Schweiz
Aargau

Bezirksgericht Brugg AG spricht Psychiatrie-Oberärztin frei

Rund 40 Autistinnen, Autisten und ihre Angehörigen haben sich bei Prozessbeginn am Montag vor dem Bezirksgericht Brugg zur Mahnwache versammelt.
Rund 40 Autistinnen, Autisten und ihre Angehörigen haben sich bei Prozessbeginn am Montag vor dem Bezirksgericht Brugg zur Mahnwache versammelt.

18-jähriger Autist starb in Klinik: Freispruch für Psychiatrie-Oberärztin

30.01.2026, 16:1230.01.2026, 16:59

Das Bezirksgericht Brugg AG hat am Freitag einen Arzt und eine Ärztin vom Vorwurf der Mitschuld am Tod eines 18-jährigen Patienten in der Psychiatrischen Klinik Königsfelden freigesprochen. Die beiden hätte sich keine Versäumnisse zu Schulden kommen lassen.

Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Beschuldigten vorgeworfen, sie hätten es im Dezember 2020 versäumt, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um dem Patienten zu helfen und letztlich seinen Tod zu verhindern. Der Arzt habe sich damit der fahrlässigen, die Ärztin der eventualvorsätzlichen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sie können ans Obergericht des Kantons Aargau weitergezogen werden. Die Anklage forderte eine bedingte Freiheitsstrafe und eine Busse für den Arzt sowie eine unbedingte sechsjährige Freiheitsstrafe und Landesverweisung von fünf Jahren für die Ärztin.

Das Gericht kam jedoch zum Schluss die Beschuldigten hätten alles ihnen Mögliche getan, um das selbstzerstörerische, letztlich tödliche Verhalten des Patienten zu verhindern. Es folgte den Anträgen der Verteidigung auf Freisprüche.

Patient mit «komplexer Diagnostik»

Die Beschuldigten waren damals als Oberärztin beziehungsweise Leitender Arzt in der Klinik der Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) tätig. In der Akutabteilung waren sie unter anderem verantwortlich für einen 18-jährigen autistischen Patienten.

Neben dem diagnostizierten Autismus wies der Patient mehrere weitere Symptome auf. Es habe sich um eine komplexe Diagnostik gehandelt, sagte eine Gutachterin vor Gericht. Der junge Mann habe habe ein teils «bizarres Verhalten» gezeigt. Sein Zustand verschlechterte sich zusehend. Ab dem 30. November war er in einem Isolierzimmer untergebracht.

Besonders problematisch war das selbstzerstörerische Verhalten des Patienten. Immer und immer wieder liess er sich auf den Rücken fallen und schlug den Kopf auf den Boden und an die Wände. Was mit Hämatomen und Beulen an Gesäss, Körper und Kopf begann, endete am 30. Dezember mit einer derart schweren Kopfverletzung, dass der 18-Jährige ein paar Tage später im Zürcher Universitätsspital starb. (dab/sda)

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103 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Sakara
30.01.2026 18:58registriert Mai 2024
Ich lese in den Kommentaren sehr viel Empörung. Hier wird gefordert man hätte ihm einen Helm anziehen sollen, ihn medikamentös sedieren sollen u.s.w. . So wie ich den Fall verstehe, trat das selbstschädigende Verhalten über einen Zeitraum von mehreren Wochen auf. Er hätte wohl kaum den Helm anbehalten. Eine Person solange fixieren oder sedieren ist ethisch kaum vertretbar und schädlich. Dazu kommt die beschriebene Fremdaggressivität. Hätte es eine einfache Lösung gegeben, wäre er nicht tot. Auch im Spital sterben Menschen an Krankheiten - auch an psychischen Krankheiten.
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IHS_Maria
30.01.2026 21:19registriert Januar 2026
Die Empörung und Verzweiflung sind verständlich. Viele Klugscheissereien sind es nicht und offenbaren, dass hier so manche*r Kommentierende*r selbst nicht in der Langzeitpflege mit stark beeinträchtigten Menschen arbeiten.

Schutzhelme bleiben oft nicht lange dort, wo sie sein sollen.
Anhaltende med. Sedierung verstösst gegen die humane Ethik.
Das Einzige, was VIELLEICHT helfen kann, sind allenfalls bauliche Massnahmen und – zentral – genug Personal.

Und hier zeigt sich dann halt auch, einmal mehr:
Pflegenotstand ist kein Fantasiewort, sondern anhaltendes Elend.
Gruss von der "Front".
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asdfasdf
30.01.2026 17:42registriert Oktober 2024
Zum Glück bin ich kein Jurist der sich damit befassen muss. Ich denke aber das der beteiligten Ärzte auf keine Fall den tot des Patienten wollten und mach bestem wissen und gewissen gehandelt haben. Das dies nicht genug war ist offensichtlich aber sind sie deswegen schuldig? sehr sehr schwierig. Wir wollen einen schuldigen., doch der Patient hat sich selber getötet. Wie weit kann die Schuld abgeschoben werden?
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