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Auslandschweizer kriegen keinen eigenen Wahlkreis

Auslandschweizer kriegen keinen eigenen Wahlkreis

30.11.2023, 13:47
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Der Bundesrat ist gegen eigene Wahlkreise für die fünfte Schweiz bei Nationalratswahlen. Dass Auslandschweizerinnen und -schweizer im Parlament vertreten seien, sei zwar wichtig, schreibt er. Aber in den Kantonen gewählte Ratsmitglieder könnten diese Interessenvertretung sicherstellen.

Blick auf die E-Voting Plattform des Kantons St. Gallen, am Freitag, 22. September 2017, in St. Gallen. An der eidgenoessischen Volksabstimmung vom 24. September 2017 wird E-Voting fuer die St.Galler  ...
Die fünfte Schweiz sollen bei Nationalratswahlen weiterhin nicht abstimmen können.Bild: KEYSTONE

Der Bundesrat verweist in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme zu einer Motion von Nationalrat Jean-Luc Addor (SVP/VS) auf die «Parlamentarische Gruppe Auslandschweizer:innen». Dieser hätten Ende Juli 2023 78 Ratsmitglieder angehört. Er beantragt dem Parlament, die Motion abzulehnen.

Darüber hinaus ist die fünfte Schweiz indirekt in der Bundespolitik vertreten, über den 140-köpfigen Auslandschweizerrat, dem auch Schweizer Parlamentsmitglieder angehören. Das Gremium bringt Anliegen der Auslandschweizerinnen und -schweizer den zuständigen Behörden vor.

Addor fordert eigene Wahlkreise für Auslandschweizer – eine Zahl nennt er nicht. Es brauche die nötigen rechtlichen Grundlagen. Etwa 227'000 der rund 800'000 Auslandschweizer seien in einem Wahlregister eingetragen. Eine eigene Vertretung für sie im Nationalrat sei legitim.

Auslandschweizerinnen und -schweizer sind heute in jenem Kanton im Stimmregister eingetragen, in dem sie vor der Ausreise aus der Schweiz zuletzt gelebt haben. Wer nie in der Schweiz gelebt hat, ist im Stimmregister der Heimatgemeinde registriert.

Nach Auffassung des Bundesrates würde ein Wahlkreis für die fünfte Schweiz bei den Nationalratswahlen eine Änderung der Verfassung erfordern. Ein eigener Wahlkreis würde zudem generell die Zuordnung der Stimmberechtigten im Ausland zu einem Kanton infrage stellen. Eine Folge wäre, dass generell die Gewährung politischer Rechte auf kantonaler Ebene in Frage gestellt werden müsste, schreibt er.

Addors Motion geht nun an den Nationalrat. (saw/sda)

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«Wölfe in Siedlungsnähe sind eine Folge der unkontrollierten Abschüsse»
Nach der ersten Wolfsjagd zeigt sich, dass viele der abgeschossenen Tiere gar keine Nutztiere gerissen haben. David Gerke von der Gruppe Wolf Schweiz fordert einen neuen Ansatz.

Herr Gerke, im Winter wurden schweizweit 50 Wölfe geschossen. Was hat die vom Bundesrat Albert Rösti bewilligte Wolfsjagd bewirkt?
David Gerke:
Die Auswirkungen werden wir vollständig erst im kommenden Sommer beurteilen können. Aber wir sehen, dass verschiedene Rudel durch die unkontrollierten Abschüsse destabilisiert wurden und es überhaupt kein gezielter Eingriff war, bei dem die schadstiftenden Tiere entfernt wurden.

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