Der Nationalrat hielt eine Gesetzesvorlage gut, die es Vermietern oder Familienangehörigen vereinfacht, vermietete Räumlichkeiten für den Eigenbedarf anzumelden.
Konkret soll neu eine Kündigung der Mieträumlichkeiten nicht mehr bei einem «dringenden» Eigenbedarf des Besitzers möglich sein, sondern wenn der Eigentümer «einen bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf» geltend machen kann. Die Befürworter dieser Änderung erhoffen sich davon eine Beschleunigung von Verfahren bei Streitigkeiten.
Diese Vorlage stammt von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats und geht auf eine parlamentarische Initiative des ehemaligen Tessiner FDP-Nationalrats Giovanni Merlini zurück. Die Vorlage wurde vom Bundesrat bekämpft, doch mit den Stimmen der SVP-, FDP- und Mitte-Fraktion angenommen. Sie geht noch an den Ständerat.
Die Befürworter sprachen von einer kleinen Anpassung, welche auch den Bedürfnissen der Mieterschaft gerecht würde. Die Gegner sagten, das Ungleichgewicht im Mietrecht würde sich mit dieser unnötigen Anpassung weiter zugunsten der Immobilienbesitzer verschieben.
Der Schweizer Mieterverband kündigte schon am Montag «mehrere Referenden» an, falls sich das Parlament für eine Verschärfung des Mietrechts ausspreche. Am Donnerstag kommt eine weitere Mietrechtsvorlage in den Nationalrat.
(yam/sda)
Und danke allen, die SVP und FDP wählen
Umbau, Abriss und Renovationen sollten anderweitig geregelt werden.
Ich war in Miete in einem Zweifamilienhaus, in der unteren Wohnung die Besitzer, ich in der oberen Wohnung.
Da kündigten sie mir. Grund: Ihr Sohn wolle in meine Wohnung.
Ich hatte 3 Monate Zeit, eine Wohnung zu finden. Da ich wenig Geld hatte, war das schwierig. Ich konnte es durch eine Organisation auf 9 Monate verlngern. Nach ca. 6 Monaten konnte ich dann weg.
Ich konnte dann herausfinden, dass gar nicht der Sohn in die Wohnung zog, sondern einfach neue Mieter.
Sie haben mich angelogen. Aber jänu, es war sowieso nicht mehr gemütlich dort für mich.