Schweiz
Asylgesetz

Abgewiesene Asylbewerber: Es gibt zu wenige Ausschaffungszellen

Im Zürcher Flughafengefängnis stehen derzeit 106 Administrativhaftplätze zur Verfügung.
Im Zürcher Flughafengefängnis stehen derzeit 106 Administrativhaftplätze zur Verfügung.Bild: KEYSTONE

Damit weniger Asylbewerber abtauchen, will der Staat mehr Ausschaffungszellen. Doch die wird es kaum geben

02.05.2016, 08:4302.05.2016, 09:08
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Wird das Asylgesuch in der Schweiz abgelehnt, sehen viele Asylbewerber ihre letzte Chance im Untertauchen. Im vergangenen Jahr zählte das Staatssekretariat für Migration (SEM) 5347 solcher «unkontrollierter Abreisen».

Experten gehen davon aus, dass ein Teil der hier abgelehnten Asylsuchenden ihr Glück in einem anderen europäischen Land versuchen, andere tauchen innerhalb der Schweiz unter.

Sollte das Schweizer Stimmvolk am 5. Juni Ja zu den beschleunigten Asylverfahren sagen, könnte die Zahl der untergetauchten Asylsuchenden weiter steigen. Das berichtet der Tages-Anzeiger.

Denn im Testbetrieb, der derzeit in Zürich durchgeführt wird, liegt der Anteil der unkontrollierten Abreisen deutlich höher: Tauchen im Regelbetrieb 9,9 Prozent der Asylsuchenden unter, sind es im Zürcher Testbetrieb 32,4 Prozent.

Dies wohl deswegen, weil die Asylsuchenden dank der frühzeitigen Rückkehr- und Chancenberatung den Ausgang ihres Asylverfahrens besser abschätzen können.

Mehr separate Ausschaffungszellen nötig

Stimmen die Schweizer der Asylgesetzrevision zu, werden weitere Bundeszentren nach dem Zürcher Modell entstehen. Damit die Zahl der Untergetauchten dann nicht noch weiter steigt, soll der Vollzug der Wegweisungen verbessert werden.

Und zwar, indem schweizweit 500 bis 700 sogenannte Administrativhaftplätze zur Verfügung gestellt werden – und das bis Ende 2018. Damit diese Zahl erreicht werden kann, muss die bestehende Anzahl solcher separater Ausschaffungszellen deutlich aufgestockt werden.

Doch: Dieses Ziel kann praktisch nicht erreicht werden – wie die folgende Aufstellung des Tages-Anzeigers zeigt:

  • In der Nordwest- und Innerschweiz werden 170 neue Haftplätze für Administrativhäftlinge gebraucht. Maximal 108 solcher Plätze sind in Prêles im Berner Jura vorgesehen, wo ein Jugendzentrum umfunktioniert wird. Diese Plätze sollten voraussichtlich ab Januar 2018 zur Verfügung stehen. Für die restlichen 62 Plätze wird bisher noch ein zweiter Standort gesucht: Hier wird die Wahl voraussichtlich auf ein bestehendes Gefängnis fallen, dass umgebaut oder erweitert wird. Diese neu zu bauenden Haftplätze stehen jedoch frühestens 2023 bis 2025 zur Verfügung.
  • In der Region Ostschweiz befindet sich mit dem Zürcher Flughafengefängnis das bisher grösste Ausschaffungsgefängnis mit 106 Administrativhaftplätzen. Um das Soll der Region zu erfüllen soll in der Strafanstalt Altstätten SG die Zahl der Plätze von 45 auf 126 aufgestockt werden. Dies muss aber zunächst noch von der Regierung, dem Parlament und dem Stimmvolk abgesegnet werden.
  • In der Westschweiz sollen in der heutigen Strafanstalt Brenaz 168 neue Ausschaffungshaftplätze entstehen. Das ist aber erst dann möglich, wenn die Straftäter, die derzeit dort inhaftiert sind, in das neue Gefängnis Dardelles ziehen können. Der Baubeginn dieses Gebäudes ist jedoch auf 2018 angesetzt.

Roger Schneeberger, Generalsekretär der Fachgruppe Kapazitätsmonitoring der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), sieht in dieser Verspätung jedoch kein Problem.

Gegenüber dem Tagi sagt er:  «Der Bedarf an solchen Haftplätzen ist nur schwer voraussehbar und kann sich rasch verändern.» Ausserdem sei die Vorstellung falsch, dass jeder abgewiesene Asylsuchende in Ausschaffungshaft genommen werden könne. Es brauche in jedem Fall einen Verdacht, dass die Person untertauchen könnte, und einen richterlichen Entscheid.

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11 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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jeanette_mueller
02.05.2016 08:54registriert April 2016
Es gibt zu wenige Ausschaffungszellen? Sind es denn soviele die man ausschaffen muss? Kann ja gar nicht sein, oder? Dabei wäre die Lösung so einfach, anstatt den Auszuschaffenden noch lange in einer Zelle schmorren zu lassen,- ist das nicht gegen die Menschenrechte und unwürdig?- könnte man den Auszuschaffenden ja auch ausschaffen.
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