Der eidgenössische Datenschützer lässt die Daten der Plattform meineimpfungen.ch löschen. Sie weisen Mängel bei der Integrität auf, die bis heute nicht behoben sind. Der Datenschützer wies das Konkursamt Bern-Mittelland überdies an, den beabsichtigten Verkauf der Daten zu unterlassen.
Die Daten müssen vernichtet werden, wie der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb), Adrian Lobsiger, am Dienstagabend zum gescheiterten elektronischen Impfausweis der Stiftung Meineimpfungen mitteilte.
Zunächst hatte das Konkursamt bei der Abwicklung der konkursiten Stiftung die schützenswerten Personendaten aus der Konkursmasse freihändig an ein privates Unternehmen veräussern wollen. Die Stiftung war mit ihrer elektronischen Impfplattform am 17. November in den Konkurs gegangen.
Ein externes Gutachten vom 15. November 2021 bestätigte die vom Edöb festgestellten schweren Mängel in den Daten der Plattform. Das betraf sowohl inhaltliche Daten wie falsche Tetanus- und Covid-19-Angaben als auch falsche Kontaktdaten. Diese Sachverhalte hatte Lobsiger bereits in seinem Schlussbericht vom August 2021 gerügt.
In der langen Zeit seit dem Schlussbericht konnten die Plattform-Betreiber die Mängel nicht beheben, stellt der Edöb fest. Sie könnten den berechtigten Nutzern die Daten nicht datenschützerisch vertretbar zur Verfügung stellen.
Der Datenschützer geht darum davon aus, dass jede weitere Datenverarbeitung zu Persönlichkeitsverletzungen führen würde. Diese Verletzungen würden in der Abwägung den von der Stiftung verlangten Verzicht auf die Löschung überwiegen.
Der Edöb erinnerte zudem daran, dass es Anfang November einen rechtswidrigen Teilversand von Daten durch die Stiftung gegeben hatte. Diese setzte sich damit über die Edöb-Empfehlungen im Schlussbericht sowie die beim «Projekt Datenrettung» vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) formulierten Anforderungen hinweg.
Weitere Datenschutzverletzungen müssten vermieden werden, schreibt der Datenschützer. Insbesondere dürfe es im Verwertungsverfahren nicht unter zeitlichem Druck zu Entscheiden kommen, welche die negativen Folgen für die Privatsphäre und die Selbstbestimmung über die Daten noch verstärken.
Der Edöb hat deshalb das Konkursamt Bern-Mittelland mit «formeller Empfehlung angewiesen, vom geplanten Freihandverkauf abzusehen» und die Daten zu löschen. Das Konkursamt akzeptierte das.
Das BAG bedauert die Löschung, wie es in einer Stellungnahme schreibt. Die rund 300'000 Nutzer würden ihre Impfdaten nicht zurückerhalten. Eine datenschützerisch und rechtlich einwandfreie Lösung sei nicht mehr möglich. Das BAG hatte zuletzt mit dem Kokursamt, dem Edöb und mit bestimmten Unternehmen noch nach einer Lösung gesucht.
Der Konsumentenschutz bezeichnete das «Fiasko» als «Armutszeugnis für den Rechtsstaat». Tausende verlören wegen der stümperhaften Arbeit ihre Daten. In der Schweiz sei es möglich, dass hochsensible Gesundheitsdaten unsicher gehortet werden und Daten unwiderruflich verloren gehen, ohne dass Konsequenzen folgen. Zur Verantwortung gezogen werde wohl niemand. Die Datenlöschung als Ende des Desasters sei skandalös.
Die Stiftung Meineimpfungen betrieb die Plattform im Auftrag des BAG. Lobsiger zog aus dem Scherbenhaufen die Lehre, der Bund müsse sich bei der Zusammenarbeit mit Privaten genauso verantwortlich fühlen, wie wenn er selber Gesundheitsdaten bearbeiten würde.
Im Mai 2021 wurde die Plattform meineimpfungen.ch mit ihrem elektronischen Impfbüchlein wegen Sicherheitslücken eingestellt. Bereits Ende März war bekannt geworden, dass die 450'000 Impfdaten auf meineimpfungen.ch, darunter 240'000 von Covid-19-Geimpften, manipulierbar waren. (saw/sda)
Grundsätzlich ist mir als Betroffene die Löschung sehr recht. Damit ist die Angelegenheit für mich erledigt.