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Tinner-Gehilfe überraschend freigesprochen

Kernwaffen-Handel

Tinner-Gehilfe überraschend freigesprochen

12.11.2014, 18:5713.11.2014, 08:16
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Bundesanwalt Michael Lauber (rechts) auf dem Weg zum Bundesstrafgericht in Bellinzona.
Bundesanwalt Michael Lauber (rechts) auf dem Weg zum Bundesstrafgericht in Bellinzona.Bild: KEYSTONE

Der im Nebenprozess zur Tinner-Affäre angeklagte Ingenieur ist am Mittwoch am Bundesstrafgericht in Bellinzona freigesprochen worden. Er bekommt zudem eine Entschädigung von 35'000 Franken - der Bund übernimmt die Verfahrenskosten. Der Mann hat laut Gericht die Herstellung von Kernwaffen nicht gefördert.

Der Mann bekommt zudem eine Entschädigung von 35'000 Franken - der Bund übernimmt die Verfahrenskosten.

Die Bundesanwaltschaft wird eine schriftliche Begründung des Urteils verlangen, da es sich um eine bisher unbekannte rechtliche Situation handle, sagte der Bundesanwalt im Anschluss an den Prozess.

Hohe Investitionen

Der Angeklagte war Ende 2012 zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 250 Franken sowie zu einer Busse in Höhe von 6000 Franken verurteilt worden. Gegen diesen Strafbefehl erhob er Einsprache. Im letzten Juli erliess die Bundesanwaltschaft einen zweiten Strafbefehl, der Angeklagte reichte erneut Einsprache ein.

Gemäss dem Strafbefehl der Bundesanwaltschaft hatte der Ingenieur ab Januar 2003 ein Steuersystem für Zentrifugen entwickelt, das in einer libyschen Urananreicherungsanlage zum Einsatz kommen sollte.

Für seine Arbeit erhielt der Mann ein Honorar von 30'000 Franken, überwiesen von Marco Tinner. Dieser investierte zusätzlich 100'000 Franken in das Unternehmen des Angeklagten.

Der heute 65-Jährige sagte vor Gericht aus, dass er damals davon ausgegangen sei, dass die Steuerungsteile rein zivilen und nicht militärischen Zwecken dienten, und dass Marco Tinner eine Exportbewilligung vorgelegen habe. (aeg/kub/sda)

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