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Justizbehörden wollen Verdächtige ab sofort einzeln vernehmen: «Wir können nicht länger zuwarten»

Die Verdächtigen sollen nach Wunsch der Justizbehörden alleine in einem Raum vernommen werden können.
Die Verdächtigen sollen nach Wunsch der Justizbehörden alleine in einem Raum vernommen werden können.Bild: KEYSTONE

Justizbehörden wollen Verdächtige ab sofort einzeln vernehmen: «Wir können nicht länger zuwarten»

17.05.2015, 03:3317.05.2015, 08:25
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Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) will mit der Anpassung der neuen Strafprozessordnung nicht zuwarten. Sie kritisiert die Parteienrechte im Ermittlungsverfahren und fordert hier eine rasche Änderung.

«Beim Ausbau der Teilnahmerechte ist der Gesetzgeber zu weit gegangen», sagte Hans-Jürg Käser, Präsident der KKJPD in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag». In der Kritik steht die Praxis, nach der die Polizei Beschuldigte nicht einzeln vernehmen kann und immer alle Parteien im Raum sein dürfen.

Hans Jürg Käser, Präsident der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren.
Hans Jürg Käser, Präsident der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren.Bild: KEYSTONE

Sobald der erste Beschuldigte eine Version des Geschehens erzählt habe, würden sich alle anderen darauf einstellen und danach dasselbe zu Protokoll geben. «Das behindert die Strafverfolgung stark», sagte Käser. Es gäbe «zahlreiche Verfahren», in denen die Polizei gegen mehrere Mitbeschuldigte ermittle. Es käme zu Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft gestützt auf solche Einvernahmen nicht mehr in der Lage sei, eine Anklage zu formulieren.

Die KKJPD macht daher den Vorschlag, dass die Polizei Beweise zulasten einer Person verwenden dürfe, wenn diese zumindest einmal im verfahren die Gelegenheit hatte, den anderen Beteiligten Fragen zu stellen.

Die neue Strafprozessordnung hatte 2011 die kantonalen Regelwerke ersetzt. Straftaten werden seither in der ganzen Schweiz nach den gleichen prozessualen Regeln verfolgt und beurteilt. Im März entschied das Parlament, dass der Bundesrat nach einem Praxistauglichkeitstest erst Ende 2018 Gesetzesanpassungen vorlegt.

Die Teilnahmerechte seien aber derart wichtig, dass man nicht länger zuwarten könne. «Dieser Punkt ist dringlich zu ändern», sagte Käser. Er werde das Gespräch mit Justizministerin Simonetta Sommaruga suchen. (feb/sda)

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