtung aller tatsächlichen Gegebenheiten und entlastender Umstände aus. Die Richter sollten die Verfügung von A bis Z aufheben, beantragt der Bundesanwalt.
Der Bundesanwalt macht den Aufsehern weitere happige Vorwürfe: Die Aufsicht habe ihm das rechtliche Gehör in krasser Weise verweigert. So habe er sich nie wehren können gegen diverse Anschuldigungen wie etwa, dass er die Kosten für seine Anwälte im Disziplinarverfahren nicht aus eigenem Sack bezahle. Da laufe aber alles korrekt.
Besonders schwer wiegt für Lauber auch, dass die AB-BA seine Stellungnahme zur gesamten Disziplinaruntersuchung nicht angemessen in ihre Verfügung habe einfliessen lassen. Zudem ist er erbost, dass die Aufsichtsbehörde auch bereits verjährte Sachverhalte in die Untersuchung mit einbezogen habe.
Laubers Anwälte Lorenzo Erni und Francesca Caputo teilten auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Samstag mit, es befremde sie ausserordentlich, dass ihre Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht auf ihnen unbekanntem Weg in die Öffentlichkeit gelangte.
Sie führten das Verfahren weiterhin vor einem unabhängigen Gericht und nicht in den Medien. «Auch Herr Lauber wird sich dazu wie bis anhin gegenüber den Medien nicht äussern, sondern ausschliesslich gegenüber den zuständigen Gremien des Parlaments», hiess es weiter.
Die AB-BA war nach einem Disziplinarverfahren gegen den Bundesanwalt zum Schluss gekommen, dass Lauber verschiedene Amtspflichten verletzt habe. Er habe mehrfach die Unwahrheit gesagt. Zudem habe er illoyal gehandelt, den Code of Conduct der Bundesanwaltschaft verletzt und die Untersuchung der AB-BA behindert.
Zudem habe sich der Bundesanwalt uneinsichtig gezeigt und habe im Kern ein falsches Berufsverständnis. In der Summe seien dies erhebliche Pflichtverletzungen.
Der Ball liegt nun beim Bundesverwaltungsgericht, das in den nächsten Monaten über Laubers Beschwerde befinden dürfte. Der Bundesanwalt selbst wird am kommenden Mittwoch von der parlamentarischen Gerichtskommission angehört. Die Kommission entscheidet anschliessend darüber, ob sie gegen Lauber ein Verfahren auf Amtsenthebung eröffnet. (sda)