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Tötung in Asylzentrum Gampelen: Massnahme gegen Täter um 5 Jahre ver

Nach Tötungsdelikt in Asylzentrum Gampelen: Massnahme gegen Täter um 5 Jahre verlängert

09.03.2023, 12:0009.03.2023, 12:07
Blick in die Raeumlichkeiten des Gefaengnis Pfaeffikon anlaesslich der Jahresmedienkonferenz zum Thema Justizvollzug und Wiedereingliederung, aufgenommen am Montag, 7. November 2022 in Pfaeffikon. (KE ...
Bild: keystone

Die stationäre therapeutische Massnahme für einen wegen vorsätzlicher Tötung verurteilten Mann wird um fünf Jahre verlängert. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des 42-Jährigen gegen einen Entscheid des Berner Obergerichts abgewiesen.

Der aus Somalia stammende Mann wurde 2016 zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Er hatte 2012 in einem Asylzentrum in Gampelen im Berner Seeland einen algerischen Mitbewohner erstochen. Wegen der Alkoholabhängigkeit wurde eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet.

Diese kann nach dem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid des Bundesgerichts um fünf Jahre verlängert werden. Die Lausanner Richter bestätigen die Sicht der Berner Vorinstanz, wonach das Tötungsdelikt im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum und einer psychischen Störung des Verurteilten steht.

Geeigneter Therapieplatz

Eine Therapie könne das Risiko zukünftiger Taten verringern. Allerdings sei die Behandlung nur zielführend, wenn sie in einer geschlossenen forensischen Klinik durchgeführt werde. Das Bundesgericht wiederholt die bereits vom Obergericht festgehaltene Aufforderung an die Berner Vollzugsdienste, einen geeigneten Therapieplatz für den Somalier zu suchen.

Es führt weiter aus, dass die Verlängerung der Massnahme verhältnismässig sei. Der Beschwerdeführer sei zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Sein Aufenthalt im Vollzug überschreite noch lange nicht diese Dauer.

Der 42-Jährige beging bereits im Juni 2008 ein schweres Delikt. Ebenfalls unter Alkoholeinfluss beging er eine versuchte Tötung. Dafür wurde er zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Im Dezember 2010 kam er bedingt frei. Nur kurze Zeit nach seiner Entlassung, begann er wieder zu trinken.

(Urteil 6B_871/2022 vom 15.2.2023) (aeg/sda)

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