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Krypto-Investor Dadvan Yousuf zieht Ringier für 100 Mio. CHF vor Gericht

Dadvan Yousuf
Dadvan Yousuf geht wegen eines Berichtes im «SonntagsBlick» gegen den Verlag Ringier vor.Bild: AZ

Nach Sieg gegen SRF: Krypto-Investor will 100 Mio. Franken von Ringier

Dadvan Yousuf geht gerichtlich gegen die Berichterstattung über eine Strafuntersuchung vor. Es geht um die Unschuldsvermutung und um eine Zahl.
14.05.2026, 18:4514.05.2026, 18:53
Pascal Ritter / ch media

Der umstrittene Krypto-Unternehmer Dadvan Yousuf geht gerichtlich gegen das Medienhaus Ringier vor. Grund dafür ist ein Artikel über eine Strafuntersuchung, die die Staatsanwaltschaft Bern seit rund drei Jahren gegen ihn führt. Es geht unter anderem um mehrfachen gewerbsmässigen Betrug im Zusammenhang mit der Lancierung einer Plattform mit eigener Krypto-Währung namens Dohrnii.

Der «SonntagsBlick» berichtete am 19. April 2026 über den Stand des Verfahrens. «Monsterverfahren mit 800 Beteiligten», stand über dem Artikel, in dem ein Sprecher der Berner Staatsanwaltschaft dahingehend zitiert wurde, dass es «mehr als 800 mögliche Geschädigte» gebe und die Ermittlungen «äusserst aufwendig» seien.

Vertretung durch Medienanwalt

Yousuf hat den Autor des «SonntagsBlick»-Artikels nun wegen Ehrverletzung angezeigt. Sein Ziel: Er soll wegen Verleumdung oder übler Nachrede verurteilt werden. Zudem geht er zivilrechtlich gegen Ringier, den Autor des Artikels sowie gegen einen Social-Media-Manager vor, der die Ergebnisse der Recherche auf dem TikTok-Konto von «Blick» verbreitet habe. In der beim Friedensrichteramt in Zofingen AG, dem Firmensitz von Ringier, eingereichten Klage verlangt Yousuf die Feststellung einer Persönlichkeitsverletzung und die Entfernung des beanstandeten Berichts aus allen Kanälen. Er behält sich zudem vor, Schadenersatz, Genugtuung und Gewinnherausgabe geltend zu machen. Vertreten wird Yousuf vom Medienanwalt Andreas Meili.

In Anzeige und Klageschrift werden die rechtlichen Schritte im Wesentlichen damit begründet, dass die Zahl von mehr als 800 möglichen Geschädigten zu hoch angegeben sei. Bisher habe sich nur eine Privatperson als Privatklägerin konstituiert. Ringier weist auf Anfrage die Vorwürfe zurück und hält fest, «dass sich die beanstandete Berichterstattung auf offizielle Auskünfte der Behörden stützt».

Die Berner Staatsanwaltschaft bestätigt die genannte Zahl von mehr als 800 möglichen Geschädigten. Sie gehe auf eine Auswertung der Blockchain zurück, einem digitalen Register, auf dem der Handel der Kryptowährung Dohrnii öffentlich einzusehen ist. Yousufs Seite hält dagegen, dass von der Anzahl der (anonym betriebenen) Krypto-Adressen (Wallets) nicht auf die Anzahl möglicher Geschädigter geschlossen werden könne.

Die Frage der Unschuldsvermutung

Zudem geht es um die Unschuldsvermutung. Yousufs Anwalt beanstandet, dass die «mehr als 800 möglichen Geschädigten», welche die Berner Staatsanwaltschaft genannt hatte, in der Berichterstattung und Online-Aufbereitung zu «800 Beteiligten» beziehungsweise «über 800 Geschädigten» wurden.

Die Klageschrift verweist auf eine Kommunikation der Finanzmarktaufsicht, welche «korrekt» festgehalten habe, dass der Token von Yousufs Dohrnii-Stiftung im Frühjahr 2021 an rund 500 Personen verkauft worden sei.

Zur Zahl der Privatkläger äussert sich die Berner Staatsanwaltschaft nicht, hält aber fest: «Üblicherweise nimmt bei Verfahren wie Anlagebetrug – aus unterschiedlichen Gründen – jeweils nur eine vergleichsweise kleine Anzahl Geschädigter schlussendlich als Partei am Verfahren teil. Der Staatsanwaltschaft liegen zurzeit keine Anhaltspunkte vor, wonach dies im vorliegenden Verfahren anders sein sollte.»

Anfang Mai 2026 hat Yousuf ein Betreibungsbegehren an das regionale Betreibungsamt Zofingen gesandt. Er verlangt 100 Millionen Franken und begründet dies neben Schadenersatz und Genugtuung unter anderem mit Ruf- und Kreditschädigung. In dem Begehren ist zudem von nationalen und internationalen zivil-, straf- und medienrechtlichen Verfahren gegen Ringier die Rede. Die hohe Forderung dürfte als Druckmittel dienen. Auf Nachfrage nennt Yousuf keine genaueren Angaben zur Berechnung. In einer Stellungnahme verweist er darauf, dass der Dohrnii-Token auf der Plattform Coin-Market-Cap gehandelt werde. «Jede Weiterverbreitung unwahrer oder diffamierender Tatsachenbehauptungen schadet daher nicht nur mir persönlich, sondern potenziell auch einer grossen Zahl von Personen», hält er fest.

Eine neue Staatsbürgerschaft

Yousuf wurde erstmals einer breiten Öffentlichkeit bekannt, als die NZZ ihm ein grosses Porträt widmete. Die Geschichte handelte davon, wie er vom Flüchtlingskind dank Investitionen in Kryptowährungen wie Bitcoin zum Multimillionär wurde und im Zürcher Grand Hotel Dolder residierte. Später zogen andere Medien die Authentizität dieser Erzählung in Zweifel und verwiesen auf Ungereimtheiten. Gegen Yousufs Stiftung, die den Zweck hatte, eine Plattform mit eigener Währung zu betreiben, ging die Finanzmarktaufsicht mit einem Enforcement-Verfahren vor. Die Untersuchung ergab, dass Yousufs Stiftung ohne Bewilligung mehrere bewilligungspflichtige Geschäftstätigkeiten im Krypto-Bereich ausgeübt und er unerlaubt als Finanzintermediär gewirkt habe und untersagte ihm diese Tätigkeit im Jahr 2023.

Parallel dazu ermittelten Strafverfolgungsbehörden. Aus einem Zuständigkeitsentscheid des Bundesstrafgerichts vom Dezember 2022 geht hervor, dass die Strafverfolger Yousuf verdächtigen, an Veranstaltungen und via Medien Käufer für seine Kryptowährung anzuwerben, ohne die Absicht zu haben, das entsprechende Projekt dahinter tatsächlich zu realisieren. Yousuf hatte sich immer gegen die Vorwürfe gewehrt und beteuert, sein Projekt ernsthaft zu verfolgen. Er wirft der Finanzmarktaufsicht vor, durch ihre Intervention sein Projekt behindert zu haben und allgemein die Lancierung von Kryptowährungen via Initial Coin Offering zu stark einzuschränken.

Sein Vorgehen gegen Ringier ist nicht Yousufs erste rechtliche Auseinandersetzung mit den Medien. Das Schweizer Radio- und Fernsehen SRF hatte über «fragwürdige Transaktionen» mit Kryptowährungen berichtet und ihn indirekt in den Zusammenhang mit Terrorfinanzierung gebracht. Nach einem Rechtsstreit über mehrere Instanzen wurden die Autoren des Beitrags per Strafbefehl wegen übler Nachrede verurteilt. Auch hier ging Yousuf zusätzlich zivilrechtlich gegen SRF vor. Mit Erfolg: Der beanstandete Artikel wurde entfernt und der Sender entschuldigte sich bei Yousuf. Entgegen der Vereinbarung machte Yousuf diesen Vorgang öffentlich.

Yousuf hat die Schweiz unterdessen verlassen. Als Adresse gibt er Dubai an. Kürzlich wurde zudem bekannt, dass er eine Ehrenbürgerschaft des pazifischen Inselstaates Nauru erhalten habe und dort als Handelskommissar amtet.

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Lai Nair
14.05.2026 18:47registriert Dezember 2016
lasst ihn träumen, das kostet nichts.........
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Lutin
14.05.2026 19:41registriert Januar 2024
Hat er das wirklich geschrieben, oder ist da der Journalist unpräzsie? "In einer Stellungnahme verweist er darauf, dass der Dohrnii-Token auf der Plattform Coin-Market-Cap gehandelt werde ..."
Denn Nein, auf Coin-Market-Cap werden keine Tokens gehandelt.
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Ich habe einen E-Hiker getestet – das ist (leider) mein Fazit
E-Wandern steckt noch in den Kinderschuhen. Exoskelette, E-Wanderhosen sind teuer und nicht weit verbreitet. Ehrlich gesagt, finde ich die Entwicklung auch doof. Dann habe ich's getestet und jetzt gibt es ein Problem.
Es war im Sommer 2020, als ich der Öffentlichkeit gestand: «Das E-Bike ist vermutlich die allerbeste Erfindung der Welt.» In der Folge musste ich von allen Seiten Häme und dumme Sprüche einstecken. Ausgerechnet der Mann, der in jede Gemeinde der Schweiz mit dem Velo fuhr, gönnt sich ein E-Bike.
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