Bund veröffentlicht zwei Covid-Impfverträge: Die 7 wichtigsten Punkte
Der Bund hat während der Corona-Pandemie versucht, Impfstoffe verschiedener Hersteller möglichst kurzfristig zu beschaffen und so die Bevölkerung besser zu schützen. Dafür schloss das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verschiedene Verträge ab, die es nach einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Februar nun teilweise ungeschwärzt veröffentlichen musste.
Was kam dabei zum Vorschein?
Inhaltlich springt der Kaufpreis ins Auge. Der Bund zahlte für die Impfdosen von Moderna zwischen 30 und 32 US-Dollar. Bis zum Ende der Pandemie beschaffte der Bund rund 31 Millionen Impfdosen von Moderna für insgesamt 980 Millionen Dollar. Für die 1 Million Impfdosen des Herstellers Novavax gab der Bund rund 20 Millionen Dollar aus.
Das ist aber nur etwa die Hälfte des gesamten Bestellvolumens. Der Bund hat sich während der Corona-Pandemie vertraglich verpflichtet, 61 Millionen Impfdosen zu kaufen. Was genau in den Verträgen mit Pfizer, Janssen, AstraZeneca oder CureVac steht, ist weiterhin teilweise unter Verschluss.
Wieso sind nur zwei von sechs Impfverträgen komplett öffentlich?
Das BAG hat entschieden, die Verträge nur stark geschwärzt zu veröffentlichen. Bei zwei Herstellern haben Einzelpersonen Einsicht in die Impfverträge verlangt. Einer der Kläger ist SVP-Nationalrat und Rechtsanwalt Rémy Wyssmann, der gegen das BAG klagte, um Einsicht in die Novavax-Verträge zu erlangen. Sein Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht bewirkt laut Wyssmann, dass die Verwaltung auch die anderen Verträge veröffentlichen muss: «Es gilt das Prinzip ‹access to one, access to all›. Denn es kann nicht sein, dass wir für jeden Vertrag ein Gerichtsverfahren bemühen müssen.» Wyssmann wird darum in der Sondersession Ende April einen entsprechenden Vorstoss einreichen.
Hat die Schweiz zu viel bezahlt?
Das ist aktuell noch Gegenstand von Diskussionen. Die EU hat für eine Impfdosis von Moderna rund 20 US-Dollar bezahlt. Allerdings beruft sich der Bundesrat bei den Verträgen auf eine aussergewöhnliche und einmalige Bedrohung der Gesundheit der Bevölkerung, was wiederum eine aussergewöhnliche Vertragsgestaltung rechtfertige.
Das sieht eine Gruppe von Juristen des «Aktionsbündnis freie Schweiz» anders: Es hat die Verträge unter die Lupe genommen und ist auf teilweise gravierende Mängel gestossen, wie es an einer Pressekonferenz am Dienstagnachmittag ausführte.
Was ist problematisch an den Verträgen?
Hauptkritikpunkt sind die hohen Risiken punkto Sicherheit der Wirkstoffe und damit einhergehend der Haftung der Produkte, die der Bund in den Verträgen eingegangen ist. Rechtsanwalt Philipp Kruse sagt: «Der Bund verzichtete auf eine Garantie, falls sich die Impfstoffe als wirkungslos oder gar schädlich herausstellten.» Dies kombiniert mit der Pflicht, die Hersteller gegenüber Dritten schadlos zu halten, sei grobfahrlässig.
Was bedeutet das für Impfgeschädigte?
Der Bund ist haftbar für sämtliche Impfschäden von Anwendungen in der Schweiz, wie Philipp Kruse sagt. «Er hat sich verpflichtet, sämtliche Schäden wie auch die Verfahrenskosten zu übernehmen.»
Hat der Bund je Genugtuung oder Schadenersatz wegen Impfschäden bezahlt?
Ja. Bis Anfang 2026 sind gemäss BAG 410 Gesuche wegen Impfschäden eingegangen, von denen etwa 110 noch in Prüfung sind. Knapp 300 wurden bereits abgelehnt. In zwei Fällen von Covid-Impfschäden hat der Bund bis heute gezahlt: Eine Person erhielt im August 2024 eine Genugtuung von 12'500 Franken und einen Schadenersatz von 1360 Franken. Im Juli 2025 wurde einer zweiten Person eine Genugtuung von 6000 Franken zugesprochen.
Anwalt Philipp Kruse, der selbst Impfopfer vertritt, sagt: «Aufgrund der unlimitierten Freihaltungsklausel, welche die Hersteller schadlos hält, ist schwer abschätzbar, was noch alles auf den Bund zukommt.» Er sehe aber, dass die Verwaltung darum bemüht sei, Klagen abzuwenden.
Wie geht es nun weiter?
Rémy Wyssmann ist überzeugt, dass die Haftungsklausel problemlos hätte aus den Verträgen gestrichen werden können. Er kritisiert darum, dass der Bund seine Aufgabe nicht sorgfältig wahrgenommen habe. Mehr noch: Die Verträge hätten das Interesse der Schweizer Bevölkerung verletzt, wie das Aktionsbündnis freie Schweiz es formuliert. Dieses findet, der Bund habe Kosten von einer Milliarde Franken für einen «Nonvaleur» aufgewendet und fordert daher eine Aufarbeitung aller Impfstoffbeschaffungen durch das Parlament. Und es fordert von den Verantwortungsträgern Rechenschaft.
Dies vor allem auch, weil es in der Abwägung der Risiken zu einem anderen Schluss kommt als der Bundesrat damals. Die Unsicherheit der Impfstoffe und auch die verpassten Chancen, die Bevölkerung über deren Wirksamkeit und Gefahren aufzuklären, waren aus Sicht des Aktionsbündnisses grösser als der Schutz, den sie bewirkten. (aargauerzeitung.ch)
