Ein wegen Veruntreuung von 60 Millionen US-Dollar beschuldigter Bankangestellter kommt nicht frei. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann befindet sich seit rund zwei Jahren in Untersuchungshaft. Die Gelder gehörten 130 türkischen Kunden der Bank.
Das Bundesgericht teilt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil die Sicht der Zürcher Vorinstanz. Die Faktenlage sei erdrückend, und der Beschwerdeführer habe sie vollumfänglich anerkannt.
Bereits vor einem Jahr hatte das Bundesgericht die Fluchtgefahr des Bankangestellten als gross eingestuft. Angesichts der Höhe der veruntreuten Gelder sei nicht damit zu rechnen, dass der Beschuldigte die Summe zurückzahlen könne. Die Gefahr sei gross, dass er sich der Strafe durch Flucht entziehe.
Darüber hinaus sei zu beachten, dass der Bankangestellte über zwei Staatsbürgerschaften verfüge - die türkische und die schweizerische. Die Mutter des Mannes lebe in der Türkei, während sich dessen Tochter, Bruder und Ehefrau in der Schweiz aufhielten.
Die Ehefrau habe ein Scheidungsverfahren eingeleitet. Der Beschuldigte habe aber eine Beziehung mit einer Frau, die er in Dubai kennengelernt habe.
Der Banker gründete verschiedene Offshore-Firmen, um die veruntreuten Gelder zu deponieren. Es sei deshalb davon auszugehen, dass er über nicht unerhebliche Ressourcen im Ausland verfüge. Und aus einem Brief an seine Freundin geht gemäss Bundesgericht hervor, dass er sich über die Schwere seiner Tat nicht im Klaren ist und mit einer milden Strafe rechnet.
Das Gericht ist zudem der Ansicht, dass die Gefahr von Absprachen weiterhin besteht, weil das Verfahren komplex sei und internationale Verflechtungen aufweise. Im Übrigen sei es der Staatsanwaltschaft noch nicht gelungen, alle Finanzströme aufzuklären, insbesondere weil einige Staaten nicht im erhofften Ausmass kooperierten.
Der Beschwerdeführer wurde am 18. Februar 2020 festgenommen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft führt eine Untersuchung wegen gewerbsmässigen Betrugs, qualifizierter Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung sowie Urkundenfälschung.
Um seine Veruntreuung zu verschleiern, stopfte der Beschuldigte die finanziellen Löcher mit dem Geld anderer Kunden, fälschte Unterschriften und verschickte gefälschte Kontoauszüge. Die Tatzeit erstreckt sich über mehrere Jahre. (Urteil 1B_18/2022 vom 4.2.2022) (aeg/sda)