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Messerstecher vom Zürcher «Kaufleuten» am Dienstag vor Gericht

Freunde und Passanten zünden Kerzen an für das Opfer der Messerstecherei.
Freunde und Passanten zünden Kerzen an für das Opfer der Messerstecherei.Bild: KEYSTONE
Mordprozess

Messerstecher vom Zürcher «Kaufleuten» am Dienstag vor Gericht

19.06.2014, 07:3619.06.2014, 10:22
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Der fast 23-Jährige, der 2012 vor dem Zürcher Club «Kaufleuten» einen jungen Mann erstochen und dessen Bruder schwer verletzt hat, muss sich kommenden Dienstag vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten. Der Staatsanwalt verlangt 20 Jahre Freiheitsentzug wegen Mordes und versuchter vorsätzlicher Tötung.

Die Tat erfolgte am 15. Juli 2012, morgens um vier Uhr. Das Opfer hatte in jener Nacht zusammen mit Bruder und Freunden im Kaufleuten seinen 23. Geburtstag gefeiert. Der Beschuldigte gehörte nicht zu dieser Gruppe. Er war mit einem Freund und zwei jungen Frauen im Lokal.

Laut Anklageschrift hat der Iraker «in krass egoistischer Weise» und aus «gänzlich übersteigerter Geltungssucht und Eitelkeit» getötet. Er habe die Tat gezielt und kaltblütig geplant und hinterhältig ausgeübt. Damit nennt Staatsanwalt Michael Scherrer mehrere Kriterien für die Qualifizierung der Tat als Mord.

Mord oder vorsätzliche Tötung?

Laut Verteidiger Valentin Landmann bestreitet sein Mandant das Tötungsdelikt als solches nicht. Landmann plädiert aber auf vorsätzliche Tötung und nicht auf Mord. Man dürfe die Prügelei nicht vergessen, die der Tat vorausgegangen sei.

Eine Einstufung als vorsätzliche Tötung würde sich günstig auf das Strafmass des Beschuldigten auswirken: Das Strafgesetzbuch sieht für Mord eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren bis lebenslänglich vor. Vorsätzliche Tötung wird laut StGB mit Freiheitsentzug nicht unter fünf Jahren bestraft.

Auslöser der Tat war eine Auseinandersetzung in der Gruppe des Beschuldigten, die gar nichts mit der Geburtstagsgesellschaft zu tun hatte. Sie hatte im Club begonnen und sich dann auf die Strasse verlagert.

Dort war das spätere Opfer mit seinem Bruder und einem Kollegen am Rauchen. Als ein Kollege des «Geburtstagskindes» zwischen den Streithähnen schlichten wollte, kam es zu einem Handgemenge mit dem Beschuldigten, in den auch das Opfer eingriff.

Todesdrohung wegen Rauswurf

Der Beschuldigte kassierte erstens ein «Veilchen» und zweitens vom «Kaufleuten»-Sicherheitsdienst ein Hausverbot. Daraufhin stiess er wütende Todesdrohungen gegen das spätere Opfer aus und brauste im Auto davon.

Eine halbe Stunde später war er wieder da. Er stürzte sich ohne Umschweife auf den 23-Jährigen, rammte ihm ein Butterflymesser wieder und wieder in Bauch, Oberkörper und Arm und attackierte auch den Bruder, der zu Hilfe eilte. Während dieser überlebte, verblutete der andere am Tatort.

Der Beschuldigte flüchtete und setzte sich nach Norwegen zu Verwandten ab. Dort wurde er zwei Wochen später verhaftet und sitzt seither in Haft.

Mit ihm stehen zwei seiner Kollegen vor Gericht: Jener, der ihm das Butterflymesser gegeben hatte, wird der Gehilfenschaft zu Mord beschuldigt, der andere, der Chauffeurdienste geleistet hatte, muss sich wegen Begünstigung verantworten. Die beiden weisen jegliche Schuld von sich. (sda)

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