Am 3. Dezember wäre Céline Pfister 16 Jahre alt geworden. Ihre Eltern veranstalteten eine Feier mit Célines Freundinnen. Es gab Kuchen wie an einem normalen Geburtstagsfest, aber die meisten Gäste trugen schwarze Kleider.
Drei Monate vor ihrem 14. Geburtstag hatte sich Céline das Leben genommen. Zuvor war sie Opfer von Cybermobbing geworden. Der Todesfall löste 2017 eine Debatte über Bedrohungen und Beleidigungen auf Social Media aus.
Jetzt wird das Drama von zwei Richtern und einer Richterin beurteilt. Das Jugendgericht Dietikon hat die Hauptverhandlung auf den 26. Februar 2020 angesetzt. Ein Junge, der damals 14 war und heute 17 ist, wurde im Februar 2019 per Strafbefehl wegen Nötigung verurteilt und musste einen kurzen Arbeitseinsatz leisten. Célines Eltern erhoben Einsprache, weil sie die Massnahme zu mild finden. Deshalb kommt es zum Prozess.
Der Fall hat mit einer Dreiecksgeschichte begonnen. Sie handelt von Céline, dem 14-Jährigen und dessen eifersüchtigen Ex-Freundin. Céline hatte eine On-Off-Beziehung mit dem Jungen. Sie war verliebt in ihn, doch er wollte nur Sex. Anfangs schien das Spiel dennoch beiden zu gefallen. Sie schickten sich gegenseitig intime Fotos, doch dann übte der Junge Druck aus. Er wollte mehr. Er drohte ihr, er werde Bilder von ihr an seine Ex-Freundin schicken, falls sie ihm nicht weiteres Material liefert. Sie sandte ihm darauf Fotos von sich, auf denen sie leicht bekleidet posiert.
Die Affäre eskalierte nach einem Treffen in seiner Wohnung. Er machte ihr klar, dass er diesmal noch mehr wolle von ihr, mehr als nur Küsse. Da sie dies ablehnte, schickte er sie nach Hause. Er ging davon aus, dass sie den Vorfall weitererzählte, denn eine Kollegin schrieb ihm noch am selben Tag, er sei ein Arschloch. Deshalb sei er wütend geworden, gab er in einer Einvernahme an.
Seine Reaktion: Er schickte ein Foto von Céline an seine Ex-Freundin. Diese verbreitete das Bild dann über die Social-Media-Plattform Snapchat. Die Aufnahme zeigt Céline in einem freizügigen Shirt auf ihrem Bett. Die Ex-Freundin wurde ebenfalls per Strafbefehl verurteilt und musste einen kurzen Arbeitseinsatz leisten. Dieser Fall ist rechtskräftig.
Mutter Nadya Pfister fordert eine Verurteilung des Jungen wegen sexueller Nötigung. Sie sagt: «Wenn das keine sexuelle Nötigung ist, was denn?» Die Antwort des Strafgesetzes ist eigentlich klar. Jemand muss zu einer sexuellen Handlung gezwungen werden. Gemeint sind physische Handlungen, keine virtuellen. Die Eltern haben eine Niederlage vor Gericht einkalkuliert. Sie wollen damit aufzeigen, dass ein eigener Straftatbestand für Cybermobbing geschaffen werden sollte.
Zufälligerweise am gleichen Tag wie Célines 16. Geburtstag wurde die neue Pisa-Studie veröffentlicht. Sie zeigte nicht nur, wie die 15-Jährigen im Lesen oder in Mathematik abschneiden, sondern auch, wie häufig sie angeben, von Mobbing betroffen zu sein.
Das Resultat: Die Schweiz teilt sich mit Italien den Spitzenplatz. In keinem anderen Land in Europa fühlen sich mehr Jugendliche von Mobbing betroffen. 17 Prozent geben an, in den vergangenen zwölf Monaten mehrmals von anderen Schülerinnen oder Schülern bedroht worden zu sein. Drei Jahre zuvor waren es erst 8 Prozent gewesen. Die Zunahme entspricht einem europaweiten Trend, doch die Ausprägungen sind unterschiedlich. In Deutschland und in der Schweiz ist die Zunahme besonders stark.
Es gibt zwei Erklärungsansätze. Einerseits könnten die Mobbingfälle tatsächlich zugenommen haben. Andererseits könnten die Jugendlichen offener Auskunft gegeben haben, weil sie für das Thema sensibilisiert wurden.
Dass man in der Schweiz mehr über Mobbing spricht, hat mit dem Fall Céline zu tun. Es ist der erste öffentlich bekannte Cybermobbingfall, der auf derart tragische Weise geendet hat. Die Geschichte wurde publik, weil das Drama vor Publikum stattfand. Das ist das Brutale an Cybermobbing: Die Blossstellung geschieht vor Zuschauern. Im Fall Céline waren es rund 500, die ein intimes Bild von ihr auf Snapchat gesehen haben. So verbreitete sich auch die Nachricht über ihren Tod über soziale Kanäle in Windeseile.
Dabei zeigte sich auch die positive Seite von Social Media. Die Internetgemeinschaft reagierte mit Bestürzung und verurteilte die Taten. Die Eltern lancierten eine Onlinekampagne, druckten T-Shirts mit dem Schriftzug #célinesvoice und suchten den Kontakt zu anderen Aktivistinnen wie Jolanda Spiess-Hegglin. Der Fall Céline wurde so zu einem Mahnmal der Generation Smartphone.
Es ist wichtig in der Erziehung den Umgang mit intimen Fotos und Social Media zu thematisieren (Selbstschutz) und noch wichtiger ist es, das Thema Mobbing zu behandeln an Schulen. Hier müssen 3. Personen (Lehrer) auch eingreifen. (Oftmals schauen diese weg oder sind überfordert)
Ich werde die Essenz der „Mobber“ nie verstehen, warum man andere demütigen und verletzen muss.
Ich wurde in einer Zeit vor Social Media gemobbt und dies war auch so hart- es muss heute schrecklich sein 24/7 quasi „angreifbar“ zu sein.
Sein Verhalten Druck zu nennen ist schon krass beschönigend.
Das Beispiel zeigt perfekt, dass das aktuelle Sexualstrafrecht lächerlich ist oder zumindest die gefällten Urteile.
Sehe es wie die Eltern Nötigung / Erpressung zu sexuellen Handlungen Bilder, sexzwang). Da der Druck zu Sex nach der Erfolgreichen Nltigung erfolgt ist es klar weitergehende Nötigung zum Sex.