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Beim Tesla-Fahren Netflix schauen? Bundesamt für Strassen ordnet ein

11. Januar 2023, Lelystad, Flevoland, Niederlande: Ein weisses Tesla-Fahrzeug auf dem Houtribdijk, einem 27 Kilometer langen Deich, der die Städte Lelystad und Enkhuizen in den Niederlanden verbindet.
Ein Tesla-Fahrzeug auf einem Deich in Holland.archivBild: imago-images.de

Kann man beim Tesla-Fahren bald Netflix schauen? Das Bundesamt für Strassen ordnet ein

In den Niederlanden hat Tesla erstmalig in Europa die Zulassung für sein umstrittenes «Full Self-Driving»-System erhalten. Auch in der Schweiz sind bereits Testfahrzeuge unterwegs, aber ...
20.04.2026, 22:0820.04.2026, 22:08
Bruno Knellwolf
Bruno Knellwolf

Teslas Full Self-Driving (FSD), also voll autonomes Fahren, tönt nach automatisiertem Fahren. So als könnte man in Zukunft beim Tesla-Fahren Netflix schauen oder watson lesen.

Von einem Autopiloten in wahrem Sinne ist dieses Tesla-System allerdings noch meilenweit entfernt. Thomas Rohrbach vom Bundesamt für Strassenverkehr (Astra) hält deshalb fest: «Wichtig ist der Unterschied zwischen ‹Assistiertem Fahren› und ‹Automatisiertem Fahren›». Beim System von Tesla handelt es sich nur um assistiertes Fahren, so der Astra-Sprecher.

Eine Einordnung.

Was bietet Tesla nun in Europa an?

Das assistierte und automatisierte Fahren wird in fünf Levels aufgeteilt. Level 2 beherrschen alle modernen Autos, bei denen ihre elektronischen Assistenzsysteme zum Beispiel selbst bremsen und beschleunigen.

Das Maximum der Automatisierung ist das vollautomatisierte Fahren, als Level 5 bezeichnet. Dabei wäre vom Start bis zum Ziel kein Fahrer und keine Fahrerin mehr notwendig. Da könnte man tatsächlich TV schauen beim Fahren.

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Was Tesla nun in den Niederlanden erstmals in Europa anbietet, entspricht lediglich Level 2. «Man spricht auch von Level 2+, es handelt sich um hoch-assistiertes Fahren, aber nicht um automatisiertes Fahren.» Die Person hinter dem Lenkrad muss deswegen weniger eingreifen während der Fahrt, weil das SFD selber bremst, beschleunigt oder die Spur wechselt.

Tesla betont, dass das jetzige FSD-System dauernd eine aktive Überwachung durch den Fahrer oder die Fahrerin verlange. «Ein autonomer Betrieb des Fahrzeugs ist damit nicht möglich.» Der Fahrer bleibt während des Betriebs zu allen Zeiten rechtlich verantwortlich.

Schluss mit «Autopilot»
Das US-Unternehmen Tesla hat die Bezeichnung «Autopilot» seit Anfang 2026 weitgehend aus der Benutzeroberfläche seiner Fahrzeuge und dem offiziellen Marketing entfernt. Im Zuge von Software-Updates wurde eine weitreichende Umbenennung vorgenommen, um den Anforderungen von Regulierungsbehörden gerecht zu werden und die Funktionsweise der Assistenzsysteme besser zu kommunizieren. Dem von Elon Musk geleiteten Elektroautohersteller wurde seit Jahren vorgeworfen, dass Begriffe wie «Autopilot» oder «Full Self-Driving» irreführend seien und den Usern eine falsche Sicherheit vorgaukelten. (dsc)
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Teslas Fahrassistent heisst nun offiziell «FSD (Supervised)», also «überwacht». Damit soll betont werden, dass es kein autonomes Fahren ist.Bild: Shutterstock

Wie sicher ist das?

Mit den Assistenzsystemen wird das Autofahren nach Angaben von Tesla sicherer. «Bei aktiviertem überwachtem FSD sind Kollisionen pro gefahrenen Kilometer bis zu siebenmal unwahrscheinlicher als bei ausschliesslich manuellem Fahren», schreibt Tesla. Das belegten die bis heute mit Full-Self-Driving bereits zurückgelegten 14 Milliarden Fahrkilometer. In der Schweiz sind nach Angaben des Astra seit Januar ungefähr 10 Teslas mit FSD zum Test unterwegs.

Das Full-Self-Driving-System von Tesla nutzt hauptsächlich die externen Kameras des Fahrzeugs und künstliche Intelligenz, um durch den Verkehr zu navigieren. Der Fahrzeug-eigene KI-Computer verwendet die Daten aus dem Fleet-Learning, dem Lernen aus der Fahrzeugflotte, um sich laufend zu verbessern. Mit (vorangehender) Zustimmung des Kunden werden so die Daten aus Kameras und Sensoren an Tesla weitergegeben.

Was gilt hierzulande?

In der Schweiz sind schon weitergehende Systeme zugelassen

Seit dem 1. März 2025 ist in der Schweiz das automatisierte Fahren mit Level 3 für drei Szenarien zugelassen. Möglich wäre das mit speziell ausgerüsteten Fahrzeugen von BMW, Mercedes und Audi. Erstens dürfen in solchen Autos Lenker einen Autobahnpiloten verwenden. Ist dieser in Funktion, darf der Fahrer das Lenkrad loslassen.

Zweitens ist es dank des neuen Strassenverkehrsgesetzes auch möglich, dass Autos in Parkhäusern selbständig einparkieren und drittens führerlose Fahrzeuge auf fest vorgegebenen Routen aus der Ferne überwacht autonom fahren.

Der in der Schweiz zugelassene Level 3 mit Autobahnpilot geht also deutlich weiter als das, was Tesla bietet. Heute verkauft in der Schweiz allerdings noch kein Fahrzeughersteller ein Auto, das dieses System installiert hat. Die Ausgaben dafür seien noch zu hoch, das Kundeninteresse zu gering, hatte Amag-Chef Helmut Ruhl an einem Symposium zum autonomen Fahren vor einigen Monaten erklärt.

(aargauerzeitung.ch)

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