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Urteil im Basler Doppelmord: «Wenn das kein Mord ist, weiss ich nicht, was ein Mord sein soll»

Urteil im Basler Doppelmord: «Wenn das kein Mord ist, weiss ich nicht, was ein Mord sein soll»

08.09.2015, 14:2608.09.2015, 14:36
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Für den psychisch schwer kranken 23-Jährigen, der im Wahn zwei Frauen getötet hatte, hat das Basler Strafgericht am Dienstag eine stationäre psychiatrische Behandlung angeordnet. Es stellte fest, dass der schuldunfähige Täter den Tatbestand des mehrfachen und des versuchten Mordes erfüllt hat.

«Die Schuldige in diesem Fall ist eine Krankheit»
Verteidiger

Der an Schizophrenie leidende Mann hatte am 3. November 2014 im Basler Breite-Quartier zwei Frauen erstochen und einen betagten Mann mit einem Messer schwer verletzt. Gestützt auf ein psychiatrisches Gutachten geht das Gericht davon aus, dass der heute 23-Jährige in einem akuten psychotischen Schub gehandelt hat und völlig schuldunfähig ist. «Die Schuldige in diesem Fall ist eine Krankheit», hatte der Verteidiger in seinem Plädoyer gesagt.

«Wenn das kein Mord ist, weiss ich nicht, was ein Mord sein soll»
Gerichtspräsident

Wie von der Anklage beantragt, stellte das Gericht fest, dass der Täter den Tatbestand des Mordes erfüllt hat. «Auch Schuldunfähige können Mörder sein», hielt der Gerichtspräsident fest. Den Ausschlag für die Mordqualifikation gab die äusserst brutale Ausführung. Beim ersten Opfer sprach der Gerichtspräsident von «Abschlachten». «Wenn das kein Mord ist, weiss ich nicht, was ein Mord sein soll», sagte er.

Anklage und Verteidigung einig

Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten beantragt, was das Gericht am Ende anordnete: eine stationäre therapeutische Massnahme gemäss Artikel 59 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB). Der noch am Tattag verhaftete junge Mann hatte den Massnahmenvollzug in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrischen Klinik im Mai vorzeitig angetreten.

Der Gerichtspräsident rechnet damit, dass die Massnahme mindestens einmal verlängert werden muss. Das psychiatrische Gutachten hält fest, dass ohne Behandlung die Rückfallgefahr für schwere Delikte gross ist. Sind die Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung nach fünf Jahren nicht gegeben, kann das Gericht die Massnahme verlängern.

Keine Anzeichen für Gewalt gegen Dritte

In der mündlichen Begründung des Entscheids äusserte sich der Gerichtspräsident auch zu Spekulationen über die Vorgeschichte der brutalen Tat. Es habe keine Anzeichen für Gewalttätigkeit gegeben. Die Familie habe Angst gehabt, der psychisch schwer kranke junge Mann bringe sich selbst um.

Wenige Tage vor der Tat war es zu einem Streit mit den Eltern gekommen. Ob das blutige Drama mit einer Zwangseinweisung danach sich hätte verhindern lassen, ist für den Gerichtspräsidenten fraglich. Er sei davon überzeugt, dass der junge Mann mit Medikamenten beruhigt und schon bald wieder entlassen worden wäre, hielt er fest. (whr/sda)

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