Billard und Dart sind verboten, Spielautomaten gibt es keine, Zeitungen dürfen nicht gelesen werden, weil sie durch die Hände mehrerer Gäste wandern könnten: Das Schutzkonzept des Gastgewerbes regelt nicht nur Mindestabstände zwischen Tischen oder die Höhe von Trennwänden, sondern auch was die Restaurants bei der Wiedereröffnung dürfen und was nicht.
Die obligatorische Erfassung aller Gäste konnte der Verband Gastrosuisse in letzter Minute noch abwenden. Gleichwohl stellt deren Präsident Casimir Platzer das «Mikromanagement» des Bundes in Frage. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), das Bundesamt für Gesundheit, das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und der Bundesrat selber hätten zum Teil «schwierige» Auflagen formuliert. Die Trägerverbände Gastrosuisse, Hotelleriesuisse und der Schweizerische Catering Verband hätten aber auch die Gewerkschaften angehört. Deren Empfehlungen seien ebenfalls eingeflossen.
Grundsätzlich sind die Branchen und Betriebe angehalten, selber Schutzkonzepte auszuarbeiten. Weder der Bund noch die Kantone nehmen sie offiziell ab; der Bund stellt lediglich Muster- und Standardschutzkonzepte zur Verfügung.
Diverse Betriebe haben sich bei Platzer beschwert und Gastrosuisse für die als schikanös und nicht umsetzbar empfundenen Auflagen verantwortlich gemacht. «In Unkenntnis der Prozesse kann ich diese Rückmeldungen nachvollziehen», sagt Platzer. «Aber viele Vorgaben des Schutzkonzeptes stammen direkt vom Bund und nicht aus unserer Küche.» Oder mit anderen Worten: Gastrosuisse hätte nicht jedes Detail präventiv im Schutzkonzept geregelt. Platzer wundert sich zum Beispiel, dass für das Servicepersonal eine Maske dringlich empfohlen wird, obwohl beim Kundenkontakt die Zwei-Meter-Distanz nur während sehr kurzer Zeit unterschritten wird.
Die Mehrheit der Mitglieder, sagt Platzer, habe aber dem Verband gedankt für den Einsatz zugunsten der Brache. «Sie freuen sich, dass sie nach zwei Monaten endlich wieder Gäste empfangen und bewirten dürfen.» Platzer glaubt nicht, dass Betriebe einen leichtfertigen Umgang mit den Konzepten haben werden. «Sie haben ein ureigenes Interesse daran, die Gesundheit ihrer Angestellten und ihrer Kunden zu schützen», sagt er.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert die Schutzkonzept-Politik grundsätzlich. «Der Bund investiert Milliarden, um den Lockdown abzufedern. Ausgerechnet beim Hochfahren der Wirtschaft geht er fahrlässig vor und verursacht so viel Unsicherheit und Angst», sagt Zentralsekretär Luca Cirigliano.
Der SGB fordert den Bundesrat dazu auf, die Coronaverordnung zu revidieren und die Genehmigung der Schutzkonzepte für die betroffenen Branchen und Betriebe durch das Seco für obligatorisch zu erklären. Für Cirigliano ist klar: «Der Bund darf die Unternehmen nicht mit einem «Do-it-your-self-Ansatz» alleine lassen. Auch sollten bei der Erarbeitung der Schutzkonzepte zwingend Arbeitsmediziner oder Experten Arbeitssicherheit beigezogen werden.»
Klarerer Vorgaben hätten sich auch diverse Branchen gewünscht. Zum Beispiel verbindliche Richtlinien, wie Damien Ojetti, Zentralpräsident von Coiffure Suisse, gegenüber der «NZZ am Sonntag» sagte. Der Verband stellte dem Bund sein Schutzkonzept zu, habe aber nie eine Rückmeldung erhalten. «Wir wissen deshalb nicht, ob sich der Bund das Konzept angeschaut hat.»
Luca Cirigliano vom Gewerkschaftsbund befürchtet, dass die Umsetzung in den Betrieben viel zu wenig häufig kontrolliert werden. «Den kantonalen Arbeitsinspektoraten fehlen die nötigen Ressourcen, wie verschiedene Experten immer wieder aufzeigen.» Die Coronakrise bringe dieses notorische Manko verstärkt ans Licht.
Direktbetroffene geben jedoch Entwarnung. Beat Bachmann, Leiter des Arbeitsinspektorats des Kantons St. Gallen und Präsident der Vereinigung der kantonalen Arbeitsinspektorate, sagt: «Ich kann nicht für die anderen Kantonen sprechen, aber in St.Gallen sind wir gut aufgestellt. Sollten wir feststellen, dass wir für die Kontrollen der Schutzkonzepte mehr Personal benötigen, werden wir kurzfristig entsprechende Kräfte mobilisieren.»
Kein Verständnis für die Forderung des Gewerkschaftsbundes zeigt der Schweizerische Gewerbeverband. Direktor Hans-Ulrich Bigler verweist auf das Arbeitsgesetz, das die gesetzliche Grundlage für die Schutzkonzepte bilde. Es sehe vor, dass die Arbeitgeber im Rahmen ihrer Pflichten für den Gesundheitsschutz der Angestellten und der Kunden verantwortlich seien.
Auf dieser Linie argumentiert auch Boris Zürcher. «Es gibt keine Staatsfürsorgepflicht im Arbeitsgesetz», sagte der Leiter Direktion Arbeit des Seco am Montag. Es gelte die Sorgfaltspflicht der Arbeitgeber, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass sie der Gesundheit der Angestellten nicht schadeten. Dieser Grundsatz werde aktuell ergänzt durch virusbezogene Auflagen wie Distanzhalten oder Hygienevorschriften. Die Kantone seien sich ihrer Verantwortung bewusst: «Sie kontrollieren und werden sogar noch verstärkt durch die kantonsärztlichen Dienste, wenn es um spezifische Fragen gibt, die nicht das Hauptgebiet der Arbeitsinspektoren betreffen.»
Ich finds zwar bedenklich, dass der Bund nicht auf die Anfragen und Vorschläge eingeht, andererseits sollte man aus den Informationen der letzten Wochen und der jeweiligen Umsetzungen in Läden u.a. fähig sein, was eigenes auf die Beine zu stellen.
Hört sich für mich auch ein wenig so an, als möchte man ja keinen Franken zu viel für die Umsetzung ausgeben