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Mieter sollen bei Eigenbedarf schneller die Wohnungen räumen

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Schlüsselübergabe.Bild: Shutterstock

Trotz Wohnungskrise: Mieter sollen bei Eigenbedarf schneller die Wohnungen räumen

07.03.2023, 11:1507.03.2023, 12:06
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Der Nationalrat hielt eine Gesetzesvorlage gut, die es Vermietern oder Familienangehörigen vereinfacht, vermietete Räumlichkeiten für den Eigenbedarf anzumelden.

Konkret soll neu eine Kündigung der Mieträumlichkeiten nicht mehr bei einem «dringenden» Eigenbedarf des Besitzers möglich sein, sondern wenn der Eigentümer «einen bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf» geltend machen kann. Die Befürworter dieser Änderung erhoffen sich davon eine Beschleunigung von Verfahren bei Streitigkeiten.

Diese Vorlage stammt von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats und geht auf eine parlamentarische Initiative des ehemaligen Tessiner FDP-Nationalrats Giovanni Merlini zurück. Die Vorlage wurde vom Bundesrat bekämpft, doch mit den Stimmen der SVP-, FDP- und Mitte-Fraktion angenommen. Sie geht noch an den Ständerat.

Die Befürworter sprachen von einer kleinen Anpassung, welche auch den Bedürfnissen der Mieterschaft gerecht würde. Die Gegner sagten, das Ungleichgewicht im Mietrecht würde sich mit dieser unnötigen Anpassung weiter zugunsten der Immobilienbesitzer verschieben.

Der Schweizer Mieterverband kündigte schon am Montag «mehrere Referenden» an, falls sich das Parlament für eine Verschärfung des Mietrechts ausspreche. Am Donnerstag kommt eine weitere Mietrechtsvorlage in den Nationalrat.

(yam/sda)

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87 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Tokyo
07.03.2023 11:16registriert Juni 2021
danke liebe SVP, FDP und HEV, dass ihr so gegen die Mieter arbeitet
Und danke allen, die SVP und FDP wählen
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ELMatador
07.03.2023 11:29registriert Februar 2020
Der Begriff Eigenbedarf muss klar definiert werden, es darf nicht sein, dass das Aufwerten oder ein halbes Jahr brach legen um anschliessend eine doppelt so hohe Miete zu verlangen als Eigenbedarf eingestuft wird. Eigenbedarf sollte nur der Verkauf der Liegenschaft oder das eigene Bewohnen (inklusive Verschiebung des Wohnortes) einschliessen.

Umbau, Abriss und Renovationen sollten anderweitig geregelt werden.
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Maya Eldorado
07.03.2023 11:43registriert Januar 2014
Das ist mir mal passiert.
Ich war in Miete in einem Zweifamilienhaus, in der unteren Wohnung die Besitzer, ich in der oberen Wohnung.
Da kündigten sie mir. Grund: Ihr Sohn wolle in meine Wohnung.
Ich hatte 3 Monate Zeit, eine Wohnung zu finden. Da ich wenig Geld hatte, war das schwierig. Ich konnte es durch eine Organisation auf 9 Monate verlngern. Nach ca. 6 Monaten konnte ich dann weg.
Ich konnte dann herausfinden, dass gar nicht der Sohn in die Wohnung zog, sondern einfach neue Mieter.
Sie haben mich angelogen. Aber jänu, es war sowieso nicht mehr gemütlich dort für mich.
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«Wölfe in Siedlungsnähe sind eine Folge der unkontrollierten Abschüsse»
Nach der ersten Wolfsjagd zeigt sich, dass viele der abgeschossenen Tiere gar keine Nutztiere gerissen haben. David Gerke von der Gruppe Wolf Schweiz fordert einen neuen Ansatz.

Herr Gerke, im Winter wurden schweizweit 50 Wölfe geschossen. Was hat die vom Bundesrat Albert Rösti bewilligte Wolfsjagd bewirkt?
David Gerke:
Die Auswirkungen werden wir vollständig erst im kommenden Sommer beurteilen können. Aber wir sehen, dass verschiedene Rudel durch die unkontrollierten Abschüsse destabilisiert wurden und es überhaupt kein gezielter Eingriff war, bei dem die schadstiftenden Tiere entfernt wurden.

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