Schweiz
Aargau

Bremgarten: 8 Jahre Haft für Eltern von getötetem Kleinkind

Sie erstickten ihr Kind: 8 Jahre Haft für Eltern von getötetem Kleinkind

13.09.2024, 10:2813.09.2024, 10:28

Je acht Jahre Freiheitsentzug für ein Elternpaar, das 2020 in Hägglingen AG seine schwer behinderte Tochter getötet hat. Das Bezirksgericht Bremgarten sprach die beiden der vorsätzlichen Tötung und des Versuchs dazu schuldig. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Am 6. Mai 2020 hatten die heute 32-jährige Frau und der 34-jährige Mann ihre dreijährige Tochter mit Ecstasy betäubt und anschliessend erstickt. Weil er das Ecstasy besorgt hatte, wurde der Mann auch wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Schuldsprüche erfolgten auch wegen Tötungsversuchs. Im Oktober 2019 hatten die Eltern bereits einmal versucht, das Kind mit einer Überdosis Schlafmittel im Schoppen zu töten. Es wachte aber wieder auf. Das Gericht ordnete für die beiden Deutschen Landesverweisungen von je zehn Jahren an.

Das Kind litt seit seiner Geburt an einer schweren zerebralen Beeinträchtigung. Es hätte sein Leben lang intensive Betreuung rund um die Uhr benötigt.

Die Eltern machten geltend, sie hätten ihre Tochter aus Liebe von ihren zunehmend schlimmer werdenden Schmerzen, Krämpfen, Lähmungen und weiteren Leiden erlöst. Ihre Verteidiger hatten auf Totschlag und teilbedingte Freiheitsstrafen von je drei Jahren plädiert. Die Beschuldigten hätten unter grosser seelischer Belastung gehandelt.

Die Staatsanwältin hatte Freiheitsstrafen von je 18 Jahren wegen Mordes gefordert. Für das Kind hätte es durchaus Möglichkeiten für Fortschritte gegeben. Es sei den Beschuldigten aber lästig gewesen, sie hätten es loswerden wollen. Damit hätten sie krass egoistisch und skrupellos gehandelt.

Freispruch für Grossmutter

Die Grossmutter des getöteten Kindes wurde vom Vorwurf der Gehilfenschaft freigesprochen. Die Anklage hatte ihr vorgeworfen, sie habe ihre Tochter und deren Freund nicht von der Tötung abgehalten.

Sie selbst hatte geltend gemacht, sie habe nicht gewusst, was tun. Sie habe von der Tat dringend abgeraten und die junge Familie so viel unterstützt wie irgend möglich. (rbu/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
13 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Ja genau
13.09.2024 10:31registriert April 2022
Dieses Urteil ist richtig. Wenn es anders gewesen wäre, wäre es für Nachahmer ein Freipass. Als moderne Gesellschaft dürfen wir nicht zulassen, dass jemandem das Leben genommen wird, aus welchem Grund auch immer.
3610
Melden
Zum Kommentar
avatar
Ja genau
13.09.2024 10:29registriert April 2022
Dieses Urteil ist richtig. Niemand darf über den Willen und das Leben von jemand anderem bestimmen.
3512
Melden
Zum Kommentar
13
«Es gibt keine Worte, um diesen Horror zu beschreiben»
Nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana steht die Bevölkerung unter Schock. Eine 19-Jährige erzählt, wie sie die Horrornacht erlebt hat.
Am Abend nach der verheerenden Silvesternacht in Crans-Montana sind dort auf einem Platz nahe der Bar «Le Constellation» viele Menschen aus dem Ort zusammengekommen.
Zur Story