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Basler Grossrätin wegen Verstoss gegen Covid-Verordnung verurteilt

Basler Grossrätin wegen Verstoss gegen Covid-Verordnung verurteilt

25.01.2023, 19:04
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Das Basler Strafgericht hat am Mittwoch die Grossrätin Tonja Zürcher (Basta) und fünf weitere Personen wegen eines Verstosses gegen die Covid-Verordnung verurteilt. Grund war die Teilnahme an der unbewilligten 1. Mai-Demo im Jahr 2020. In allen anderen Punkten wurden sie jedoch freigesprochen.

Grossraetin Tonja Zuercher, Gruenes Buendnis (GB), im Abstimmungsforum im Rathaus in Basel, am Sonntag, 10. Februar 2019. (KEYSTONE/Georgios Kefalas)
Tonja ZürcherBild: KEYSTONE

Einzig der Verstoss gegen die damals geltende Covid-19-Verordnung sei erstellt, sagte der Richter. Daher müssen die Beschuldigten eine Busse von 100 Franken bezahlen.

Ob Tonja Zürcher und die fünf anderen Personen die Abstände einhielten oder nicht, könne nicht eruiert werden, sagte der Richter. Anders sehe es mit der Personenregel aus. Bei der unbewilligten 1. Mai-Kundgebung nahmen rund 400 Personen teil. Die damalige Verordnung untersagte aber Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen.

Einer der Beschuldigten sagte, er sei mit Pressekennzeichnung als freischaffender Fotograf im Einsatz gewesen. Der Richter hingegen erachtete es hingegen als «nicht glaubwürdig», dass er als Pressemitglied dort gewesen sei.

Die Tatbestände Behinderung des öffentlichen Verkehrs der Widerhandlung gegen das kantonale Übertretungsstrafgesetz, wie dies die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, sind gemäss Urteil nicht erfüllt. Der Bus- und Tramverkehr sei zwar durch die Demo gestört worden. Allerdings sei dies nicht im Vorsatz passiert wie etwa bei einer Blockade, sagte der Richter.

Zudem sei auch nicht klar, ob die beschuldigten Personen, die teilweise auch auf dem Trottoir gesichtet worden seien, für die Behinderung des Verkehrs verantwortlich zu machen seien.

Auch wegen der Teilnahme an einer unbewilligten Demo können die Personen gemäss Urteil nicht schuldig gesprochen werden. Das kantonale Übertretungsstrafgesetz spricht von Personen, die eine unbewilligte Demo veranlassen oder durchführen.

Der Richter hielt dazu auch fest, dass die Demonstrierenden nie abgemahnt wurden. Dies bestätigte auch der Einsatzleiter der Polizei, der als Zeuge vorgeladen wurde. So hätten die Leute zumindest zu Beginn der Demo an der Klybeckstrasse Masken getragen und die Abstände konsequent eingehalten, sagte der Einsatzleiter. Auch hätte es Familien dort gehabt. Daher habe er keinen Anlass gesehen, einzuschreiten, da dies unverhältnismässig gewesen wäre.

Verteidigerin beruft sich auf Strassburg-Entscheid

Da es sich um eine Einsprache gegen einen Strafbefehl handelte, war die Staatsanwaltschaft beim Prozess nicht anwesend. Die Verteidigerin beantragte vollständige Freisprüche. Mit Blick auf die Covid-Verordnung bezog sie sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 2022.

Dieses kam infolge einer Beschwerde von Gewerkschaften in Genf zustande, denen untersagt worden war, am 1. Mai 2020 ein Kundgebung durchzuführen. Der EGMR kam zum Schluss, dass dieses Verbot nicht verhältnismässig war.

Die Verfahrenskosten für die sechs Personen werden durch die Teilfreisprüche reduziert und betragen noch rund 430 Franken. Ob die sechs Personen Berufung einlegen werden, ist noch offen, wie die Verteidigerin gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. (sda)

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6 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Gandalf-der-Blaue
25.01.2023 20:22registriert Januar 2014
Eine Basler Grossrätin, die Zürcher heisst... 🤣🤣🤣 Der ist grossartig!!!
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