Schweiz
Bern

So änderte der Nationalrat das Covid-19-Gesetz in der Wintersession

Bundesrat Alain Berset, rechts, diskutiert mit Monika Rueegger-Hurschler, SVP-OW, waehrend der Wintersession der Eidgenoessischen Raete, am Mittwoch, 8. Dezember 2021, im Nationalrat in Bern. (KEYSTON ...
Gesundheitsminister Alain Berset im Gespräch mit SVP-Nationalrätin Monika Rüegger-Hurschler.Bild: keystone

Diese Änderungen im Covid-19-Gesetz hat das Parlament in der Wintersession beschlossen

Kostenlose Antigentests, verlängerte Wirtschaftshilfen und mehr Spitalkapazitäten: National- und Ständerat haben nach hitzigen Diskussionen entschieden, welche Bestimmungen im Covid-Gesetz angepasst werden sollen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
16.12.2021, 20:18
Chiara Stäheli / ch media
Mehr «Schweiz»

Das Covid-Gesetz findet keine Ruhe: Auch in der Wintersession beschäftigte sich das Parlament mit dem im September 2020 verabschiedeten Gesetz. Während dreier Wochen diskutieren die beiden Räte über die vierte Verlängerung einiger Massnahmen aus dem Gesetz. Nun ist das Geschäft fertig beraten, am Freitag entscheidet das Parlament in der Schlussabstimmung definitiv über die Änderungen. Die wichtigsten Antworten:

Warum brauchte es überhaupt wieder eine Debatte über das Covid-19-Gesetz?

Viele Bestimmungen aus dem Gesetz laufen Ende dieses Jahres aus. Damit der Bundesrat auch im nächsten Jahr über die nötigen Instrumente zur Bekämpfung der Pandemie und zur Unterstützung der Wirtschaft verfügt, will er einige Bestimmungen verlängern. Diese Verlängerungen betreffen die Bereiche Gesundheit, Sport, Kultur und Arbeitnehmerschutz.

Was hat das Parlament nun entschieden?

Das Parlament hat entschieden, dass Antigen-Schnelltests künftig wieder gratis sein sollen. Der Bund übernimmt die Kosten. Zudem leistet er finanzielle Unterstützung sowohl für den öffentlichen Verkehr als auch für grosse Publikumsanlässe mit überregionaler Bedeutung, die wegen der Pandemie abgesagt werden mussten. Auch die coronabedingten Kurzarbeits- und Erwerbsausfallentschädigungen werden um ein Jahr verlängert. Weiter ergänzt das Parlament das Covid-Gesetz mit einer Verpflichtung für die Kantone bezüglich der Zahl ihrer Spitalbetten.

Kann man sich nun auch ohne Symptome wieder gratis testen lassen?

Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat sprachen sich dafür aus, Tests auch für symptomfreie Personen wieder kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Bundesrat wird allerdings nicht die Kosten aller Tests übernehmen, sondern nur jene für Antigen-Schnelltests. Diese berechtigen zum Zertifikat. PCR- und Selbsttests für den Heimgebrauch sowie Antikörpertests müssen nach wie vor aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Der Bundesrat wird die Umsetzung am Freitag beschliessen.

Was hat das Parlament bei den Spitalbett-Kapazitäten entschieden?

Alle Kantone werden neu verpflichtet, genügend Spitalbetten bereitzustellen. Damit sollen «Auslastungsspitzen» abgedeckt werden können. Finanzieren müssen diese «Vorhalteleistungen» die Kantone. Wie viele Betten jeder Kanton zur Verfügung stellen muss, definieren die Kantone in Absprache mit dem Bund.

Werden die Finanzhilfen für den öffentlichen Verkehr verlängert?

Der öffentliche Verkehr erhält auch für das laufende Jahr Finanzhilfen in der Höhe von 215 Millionen Franken. Dies, weil aufgrund der Pandemie und der damit verbundenen tiefen Passagierzahlen markant weniger Einnahmen generiert werden konnten. Der Löwenanteil des Unterstützungspakets – also 150 Millionen Franken – geht an den regionalen Personenverkehr, 50 Millionen erhält der Ortsverkehr. Die übrigen 15 Millionen Franken fliessen in touristische Angebote: Seilbahn- und Schifffahrtsbetriebe profitieren von Entschädigungen für ihre Ertragsausfälle im Jahr 2021. Allerdings gibt es hier zwei Ausnahmen: Touristische Betriebe erhalten nur Entschädigungen, wenn deren Ertragsausfall grösser ist als ein Drittel der in den Jahren 2017 bis 2019 gebildeten Reserven. Zudem dürfen alle betroffenen Unternehmen nur Geld beanspruchen, wenn sie für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 keine Dividenden ausschütten.

Muss der Bund Verträge mit den Impfstoffherstellern öffentlich machen?

Nein, beide Räte sind dem Antrag der Einigungskonferenz gefolgt. Heisst: Der Bund ist nicht dazu verpflichtet, die Verträge mit den Impfstoffherstellern öffentlich zu machen.

Erhalten Personen und Betriebe, die stark von den Massnahmen betroffen sind, auch im nächsten Jahr noch Geld?

Das Parlament hat entschieden, dass die Wirtschaftshilfen im Covid-Gesetz bis Ende 2022 verlängert werden sollen. Dazu zählen etwa die Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenentschädigung und der Kurzarbeit. Zudem hat sich das Parlament für eine Verlängerung der Entschädigung bei Erwerbsausfall entschieden: Wer wegen der Pandemie in seiner beruflichen Tätigkeit eingeschränkt ist, soll auch im kommenden Jahr finanziell unterstützt werden durch den Bund.

Ebenfalls verlängert wurde die Beteiligung des Bundes am Schutzschirm für Grossanlässe. Der Bund soll sich länger an ungedeckten Kosten von Veranstaltern von Publikumsanlässen von überkantonaler Bedeutung – beispielsweise die Olma in St.Gallen – beteiligen, wenn diese abgesagt werden müssen. Ohne finanzielle Rückversicherung seien grosse Anlässe mit langer Vorlaufzeit gar nicht durchführbar, argumentierte die Mehrheit.

Was gilt bei den Kapazitätsbeschränkungen?

Nachdem der Bundesrat Ende November aufgrund einer Bestimmung im Covid-Gesetz sämtliche noch geltenden Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen und private Anlässe aufheben musste, nahm SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen einen neuen Anlauf. In einem Einzelantrag forderte sie die Ratsmitglieder auf, den entsprechenden Absatz im Gesetz zu streichen. Kapazitätsbeschränkungen könnten unter Umständen Schliessungen oder sehr strikte Massnahmen verhindern, so die Bernerin. Unterstützung erhielt Wasserfallen von SP, Grüne und GLP, der Antrag scheiterte jedoch an den Bürgerlichen. Heisst: Der Bundesrat ist weiterhin nicht befugt, Kapazitätsbeschränkungen zu erlassen.

Wie lange wurden die Bestimmungen verlängert?

Sämtliche Wirtschaftshilfen im Gesetz wurden bis Ende 2022 verlängert. Die Kosten für Antigen-Schnelltests übernimmt der Bund bis auf Widerruf.

Ist bereits ein Referendum gegen die Änderungen angekündigt?

Noch ist nicht bekannt, ob die Covid-Gesetz-Gegner zum dritten Mal das Referendum ergreifen werden. Die Junge SVP verzichtet darauf, und auch von der Mutterpartei ist kein Referendum zu erwarten. Anders bei den privaten Gruppierungen: Die Massvoll-Bewegung prüfe dies derzeit, sagt Co-Leiter Nicolas A. Rimoldi: «Wir sind im Gespräch mit verschiedenen Akteuren, haben aber noch keinen definitiven Entscheid gefällt.» (bzbasel.ch)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
BAG verteilt Torte zur Feier des Impffortschritts
1 / 11
BAG verteilt Torte zur Feier des Impffortschritts
Sicht auf ein Plakat des BAG, am Montag, 19. Juli 2021, auf dem Bundesplatz in Bern. Das BAG informiert, dass die Impfkampagne voranschreite, zudem können sich Personen spontan gegen Covid-19 impfen lassen.
quelle: keystone / peter schneider
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Diese Medikamente braucht ein Covid-Patient auf der Intensivstation
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
44 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
aglaf
16.12.2021 20:27registriert März 2019
Hey Massvoll, das Mass ist voll, lasst gut sein. Peace and Happiness und kein Groll mehr. Wir sitzen alle im selben Boot und wollen die Schei... beendet haben. Referenden und so sind dem Virus egal. Als überlegt euch doch, konstruktiver an der Problemlösung beizutragen. Danke.
14819
Melden
Zum Kommentar
avatar
lilas
17.12.2021 00:10registriert November 2015
Lasst Euch einfach impfen! Bitte! Wir in der Pflege sind am Ende, nicht nur auf der IPS. Ihr könnt Euch nicht vorstellen was es im Pflege Alltag bedeutet. Testen, isolieren, Schutzkleidung, desinfizieren, dokumentieren, telefonieren, umplanen, einspringen, Überstunden., Todesfälle, Abschied für immer, Hilflosigkeit. Vergesst die Weltverschwörung. Vergesst UNS nicht, Ihr braucht uns. Wir sind doch für Euch da. Es geht uns nicht um die Kohle. Wir haben einfach irgendwann keine Kraft und kein Verständnis mehr.
808
Melden
Zum Kommentar
avatar
Unicron
16.12.2021 21:58registriert November 2016
Ich weiss, denen geht es nur darum in den Medien zu bleiben, aber was hat es bitte in dieser Änderung was so schlimm ist dass man dagegen kämpfen soll?
Finanzhilfen für gefährdete Betriebe, Hilfe!

Und die welt ist nach dem letzten "Ja" auch nicht untergegangen. So viel Geld im Wahlkampf ausgegeben, so viel Energie verschwendet, und das in einem Kampf gegen Windmühlen.
Lasst es einfach sein.
487
Melden
Zum Kommentar
44
Netflix erhöht die Preise in der Schweiz – und zwar nicht nur «es bitzli»
Netflix feiert in der Schweiz sein 10-jähriges Bestehen. Um diesen Erfolg zu feiern, hat der Streaming-Gigant beschlossen, die Preise für seine drei Abonnements massiv zu erhöhen: bis zu 12 Prozent, und um 8 Prozent für das billigste.

Das teuerste Netflix-Abo ist nicht teuer genug: Der Marktführer und bereits teuerste Streaming-Anbieter der Schweiz erhöht erneut seine Preise – um bis zu 12 Prozent, wie der Online-Vergleichsdienst Moneyland.ch am Mittwoch berichtete.

Zur Story