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Fall Rupperswil

Harsche Kritik von Anwaltskollege: Setzt sich Pflichtverteidigerin Senn zu wenig für Thomas N. ein?

Renate Senn und ihr Anwaltskollege Thomas Fingerhuth.
Renate Senn und ihr Anwaltskollege Thomas Fingerhuth.
bild: az

Harsche Kritik von Anwaltskollege: Setzt sich Pflichtverteidigerin Senn zu wenig für Thomas N. ein?

Renate Senn, die Pflichtverteidigerin des Vierfachmörders Thomas N., erhält scharfe Kollegenschelte. Rechtsanwalt Thomas Fingerhuth, der selber schon Kapitalverbrecher verteidigte, kritisiert, sie distanziere sich von ihrem Mandanten. Das gehe nicht.
23.05.2016, 07:5023.05.2016, 08:14
rolf cavalli / Aargauer Zeitung
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Die Badener Rechtsanwältin Renate Senn ging letztes Wochenende von sich aus an die Öffentlichkeit und wollte ein paar Dinge von Anfang an klarstellen zu ihrer Aufgabe als Pflichtverteidigerin von Vierfachmörder Thomas N. Zum einen habe der Mann das Anrecht auf einen korrekt durchgeführten Strafprozess. «Im Glauben an diesen Rechtsstaat hab ich diesen Grundsatz als Pflichtverteidigern für den geständigen Tatverdächtigen zu wahren.»

Gleichzeitig betonte Senn, die Tat erschüttere sie und mache auch sie «zutiefst betroffen». Sie werde ihre Arbeit «mit allem Respekt und mit Würde gegenüber den Opfern und den Hinterbliebenen wahrnehmen, denen unfassbares Leid angetan wurde. Aus diesem Grund kann und werde ich den Tatverdächtigen mit dessen Einverständnis im Moment weder in der Öffentlichkeit verteidigen noch als dessen Sprachrohr dienen.»

Diese Stellungnahme löst in Anwaltskreisen Diskussionen aus. Zuerst übte Rechtsanwalt Urs Oswald aus Bad Zurzach (er verteidigte Dreifachmörder Alfredo Lardelli) leise Kritik. Ihn hat irritiert, dass Renate Senn als Verteidigerin sich in ihrer Erklärung zuerst einmal von ihrem Mandanten und dessen Tat distanziert.

Jetzt auf

Schwereres Geschütz fährt nun der Zürcher Strafanwalt Thomas Fingerhuth auf. In einem Interview mit der SonntagsZeitung greift er die Verteidigern von Thomas N. direkt an. «Sie distanziert sich in ihrer Mitteilung von ihrem Mandanten. Das geht nicht», sagt Fingerhuth, der selber Schwerverbrecher verteidigte. Zu seinen Klienten gehörte etwa Bianca B. aus Horgen ZH, die ihre drei Kinder tötete, oder der Kosovare, der in Pfäffikon ZH seine Frau und die Sozialvorsteherin umbrachte.

146 Tage Angst: Die Chronologie des Vierfachmords von Rupperswil

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Die Chronologie des Vierfachmords von Rupperswil
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quelle: keystone / patrick b. kraemer
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Fingerhuth stösst in erster Linie auf, dass Kollegin Senn betont, sie wolle nicht als Sprachrohr von Thomas N. dienen. «Wer soll diese Aufgabe denn sonst übernehmen? Wer, wenn nicht sein Verteidiger ist das Sprachrohr eines Täters?», fragt Fingerhuth in der «SonntagsZeitung». Es sei der Job eines Anwalts, «streng und ganz einseitig» die Interessen seines Mandanten zu vertreten, «so bestialisch seine Taten auch sein mögen». Wenn man sich für ein solches Mandat entscheide, müsse man das mit aller Konsequenz tun, mahnt Fingerhuth.

Der Freiämter Rechtsanwalt Matthias Fricker nimmt die Pflichtverteidigerin von Thomas N. in Schutz: «Ich habe es nicht so verstanden, dass Kollegin Senn ihren Klienten nicht korrekt verteidigt. Vielmehr möchte sie gegenüber den Medien wohl nicht ständig Wasserstandsmeldungen abgeben.» Als Pflichtverteidiger des Mörders von Au-pair-Mädchen Lucie Trezzini kennt Fricker die Situation. «Bei einem solch schrecklichen Verbrechen, welches medial extrem aufgeladen ist, würde ich auch defensiv kommunizieren. Dies nützt dem Klienten in der Regel am meisten», sagt Fricker auf Anfrage.

Renate Senn selber war für eine Stellungnahme zu Fingerhuths Vorwürfen gestern nicht erreichbar.

Muss sich ein Anwalt in jedem Fall (auch bei Thomas N.) ohne Wenn und Aber für seinen Mandanten einsetzen?
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20 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Caprice
23.05.2016 08:26registriert April 2014
Hauptsache jeder dahergelaufene Provinzanwalt kann auch noch "d Schnuure driihebe". Konsequente Interessensvertretung JA - per Boulevardmedien den Pöbel bedienen und Stimmung für den Mandanten machen NEIN. Der mediengeile Herr Fingerhuth hat wohl nicht begriffen, dass wir hier nicht in den USA sind. Frau Senn macht das schon richtig.
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Alex88
23.05.2016 08:41registriert Oktober 2015
Sie hat recht. Sie ist verpflichtet, ihn zu vertreten vor Gericht und verteidigen. Nicht als Mediensprecherin dienen. Und vorallem nicht das Gesicht sein, dass man sieht, wenn man an Thomas N. denkt. Und sie darf sehr wohl die Tat als grausam etc. bezeichnen. War sie ja auch. Anwälte sind nicht Roboter. Das heisst nicht, dass sie ihn nicht vertritt vor Gericht. Dass jetzt ihr Gesicht veröffentlicht wurde und voller Namen, finde ich nicht sinnvoll. Ihr Anwaltskollege war, wenn ich hier lese, einfach neidisch. Jetzt hat er ihr Namen und Gesicht in den Dreck gezogen. Wegen normalem Vorgehen.
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Fumo
23.05.2016 09:41registriert November 2015
"mimimi sie verdient das Geld und die Aufmerksamkeit die ich gerne gehabt hätte mimimi"

Oder hab ich da was falsch verstanden? ;)
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