Der Mann, der im August 2017 in mehreren Schwyzer Gemeinden Islam-Flyer verteilt hatte, ist mit einer bedingten Geldstrafe und einer Busse bestraft worden. Er hatte für die Flyer offizielle Gemeindewappen verwendet. Damit verstiess er gegen das Wappenschutzgesetz.
Das Verfahren gegen Rassendiskriminierung musste die Staatsanwaltschaft Innerschwyz einstellen, wie sie am Montag mitteilte. Die Texte seien so formuliert, dass sie strafrechtlich keine Grenzen überschritten. Sie enthielten beispielsweise keine expliziten Beschimpfungen, Verspottungen oder Hassaufrufe.
Die Flyer in Postkartenform waren im August 2017 in den Gemeinden Schwyz, Lachen, Herrliberg und Eschenbach verteilt worden. Staatsanwaltschaft und Polizei ermittelten als Urheber einen im Kanton Schwyz wohnhaften Schweizer. Die Postkarten, die als Fotomontage zusammengebastelt waren, zeigten unter anderem Minarette in den Schwyzer Dörfern.
Der Mann verfasste laut Staatsanwaltschaft den Kartentext und verteilte die Flyer in den Gemeinden auch selber. Da auf dem Flyer die offiziellen Wappen der jeweiligen Gemeinden aufgedruckt waren, verstiess der Mann gegen das Wappenschutzgesetz. Zudem stellte die Polizei bei ihm illegale Waffen sicher.
Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz hatte gegen den Mann deshalb einen Strafbefehl erlassen und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. Der Strafbefehl sei rechtskräftig, schreibt die Staatsanwaltschaft. (sda)
Früher haben wir in der Schule das Wappen der Gemeinde nachgezeichnet. Diese Zeichnung liegt noch irgendwo herum. Hoffentlich komme ich nun nicht mit dem Gesetz in konflikt.