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Darum kriegen die Fahrenden nicht, was ihnen zusteht 

Die Polizei räumte am Donnerstag die Kleine Allmend in Bern.
Die Polizei räumte am Donnerstag die Kleine Allmend in Bern.Bild: KEYSTONE
Niemand will sie

Darum kriegen die Fahrenden nicht, was ihnen zusteht 

Die Jenischen kämpfen derzeit mit Demonstrationen darum, dass ihr verfassungsrechtlicher Status als schützenswerte Minderheit geachtet wird. Trotz zehn Jahre altem Bundesgerichtsurteil ist das immer noch nicht der Fall.
25.04.2014, 16:0206.05.2014, 19:19
Rafaela Roth
Gelöschter Benutzer
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Die Jenischen und andere Fahrende führen zumeist ein unauffälliges Leben in ihren Wohnwagen und auf Stellplätzen abseits der grösseren Siedlungsgebiete. Diese Woche war das anders. Die Fahrenden machten mit ihrem Kampf für ihre Rechte Schlagzeilen. Jenische besetzten die Kleine Allmend in Bern und sorgten damit für Aufregung und Öffentlichkeit, weil die Besetzung die Aufbauarbeiten zur Frühjahrsmesse BEA zu verhindern drohten. 

Hintergrund der anscheinend plötzlich aufbrechenden Unzufriedenheit der Jenischen und anderer Fahrender ist ein jahrzehntelanger, zäher und für die Betroffenen letztlich unbefriedigender Kampf um genügend Stellplätze und damit auch um Anerkennung und Akzeptanz ihrer Lebensweise. Die Fahrenden fechten diesen Kampf nicht nur im Verborgenen, sondern immer wieder auch in den Medien aus. Und wenn es nötig ist, sogar vor Gericht. 

Den Jenischen blieben zehn Minuten, um das Gelände zu räumen.Bild: KEYSTONE

Bundesgericht schützt Jenische 

So auch der Jenische Michael B., der 1999 in der Gemeinde Céligny bei Genf ein Stück Land kaufte. Es handelte sich baurechtlich um eine Landwirtschaftszone, aber Michael B. begann trotzdem, auf dem Grundstück Aufbauten zu errichten, um sich dort einen Standplatz einzurichten. Das passte den Genfer Behörden nicht in den Kram. Die Behörden zwangen ihn, die Bauten wieder abzureissen.

B. machte sich auf den Weg durch alle Instanzen und erreichte 2003 ein wegweisendes Bundesgerichtsurteil. Dieses hielt fest, dass «die Nutzungsplanung Zonen und geeignete Plätze vorsehen muss, die für den Aufenthalt von Schweizer Fahrenden geeignet sind und deren traditioneller Lebensweise entsprechen, die verfassungsrechtlichen Schutz geniesst»

Von einer für die Fahrenden befriedigenden Umsetzung des Urteils sind Behörden und Politik mehr als zehn Jahre später noch immer weit entfernt. Derzeit gibt es landesweit 15 Stellplätze und 45 Durchgangsplätze für Fahrende – nötig aber wären 40 Stell- und 80 Durchgangsplätze. Zwar hat die Zahl der Stellplätze, die der einheimischen fahrenden Bevölkerung als Winterquartier dienen, seit dem Jahr 2000 um vier zugenommen. Das Angebot deckt nach Angaben der Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» (SZSF) aber nur etwa einen Drittel des Bedarfs. 

Polizeidirektor Reto Nause (rechts) und Marc Heeb, Leiter der Orts- und Gewerbepolizei, verhandelten noch am Mittwoch mit den Jenischen – ohne zählbares Resultat.Bild: KEYSTONE

Wegen Qualitätsmängeln unbrauchbar

2010 hatte die SZSF in einem Bericht den Bedarf exakt benannt und Vorschläge für die Umsetzung neuer Plätze für die Fahrenden gemacht. Passiert ist seither aber nichts, was den Frustpegel der Fahrenden und insbesondere der hauptsächlich nur in der Schweiz verkehrenden Jenischen weiter steigen liess. 

Bei den Durchgangsplätzen für die Sommermonate hat sich die Situation in den letzten Jahren sogar noch verschärft. Ihre Zahl ging von 51 auf 45 zurück. Das reicht noch für rund 60 Prozent der etwa 3000 fahrenden Schweizer Jenischen – zumindest auf dem Papier. In Tat und Wahrheit sei die Platznot oft noch grösser, sagt Urs Glaus, Geschäftsführer der vom Bund 1997 geschaffenen Stiftung. So seien einzelne Durchgangsplätze dauernd von aus Frankreich eingereisten Roma belegt, andere Standorte wegen Qualitätsmängeln nicht brauchbar.

«Die Politiker interessieren sich nicht für die Probleme der Fahrenden, weil man damit keinen Blumentopf gewinnen kann.»
Markus Notter, Stiftungsratspräsident SZSF

«Damit kann man keinen Blumentopf gewinnen»

Mit anderen Worten: Die für die Zonenplanung zuständigen Kantone und Gemeinden foutieren sich um den Bundesgerichtsentscheid von 2003. Laut Markus Notter, dem Stiftungsratspräsidenten der SZSF und früheren Zürcher Justizdirektor, ist das nur möglich, weil den Fahrenden jegliche politische Lobby fehlt: «Die Politiker interessieren sich nicht für die Probleme der Fahrenden, weil man damit keinen Blumentopf gewinnen kann», sagt Notter.

Markus Notter, Stiftungsratspräsident der SZSF.
Markus Notter, Stiftungsratspräsident der SZSF.Bild: KEYSTONE

Viele Politiker hätten Angst, nicht mehr gewählt zu werden, wenn sie sich für die Fahrenden einsetzen würden. «Dabei ist das Verständnis für die Anliegen der Fahrenden bei der Schweizer Bevölkerung oft grösser, wenn es um konkrete Personen und ihre Lebensverhältnisse geht.» Damit die Bedürfnisse der Fahrenden auch in der Kantonal- und Kommunalpolitik ernst genommen werden, brauche es Druck von oben. «Es braucht einen nationalen Aktionsplan, in dem sich der Bundesrat konkrete Ziele und Massnahmen vorgibt», sagt Notter.  

Der Historiker Thomas Huonker, der auf die Geschichte der Fahrenden und der Kinder der Landstrasse spezialisiert ist, stimmt Notter zu. Zwar sei der Bund in der Anerkennung der Fahrenden weiter als die Kantone und die Gemeinden, doch noch immer gebe es viele alte Vorurteile über die fahrende Bevölkerung. Neben untätigen Politikern führe auch dieser Umstand dazu, dass Fahrende kaum eine Chance haben, wenn an Gemeindeversammlungen über zu erstellende Standplätze abgestimmt werde. 

«Dieses Volk braucht eigene Vertreter im Parlament, die sich für ihre Anliegen einsetzen.»
Historiker Thomas Huonker

In ihrem Existenzrecht beschnitten

Insbesondere die Jenischen hätten mit der mangelhaften Integration zu kämpfen. «Jenische leben seit Jahrhunderten in der Schweiz. Sie haben eine eigene Kultur und pflegen intensiv die traditionelle Schweizer Volksmusik. Sie bezahlen Miete für ihre Plätze und Steuern wie alle anderen», sagt Huonker. Doch von diesen Unterschieden zu den ausländischen Fahrenden könnten sie kaum profitieren, denn sie erhielten kein Geld zur Pflege ihrer Kultur wie etwa die Kantone.

Die fehlende politische Lobby müsse unbedingt geschaffen werden. «Dieses Volk braucht eigene Vertreter im Parlament, die sich für ihre Anliegen einsetzen», sagt Huonker. Denn die Jenischen und anderen Fahrenden würden weiter in ihrem Existenzrecht beschnitten und schleichend verdrängt. Und, sagt Huonker: «Dagegen wehren sie sich jetzt.»

Jenische in der Schweiz
Als Jenische werden in der Schweiz domizilierte Nachfahren ursprünglich in ganz Europa beheimateter Fahrender bezeichnet. Insgesamt umfasst die Bevölkerungsgruppe der Jenischen 35'000 Personen, wovon rund 5000 noch den fahrenden Lebensstil pflegen. Für sie stehen 15 Stand- und 45 Durchgangsplätze zur Verfügung, die sie sich zum Teil mit ausländischen Fahrenden wie Sinti und Roma teilen müssen. Die jenischen Fahrenden verdienen ihren Lebensunterhalt mit sogenanntem «ambulantem Gewerbe», wie Messerschleifen, Pfannenflicken oder mechanischen Reparaturen. Die sesshaften Jenischen sind zumeist im Transport- und Baugewerbe anzutreffen. Sie sind seit 1998 eine verfassungsrechtlich geschützte nationale Minderheit. (thi)
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