An einem Winterabend im Januar 2015 ist ein Student – nennen wir ihn Konrad – zusammen mit einem Kollegen in der Nähe des Bellevue unterwegs. In der Jackentasche hat er ein Robidog-Säckli mit Cannabis. Als die beiden zwei Polizisten erblicken, drehen sie ab und schlendern davon. Zu spät. Die Beamten der Stadtpolizei schöpfen Verdacht, folgen ihnen, stellen sie, durchsuchen ihre Taschen und finden das Robidog-Säckli. Später wird einer der Polizisten dessen Inhalt auf eine Waage schütten und feststellen: Konrads Gras wiegt acht Gramm.
Seit dem 1. Oktober 2013 steht im Betäubungsmittelgesetz: Nicht strafbar ist, wenn jemand nur eine geringfügige Menge eines Betäubungsmittels für den eigenen Konsum vorbereitet. Absatz zwei des Artikels 19b definiert, wie viel Gras im Robidog-Säckli sein darf: bis zu zehn Gramm. Konrad bekommt trotzdem eine Ordnungsbusse vom Stadtrichteramt: Hundert Franken soll er wegen Besitzes von Cannabis bezahlen. Plus 150 Franken Gebühren.
Geschichten wie die von Konrad gibt es viele. Cannabis-Konsumenten werden gebüsst, obwohl sie nicht beim Kiffen, sondern nur mit Gras in der Tasche erwischt werden. Die meisten Geschichten enden mit einer Ordnungsbusse. Weder Kiffer noch Anwälte wollen wegen hundert Franken Rekurse schreiben oder den Mittwochnachmittag im Bezirksgericht verbringen. Zudem sind viele froh, dass es bei hundert Franken Busse bleibt. Früher waren die Bussen höher und die Verfahren komplizierter. Also bezahlen die meisten die Busse anstandslos. Konrad zahlte nicht.
Konrad hat einen Freund, er heisst Till Eigenheer, ist ein Jahr älter und studierte zu dieser Zeit im ersten Semester Recht an der Universität Zürich. Und er ist überzeugt, dass die Polizei das Betäubungsmittelgesetz falsch anwendet. Also vertrat er Konrad vor Gericht. Was dabei herauskam, könnte die Polizeipraxis grundlegend verändern, nicht nur in Zürich. «Der Richter hat mich belächelt, als ich im Bezirksgericht erschien», erinnert sich Eigenheer, «nach der Verhandlung hat er mir gratuliert». Denn der Jus-Student holte einen Freispruch heraus. Der Bezirksrichter folgte seinen Argumenten. Er taxierte die acht Gramm Cannabis im Robidog-Säckli als geringfügige Menge in Vorbereitung zum Eigenkonsum im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes.
Konrad muss also keine Busse bezahlen und die Stadtpolizei Zürich sich den Vorwurf gefallen lassen, ungesetzlich zu handeln. Nun interessiert sich auch die Politik für das Thema. Die grünen Gemeinderäte Matthias Probst und Markus Kunz verlangten am Mittwoch in einer schriftlichen Anfrage vom Stadtrat ein Erklärung. Sie wollen wissen, warum die Stadtpolizei trotz des Bezirksgerichtsurteils weiterhin wegen des Besitzes von kleinen Mengen Hanf Bussen verteilt. «Das ist offensichtlich ungesetzlich!», schreiben die beiden Politiker. Aufgrund dieser Anfrage, mit der sich der alternative Polizeivorsteher Richard Wolff nun befassen muss, will die Stadtpolizei keine Stellung nehmen.
Sven Schendekehl ist gespannt auf die Antworten der Stadt. Täglich berät er Cannabis-Konsumenten in rechtlichen Fragen. Oft rufen sie aus Zürich an, aber nicht nur: «In anderen Kantonen werden Leute wegen Besitzes geringfügiger Mengen Cannabis verzeigt, in Zürich gibt es immerhin nur eine Ordnungsbusse. Ich habe gerade einen Anruf bekommen von jemandem aus dem Kanton Basel-Stadt, der wegen sechs Gramm eine Busse von 750 Franken aufgebrummt bekommen hat.» Von Zürich erwarte er aber mehr. «Wir haben dort einen alternativen Polizeivorsteher, sein Vorgänger war ein Grüner. Offenbar haben sie keinen Einfluss auf ihr Korps. Obwohl der Gesetzgeber geringe Mengen an Cannabis für straffrei erklärt, jagen die Polizisten immer noch brave Bürger wegen etwas Gras», sagt Schendekehl.
Nicht allen Polizisten scheint die Jagd auf Cannabis-Besitzer Spass zu machen. Ein Kantonspolizist hat Schendekehl die Kopie eines Dienstbefehls überlassen. Darin werden Kantospolizisten angewiesen, den Besitz von bis zu zehn Gramm zum Eigenkonsum mit einer Ordnungsbusse zu sanktionieren. Nicht nur Schendekehl hält den Befehl für gesetzwidrig. «Nur der Konsum darf bestraft werden, nicht aber der Besitz von geringfügigen Mengen Cannabis zum Eigenkonsum», sagt Peter Albrecht, als die «Schweiz am Sonntag» ihm den Inhalt des Dienstbefehls vorlegt. Albrecht ist emeritierter Strafrechtsprofessor und war Präsident des Strafgerichts Basel-Stadt. Die Kantonspolizei Zürich gibt sich auf Anfrage wortkarg: Man halte sich an die Gesetze.
Was nun wirklich gilt, will Jus-Student Eigenheer in weiteren Fällen abklären. Über Facebook sucht er Leute, die wegen Besitzes von geringen Mengen Cannabis gebüsst wurden. Drei Personen haben sich bereits gemeldet. Sein Ziel: Ein höheres Gericht soll das Urteil des Zürcher Bezirksgerichts bestätigen. Eigentlich hätte auch Konrads Robidog-Säckli vom Obergericht beurteilt werden sollen, denn das Stadtrichteramt zog den Fall weiter. Dabei versäumten die Stadtrichter aber eine Frist. Auch ein Arztzeugnis der zuständigen Richterin konnte das Obergericht nicht erweichen. «Als professionelle Strafbehörde kann und muss vom Stadtrichteramt erwartet werden, dass eine funktionierende Stellvertretungsregelung und Aufgabenteilung besteht», watschte das Obergericht die Beamten ab. Die Kiffer waren in diesem Fall aufgeweckter als die Stadtbehörden.
Toerpe Zwerg
Jokerf4ce
Als ich den Artikel las ist mir glatt der joint ins fürobebier gefallen!
Jannabis420