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Nationalrat stimmt Abkommen gegen Zwangsarbeit zu

Nationalrat stimmt Abkommen gegen Zwangsarbeit zu

05.12.2016, 17:18
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Der Nationalrat hat am Montag als Erstrat einem Protokoll zum internationalen Abkommen gegen Zwangsarbeit zugestimmt. Obwohl in der Schweiz keine Gesetzesanpassungen nötig sind, ist die Ratifikation umstritten.

Das Protokoll zum Abkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hat zum Ziel, moderne Formen der Zwangsarbeit wie den Menschenhandel effizienter zu bekämpfen.

Die Beseitigung der Zwangsarbeit sei eine der grossen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts, sagte Bundespräsident Johann Schneider-Ammann. Weltweit sei sie für 21 Millionen Menschen Realität. Mit dem Protokoll werde der internationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung der Zwangsarbeit auf den neuesten Stand gebracht.

Der Rat stimmte der Ratifizierung mit 125 zu 67 Stimmen zu, gegen den Willen der SVP. Yvette Estermann (SVP/LU) beteuerte, niemand sei für Zwangsarbeit. Mit einem Abkommen lasse sich diese aber nicht verhindern. Der Rat müsse sich nur damit befassen, damit der Bundesrat sagen könne «wir sind dabei und wir sind solidarisch mit anderen Ländern».

Auf Samtpfoten

Hans-Ueli Vogt (SVP/ZH) stellte fest, die Auswirkungen des Protokolls seien nicht abzusehen. Der Begriff der Zwangsarbeit sei bereits im Grundabkommen weit gefasst. Wer etwa einen Einsatz im Rahmen des Weltwirtschaftsforums leiste, könnte auf Basis des Abkommens behaupten, dass er Zwangsarbeit leisten müsse. Das gelte auch für Asylsuchende in Beschäftigungsprogrammen.

Künftig könnte der Begriff der Zwangsarbeit noch weiter gefasst werden. Mit dem Protokoll werde der Rechtsschutz ausgebaut. Es handle sich um ein Musterbeispiel dafür, wie die Internationalisierung des Rechts auf Samtpfoten die freiheitliche Rechtsordnung ausheble, sagte Vogt.

Versteckte Agenda

Die FDP sprach sich zusammen mit allen anderen Fraktionen für die Ratifikation des Protokolls aus. Auch Walter Müller (FDP/SG) warf aber die Frage auf, ob es eine versteckte Agenda gebe mit Blick auf Militärdienst, Zivilschutz, Feuerwehr oder die Beschäftigung von Asylsuchenden.

Diese Befürchtungen seien nichtig, versicherte Kommissionssprecherin Kathy Riklin (CVP/ZH). Die Kommission habe das gründlich analysiert. Militärdienst oder Zivilschutz gälten nicht als Zwangsarbeit. Schneider-Ammann pflichtete dem bei. Er wies zudem darauf hin, dass das Protokoll in der Schweiz nicht direkt anwendbar sei. Privatpersonen könnten also auf Basis des Protokolls keine Rechte einklagen.

Teil der Gemeinschaft

Martin Naef (SP/ZH) stellte fest, er habe kein Verständnis für die Haltung der Gegnerinnen und Gegner. Die Schweiz sei Teil der internationalen Gemeinschaft, und es sei ein Verfassungsauftrag, dass sie sich international gegen Zwangsarbeit einsetze.

Das Protokoll fordert Regierungen dazu auf, präventive Massnahmen gegen Zwangsarbeit zu treffen, Opfer zu schützen und ihnen Zugang zu Rechtshilfe und Wiedergutmachung zu gewähren.

Aktionsplan in der Schweiz

Die Schweiz hat dazu einen Aktionsplan entwickelt, der bisherige Massnahmen des Bundes zusammenfasst. Im Bereich des Menschenhandels hatten Bund, Kantone und Nichtregierungsorganisationen bereits im Herbst 2012 einen Aktionsplan verabschiedet. Dieser sieht 23 Massnahmen vor, von Prävention über Strafverfolgung bis Opferschutz.

Letzten Herbst kam eine Expertengruppe des Europarates allerdings zum Schluss, dass die Schweiz zu wenig gegen Menschenhandel unternimmt. Der Schutz von Betroffenen sei von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich, lautete die Kritik. Zudem würden in der Schweiz zu wenige Opfer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung erkannt. (sda)

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