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Warum du Glühwein-Tassen am Weihnachtsmarkt nicht mitnehmen solltest

Beim Zürcher Weihnachtsdorf sind Zehntausende Tassen verschwunden

Die Glühwein-Tassen an Schweizer Weihnachtsmärkten werden immer mehr zu beliebten Souvenirs. Dies widerspricht dem Nachhaltigkeitsgedanken – und strafbar macht man sich damit theoretisch auch.
22.12.2025, 09:1722.12.2025, 12:37

Trotz fehlendem Schnee boomen auch in diesem Dezember die Weihnachtsmärkte in der Schweiz – und damit der Verkauf von Glühwein. Oft bleibt es aber nicht beim Konsum des Getränks: So lassen an verschiedenen Weihnachtsmärkten zahlreiche Besucherinnen und Besucher gerne mal die Tasse mitgehen, in welcher die verschiedenen Getränke verkauft werden.

Besucher am Weihnachtsmarkt Wienachtsdorf auf dem Zuercher Sechselaeutenplatz, am Sonntag, 10. Dezember 2023 in Zuerich. (KEYSTONE/Michael Buholzer)
Das Weihnachtsdorf lockt jedes Jahr zahlreiche Menschen nach Zürich.Bild: keystone

Denn statt Einweg-Bechern aus Plastik oder Karton verwenden die Betreiberinnen und Betreiber seit drei Jahren neue Tassen aus Porzellan. Wer ein Getränk bestellt, zahlt neben dem Kaufpreis ein Depot für diese Tasse. Diesen Betrag erhält man bei der Rückgabe wieder. Dahinter steckt ein Nachhaltigkeitskonzept: Wie die Stadt Zürich vorgibt, sollen Weihnachtsmärkte auf Einweg-Material verzichten. Stattdessen sollen die Getränke in Steintassen ausgeschenkt werden, die nach der Rückgabe gereinigt und später wieder gebraucht werden können.

So ist es zumindest angedacht. In der Praxis gestaltet sich dies für die Betreiberinnen und Betreiber der Weihnachtsmärkte weniger reibungslos. Wie Katja Weber, Co-Initiantin des Weihnachtsdorfs in Zürich, gegenüber watson sagt, verschwinden beim rund vierwöchigen Betrieb Tausende Tassen. Sie führt aus:

«In den letzten 3 Jahren haben wir insgesamt rund 70'000 Tassen bestellt. Davon sind mittlerweile rund 55'000 weg.»

Tassli-Sammeln liegt im Trend

Wie genau sich diese Zahl zusammensetzt, weiss Weber nicht. Einige Tassen würden beim Konsum kaputtgehen, was ebenfalls zur grossen Anzahl an Verlusten beitrage. Dass viele Personen die Tassen als Souvenir mitgehen lassen, sei aber eine Tatsache. «Wir wissen aus unseren Betrieben, dass es Sammlerinnen und Sammler gibt, welche gerne solche Weihnachtsmarkt-Tassen zuhause haben wollen», erklärt sie. In Deutschland gebe es ebenfalls solche Trends.

Auch dieses Jahr werden am Zürcher Weihnachtsdorf die Getränke in schlichten Tassen mit zwei verschiedenen Tiermotiven ausgeschenkt. Schriftzüge oder sonstige Hinweise auf das Weihnachtsdorf fehlen gänzlich. Dies sei absichtlich so gemacht, erklärt Weber. «Dadurch erhoffen wir uns, dass die Tassen nicht als Sammlerstück wahrgenommen und weniger mitgenommen werden.» Auch aus diesem Grund habe man jedes Jahr Tassen mit dem gleichen Design verwendet.

Glühwein-Tasse Weihnachtsdorf Zürich
So sehen die Tassen des Zürcher Weihnachtsdorfs aus.Bild: watson

Sammeln widerspricht dem Nachhaltigkeitskonzept

Problematisch ist das Verschwinden der Tassen für die Betreiberinnen und Betreiber grundsätzlich nicht. Die Verlustkosten sind durch die fünf Franken Depot pro Tasse mehr als gedeckt. Allerdings widerspricht dieser Verlust von zahlreichen Tassen dem Nachhaltigkeitskonzept. «Es freut mich zwar, dass den Leuten unsere Tassen als Souvenir gefallen», sagt Weber. Gebe es aber zu viele Verluste, müsste man neue Tassen nachbestellen.

«Wenn Leute also eine Tasse mitnehmen und diese dann ein Jahr lang nur im Schrank steht, macht das ökologisch keinen Sinn», sagt Weber. Denn die Produktion solcher Tassen sei deutlich aufwändiger als diejenige von Einweg-Bechern aus Karton. Werden auch die Steintassen nur einmal am Weihnachtsmarkt verwendet, geht die Rechnung nicht mehr auf.

Mitnehmen ist trotz Depot illegal

Auch aus rechtlicher Sicht sollte man die Tasse eigentlich zurückgeben, wenn man den Glühwein am Weihnachtsmarkt fertiggetrunken hat. Ein Blick ins Strafgesetzbuch zeigt: Diebstahl ist es zwar nicht, wenn man die Tasse mitgehen lässt, schliesslich bekommt man diese am Stand offiziell übergeben. Allerdings gibt es hierfür den Tatbestand der unrechtmässigen Aneignung.

Wie im Strafgesetzbuch festgehalten wird, kann eine solche zu einer Busse oder gar einer Haftstrafe führen. Wer eine Tasse mitnimmt, muss eine solche Strafe zwar nicht befürchten. Denn Konsequenzen drohen nur im Falle von Strafanträgen. Solche seien im Falle der Weihnachtsdorf-Tassen natürlich kein Thema, stellt Weber klar. Illegal bleibt das Mitnehmen der Tasse zumindest auf dem Papier dennoch.

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Die schönsten Weihnachtsmärkte der Schweiz und rund um den Globus
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quelle: shutterstock
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268 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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cheeky Badger
22.12.2025 09:25registriert Juli 2015
Für 5.- chf bekommt man halt dem ganzen Weinachtsmarkt nichts anderes. Quasi das einzige Produkt mit einem fairen Preis.
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1946W1944J
22.12.2025 09:32registriert November 2023
Und wie kommt man auf die Idee, dass die Tassen dann zu Hause nicht genutzt werden? Ich kenne ein paar Leute, die solche Tassen besitzen. Und die werden regelmässig benutzt und sicher nicht nur ausgestellt. Das Argument der Nachhaltigkeit fällt wohl eher flach.
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ruedi62
22.12.2025 09:30registriert Juli 2022
Wie bitte? '...Durch das Depot sind die Kosten mehr als gedeckt...'. Ich mache mich aber strafbar, wenn ich ich die Tasse mitnehme, obwohl ein Gewinn für den Betreiber entsteht. Muss und will ich nicht verstehen.
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