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Es bleibt dabei: Ecopop-Initianten dürfen «Birkenstock-Rassisten» genannt werden

Einreichung der Ecopop-Initiative.
Einreichung der Ecopop-Initiative.Bild: KEYSTONE
Aargauer obergericht

Es bleibt dabei: Ecopop-Initianten dürfen «Birkenstock-Rassisten» genannt werden

01.09.2014, 12:4521.10.2014, 16:39
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Die Ecopop-Initianten dürfen ungestraft als «Birkenstock-Rassisten» oder als «verwirrte Akademiker» bezeichnet werden. Die Beschwerdekammer des Aargauer Obergerichtes ist auf eine Beschwerde des Ecopop-Geschäftsführers nicht eingetreten. Die Beschwerde wurde einige Tage zu spät eingereicht.

Die Beschwerde des Geschäftsführers Andreas Thommen richtete sich gegen die sogenannte Nichtanhandnahme-Verfügung der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach AG. Diese Staatsanwaltschaft hatte entschieden, nicht auf die Klage wegen übler Nachrede und Verleumdung einzutreten.

Thommen, der im Kanton Aargau wohnt, hatte im Juni eine Strafanzeige gegen den St. Galler SVP-Nationalrat Roland Rino Büchel eingereicht. Büchel hatte in der Nationalratsdebatte am 10. Juni gesagt: «Ich bin sehr froh, dass die Birkenstock-Rassisten und verwirrten Akademiker des Ecopop-Initiativkomitees in der SVP-Fraktion eine Abfuhr erlitten haben.»

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Strafrechtlich nicht ehrverletztend

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach war im Juli auf die Klage von Thommen nicht eingetreten. Büchlers Aussagen seien zwar «durchaus befremdlich und wenig reflektiert», jedoch nicht strafrechtlich ehrverletzend, heisst es in der Verfügung. Insbesondere der Begriff «Birkenstock-Rassist» ziele nicht darauf ab, den Kläger der Rassendiskriminierung im Sinne der Rassismus-Strafnorm zu bezichtigen. 

Vielmehr werde der Initiative «überspitzt und pointiert» vorgeworfen, sie benachteilige auch bestimmte Bevölkerungsgruppen oder Staaten im Ausland. Einen solchen Vorwurf müsse sich ein Initiant im Abstimmungskampf «im Sinne einer heftigen Kritik» gefallen lassen.

Der Entscheid des Aargauer Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden. Eine Sprecherin des Obergerichtes bestätigte auf Anfrage den Sachverhalt. Der Souverän entscheidet am 30. November über die eidgenössische Volksinitiative «Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen». (whr/sda)

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