Italien zieht Botschafter nach Moretti-Freilassung ab: «Wir sind zutiefst empört»
Das Walliser Zwangsmassnahmengericht hat am Freitag beschlossen, Jacques Moretti gegen eine Kaution von 200'000 Franken freizulassen. Italiens Regierung protestierte gegen diesen Entscheid. Sie beorderte den italienischen Botschafter in der Schweiz nach Rom zurück.
So reagiert Italien
Der Entscheid des Gerichts stelle eine schwere Beleidigung und einen weiteren Schmerz für die Familien der Opfer dar, heisst es in einer Mitteilung der Regierung vom Samstag. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und Aussenminister Antonio Tajani hätten deshalb den Botschafter Gian Lorenzo Cornado nach Rom zurückgerufen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
«Die Ministerpräsidentin und ich sind zutiefst empört. Nicht nur als Vertreter der italienischen Regierung, sondern auch als Eltern und ich zudem als Grossvater», sagte Tajani am Samstag vor den Medien in Rom. «Hier geht es nicht um Sicherheitsvorkehrungen, sondern um objektive Fakten.» Es sei inakzeptabel, eine Person freizulassen, die objektiv für das Geschehene verantwortlich sei.
Man könne den Tod von so vielen Menschen nicht mit einer Kaution von 200'000 Franken aufwiegen, fuhr Tajani fort. Der Aussenminister forderte die Schweizer Justiz auf, das Strafverfahren zu beschleunigen. «Die Gefühle des italienischen Volkes dürfen nicht auf diese Weise verletzt werden», schloss er sein Statement.
Das sagt die Walliser Generalstaatsanwältin
Die Walliser Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud hat bestätigt, dass sie am Samstagvormittag vom italienischen Botschafter in der Schweiz kontaktiert worden sei. Sie habe ihn informiert, dass der Entscheid zur Freilassung des Barbesitzers von Crans-Montana nicht von der Staatsanwaltschaft angeordnet worden sei.
Gian Lorenzo Cornado war gemäss einer Mitteilung vom Samstag von der italienischen Regierung angewiesen worden, sich «umgehend» mit Pilloud in Verbindung zu setzen und ihr die «tiefe Empörung» der italienischen Regierung über den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom Vortag zu übermitteln.
Sie habe dem Botschafter erklärt, dass am Freitag das Zwangsmassnahmengericht entschieden habe, schrieb Pilloud auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. «Ich möchte nicht für einen diplomatischen Zwischenfall zwischen unseren beiden Ländern verantwortlich sein», teilte die Generalstaatsanwältin mit. Sie betonte weiter, dass sie keinem möglichen Druck der italienischen Behörden nachgeben werde und habe dem italienischen Botschafter daher geraten, seine Bedenken über den Entscheid an die nationalen Behörden zu richten.
So reagiert der Bundesrat
Auch Bundesrat Guy Parmelin hat sich geäussert. Gegenüber Blick sagt er: «Wir können die Entrüstung verstehen. Wir haben Verfahren in der Schweiz, die nicht die gleichen sind wie in Italien.» Das müsse man respektieren.
«Wie Italien trauert auch die Schweiz um die 40 Opfer und die vielen Verletzten der Tragödie von Crans-Montana. Wir verstehen den Schmerz, denn es ist auch unser Schmerz», beantwortete Aussenminister Ignazio Cassis auf der Plattform X die heftige Reaktion aus Italien. Man wolle Klarheit und verfolge die Arbeit der Justiz im Kanton Wallis aufmerksam.
Come l’Italia, anche la Svizzera piange le 40 vittime e i tanti feriti della tragedia di Crans Montana.
— Ignazio Cassis (@ignaziocassis) January 24, 2026
Capiamo il dolore, perché è anche il nostro dolore. Vogliamo chiarezza. Seguiamo con attenzione il lavoro della giustizia del canton Vallese.
Ne ho discusso oggi con il…
Er habe dies am Samstag mit seinem Kollegen Antonio Tajani besprochen, schrieb Cassis weiter. Sie hätten die Bereitschaft der Schweiz und Italiens bekräftigt, sich in dieser gemeinsamen Tragödie gegenseitig zu unterstützen. Auch sein Amtskollege Tajani räumte ein, dass er in einem langen Gespräch die Solidarität der Schweizer Regierung erfahren habe.
Die Bar «Le Constellation» in Crans-Montana war in der Neujahrsnacht in Brand geraten. Dabei kamen 40 Menschen ums Leben, 116 wurden verletzt. Zahlreiche Opfer und Verletzte stammen aus Italien. (vro/sda)
