Schweiz
Basel

FCB-Chaoten vor Gericht: Die Polizei im Kreuzverhör

FCB-Chaoten vor Gericht: Die Polizei im Kreuzverhör

04.02.2020, 17:04
Mehr «Schweiz»
Die Polizei draengt die Balser Hooligans / Fans zureuck nach dem Fussball Meisterschaftsspiel der Super League zwischen dem FC Aarau und dem FC Basel am Donnerstag, 15. Mai 2014, im Stadion Bruegglife ...
Bild: KEYSTONE

Die Strafverteidiger haben am zweiten Prozesstag um heftige Ausschreitungen nach einem Fussballspiel vom April 2016 in Basel als Zeugen aufgebotene Polizeikräfte ins Kreuzverhör genommen. Vor dem Basler Strafgericht müssen sich 16 Männer wegen Beteiligung an der Randale verantworten.

Die als Zeugen aufgebotenen Polizeikräfte schilderten am Dientag vor dem Strafgericht die Auseinandersetzungen nach dem Fussballspiel zwischen dem FC Basel und dem FC Zürich als «völlig überraschend» und beängstigend. Auf dem Zeugenstuhl schilderten neben zwei Fahrern von Mannschaftswagen und eine auch als Privatklägerin auftretende Polizistin die zuständigen Einsatzleiter ihre Sicht der Dinge.

Die Fussballpartie war von den Verantwortlichen eigentlich nicht als Hochrisikospiel, sondern als Begegnung der Sicherheitskategorie «Middle risk plus» eingestuft worden. Als einigermassen risikoreich wurde der Umstand beurteilt, dass die Zürcher Fans das Stadion nach dem Spiel mit einem Extrazug weggeführt werden mussten, ohne dass es zur Konfrontation mit den Baslern kommt, wie der damals diensthabende Gesamteinsatzleiter aussagte.

Hilferuf der Transportpolizei

Aber genau dieses Risiko gab laut Zeugenaussagen schliesslich indirekt den Ausschlag zur Randale. Die Transportpolizei auf dem Bahndamm habe um Unterstützung angefragt, sagten der Gesamteinsatzleiter und der ihm untergebene Einsatzleiter Sicherheit vor dem Gericht. Die Transportpolizei habe befürchtet, dass Zürcher Fans ein Zugangstor durchbrechen und es auf der Eventplattform unmittelbar neben dem Stadion zur Konfrontation mit den dort anwesenden Baslern kommen könnte.

Als sich rund dreissig Polizisten des Ordnungsdienstes auf den Weg zum besagten Tor machten, wurden sie laut den Aussagen der Einsatzleiter und einer damals beteiligten Polizistin mit Beschimpfungen, Flaschen- sowie Petardenwürfen und zum Teil auch direkten tätlichen Angriffen von Basler Fans konfrontiert.

Es kam zum Eklat: Einer Polizistin, die nun als Nebenklägerin auftritt, sei in den Rücken gesprungen worden, andere Polizisten hätten sich aus «Notwehr oder Notwehrhilfe» aus kürzerer Distanz mit dem Abschiessen von Gummischrot wehren müssen. Der Gesamteinsatzleiter gab sich überrascht, weil die Eskalation beim vermeintlichen Einsatz gegen Zürcher Fans von den Basler Fans ausgegangen sei. In dieser brutalen Form habe er das noch nie erlebt, sagte er.

Ähnlich klang es bei den Aussagen eines Fahrers und einer Fahrerin der Einsatzwagen, die den Ordnungsdienst bei Treppenaufgang zur Eventplattform in Position gebracht hatten. Es seien Gegenstände gegen die Fahrzeuge geworfen worden, eine aufgebrachte Menge habe an ihnen heftig gerüttelt, sagte sie aus. Es sei ein beklemmendes Gefühl gewesen, sagte der Fahrer, er habe gedacht, jetzt gehe es ihm an den Kragen.

Wieso über die Haupttreppe?

Mehrere der 16 aufgebotenen Strafverteidiger nahmen vor allem die beiden Einsatzleiter ins Kreuzverhör. Wiederholt fragten sie, warum ein Teil des Ordnungsdienst-Polizisten in Kampfmontur ausgerechnet die breite Haupttreppe zur Plattform aufgestiegen seien. Auf dieser hätten sich Basler Fans befunden, die das Stadion nach dem Spiel verlassen hatten. Von Fans war im Vorfeld vorgebracht worden, dass sie diesen Polizeiauftritt als Provokation empfunden hätten.

Die Einsatzleiter konnten diese Frage nicht abschliessend beantworten. Welchen Weg die Einsatzkräfte des Ordnungsdienstes einschlagen würden, sei letztlich eine situative Entscheidung des jeweiligen Zugchefs, sagte sie.

Die Treppe und die Eventplattform sei zudem auch nicht Ziel, sondern nur Durchgangsweg zum anvisierten Ort des Einsatzes gewesen. Man sei sich bewusst, dass die Eventplattform als Begegnungszone der Fans eine besondere Bedeutung habe, aber es könne doch keine No-go-Zonen für die Polizei geben, sagte der Einsatzleiter Sicherheit.

Die Verteidiger sahen schliesslich ihre vielen Nachfragen nach Details des Einsatzes nicht befriedigend beantwortet. Sie beantragten deshalb Einsichtnahme in den schriftlichen Einsatzbefehl und das Protokoll. Überdies forderten sie, den örtlichen Einsatzleiter, den Zugchef und den Einsatzleiter der Transportpolizei als weitere Zeugen einvernehmen zu können.

Die Gerichtspräsidentin lehnte diese Anträge aber ab. Das zur Verfügung stehende Material reiche im Moment für die Beweisaufnahme aus, begründete sie ihren Entscheid. Sie folgte damit dem Antrag des Staatsanwalts, der die Verteidiger zuvor darauf aufmerksam gemacht hatte, dass nicht die Polizei, sondern die mutmasslichen Randalierer unter Anklage stünden. - Der Prozess ist auf neun Tage angesetzt. (aeg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
35 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
DocJay
04.02.2020 17:48registriert Dezember 2018
Also ich kann Menschen echt nicht ab, die das Rumlaufen anderer als Provokation und Rechtfertigung für Gewalt verstehen. Geht gar nicht!
19347
Melden
Zum Kommentar
avatar
Magos
04.02.2020 17:26registriert September 2019
Schämen sich diese «Fussballfans» eigentlich nicht dafür, dass man sie wie Tiere auseinanderhalten muss?
Dass bewaffnete Polizisten sie zu ihrem eigenen Zug begleiten müssen, weil sie die Anwesenheit anderer Fans «als Provokation empfinden würden»?
Ich für meinen Teil käme mir ein sehr jämmerlich vor, wenn mein Fussball-Frust so etwas nötig macht.
14543
Melden
Zum Kommentar
avatar
Peter Treier
04.02.2020 18:47registriert Dezember 2014
Also muss sich jetzt die Polizei verantworten - ich glaube ich spinne?
Wann wird diesem 'Fan' Gesindel endlich mal die Grenzen gezeigt? Nachdem ich gestern bei TeleBasel noch mitbekomme das die Strafen schlussendlich wohl eh 'bedingt' Ausgesprochen werden, bleibt mit ab unserem Rechtssystem eh die Spucke weg...
11756
Melden
Zum Kommentar
35
14-jähriger Töfflifahrer kollidiert in Olten SO mit LKW – schwer verletzt

Bei der Kollision mit einem Lastwagen ist am Dienstag in Olten SO ein 14-jähriger Mofalenker schwer verletzt worden. Ein Rettungshelikopter flog den Schüler in ein Spital. Die Polizei klärt den Unfallhergang ab.

Zur Story