Die Zustimmung hatte sich abgezeichnet, das Resultat ist jedoch deutlicher, als die Umfragen erwarten liessen. Rund 1'616'300 Personen stimmten der Gesetzesrevision zu, 804'000 Personen lehnten sie ab.
Die höchste Zustimmung verzeichneten die Kantone Basel-Stadt und Waadt mit 74 Prozent, Neuenburg mit 73 Prozent und Zürich mit 70 Prozent. Unter 60 Prozent lag der Ja-Stimmen-Anteil in den Kantonen Tessin (56), Appenzell-Innerrhoden (56), Obwalden (57) und Schwyz (58).
Eine Nein-Mehrheit resultierte aber in keinem einzigen Kanton. Zugestimmt hat selbst die für ihre asylkritische Haltung bekannte Aargauer Gemeinde Oberwil-Lieli, wenn auch mit lediglich 35 Stimmen Differenz.
Mit dem Ja ist der Weg frei für eine Beschleunigung der Asylverfahren. Im vergangenen Jahr dauerte es durchschnittlich 280 Tage, bis ein rechtskräftiger Entscheid vorlag. Künftig sollen die meisten Verfahren noch halb so lange dauern: Rund 60 Prozent sollen innerhalb von maximal 140 Tagen abgeschlossen sein.
Die Grundlage bilden die neuen Strukturen und Abläufe. Die meisten Asylverfahren werden künftig in Bundeszentren durchgeführt, wo alle Akteure unter einem Dach vereint sind. Die Beschwerdefristen werden verkürzt. Damit die Verfahren trotzdem rechtsstaatlich korrekt und fair sind, erhalten Asylsuchende eine kostenlose Rechtsvertretung.
Dass das Stimmvolk die Reform gutgeheissen hat, ist eine bittere Niederlage für die SVP – bereits die zweite in diesem Jahr zur Ausländer- und Asylpolitik (hier geht's zum Kommentar von watson-Redaktor Maurice Thiriet). Im Februar wurde schon ihre Durchsetzungs-Initiative abgelehnt.
Auch diesmal kämpfte die SVP allein gegen die anderen Parteien, wenngleich mit verhaltenem Engagement. Sie verzichtete auf Inserate und Plakate, spielte dafür aber noch stärker als bisher auf die Frau – auf Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Diese müsse gestoppt werden, hiess es. Beim Stimmvolk verfing das offenbar nicht: Die SVP biss sich an der Justizministerin die Zähne aus.
Als Christoph Blocher Justizminister war, gehörte die Beschleunigung zu seinen erklärten Zielen. Dass seine Partei nun plötzlich argumentierte, schnellere Verfahren könnten die Schweiz attraktiver machen für Asylsuchende, stiess in der bürgerlichen Mitte auf wenig Verständnis.
Das Parlament hatte kürzere Verfahren gefordert, bevor Sommaruga Justizministerin wurde. Die Bundesrätin wählte jedoch einen neuen Weg, um das Ziel zu erreichen. Statt auf punktuelle Änderungen setzte sie auf eine grundlegende Reform. Diese wurde sorgfältig aufgegleist und breit abgestützt: Von Beginn weg bezog Sommaruga die Kantone und Gemeinden ein.
Die Linke, die kürzeren Beschwerdefristen skeptisch gegenüberstand, überzeugte sie mit dem besseren Rechtsschutz für Asylsuchende. SP und Grüne betrachteten die Reform am Ende als bestmögliche. Die FDP und die CVP, die den ausgebauten Rechtsschutz in Frage stellten, liessen sich durch Fakten umstimmen: Im Testzentrum in Zürich zeigte sich, dass die Zahl der Beschwerden nicht steigt, sondern sinkt, wenn Asylsuchende beraten werden.
Die SVP blieb bei ihrer Kritik an den «Gratisanwälten». Daneben warnte sie vor Enteignungen, weil mit dem neuen Gesetz die Bewilligungsverfahren für den Bau oder Umbau von Zentren vereinfacht werden. Das sogenannte Plangenehmigungsverfahren, das der Bund auch in anderen Bereichen anwendet, ermöglicht im äussersten Fall Enteignungen.
Bedenken wurden vereinzelt auch von linker Seite geäussert. Organisationen wie die Demokratischen Juristinnen und Juristen kritisierten, mit den kurzen Beschwerdefristen würden die Grundrechte der Asylsuchenden eingeschränkt.
Zudem stellten sie die Unabhängigkeit der staatlich finanzierten Rechtsvertreter infrage, die mit einer Pauschale pro Fall entschädigt werden. Das könnte dazu führen, dass die Rechtsvertreter nicht genügend Aufwand betrieben, argumentierten sie.
Grosse Organisationen – darunter die Flüchtlingshilfe und Amnesty International – machten sich jedoch für die Reform stark. Der UNO-Hochkommissar für Flüchtlinge bezeichnete diese gar als «beispielhaft». (sda)