Die Schweiz rettet Kinder – aber nicht alle
Am 16. Juni 1942 fuhr ein Zug voller monegassischer und französischer Kinder in den Genfer Bahnhof ein – einer von vielen sogenannten Kinderzügen. Zu den Klängen der Schweizer Nationalhymne warteten die Helferinnen des Schweizerischen Roten Kreuzes in weissen Kitteln auf den Perrons, um die Kinder aus der freien Zone Frankreichs zu empfangen. Unter Schweizerfahnen und Schaulustigen gab es auch Pressefotografen. Denn der Empfang kriegsgeschädigter Kinder sollte nicht undokumentiert verlaufen.
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Kinderhilfe als Schweizer Tradition
Bereits während des Ersten Weltkriegs organisierten Schweizer Hilfswerke Kinderzüge, die Kinder aus Kriegsländern für einen Ferienaufenthalt in die Schweiz holten. Entsprechend dauerte es nach Ausbruch des Zweiten Weltkriegs nicht lange, bis sich verschiedene private Kinderhilfswerke zur Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für kriegsgeschädigte Kinder (SAK) zusammenschlossen, um Kinder aus Frankreich und Belgien für drei Monate in die Schweiz zu holen. Schweizer Familien nahmen die Kinder mit dem Ziel bei sich auf, sie gut ernährt und erholt wieder nach Hause zu schicken, um dann die nächsten Kinder zu beherbergen.
Ab Januar 1942 wurde auf Beschluss des Bundesrats die Leitung der Kinderhilfe der SAK an das Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) übergeben. Das SRK handelte in den Diensten des Militärs. Durch die Unterstellung an das Militär und ihrer Staatsnähe hatte sich das SRK während der Kriegsjahre der Neutralität verpflichtet. Entsprechend streng regelte es die Einreisebedingungen für die Kinder nach 1942. Stadtverwaltungen, Sozialämter und das SRK wählten Kinder zwischen 5 und 14 Jahren aus, die mittels 9 Begleitpapieren in die Schweiz reisen konnten. Dabei mussten unter anderem ein ärztliches Zeugnis von der Wohngemeinde und ein eigener Pass vorgewiesen werden. Jedem Kind wurde für die Zugreise ein Schild mit Namen, Elternadresse und Aufnahmekanton umgehängt.
Kinder aus Frankreich und Monaco wurden zunächst nach Lyon gebracht und von dort aus unter strengen Kontrollen deutscher Soldaten nach Genf gefahren. Nach einem feierlichen Empfang in der Schweiz wurden sie zur ärztlichen Kontrolle in Spitäler und Militärkantinen und anschliessend mit Sonderzügen in die jeweiligen Kantone gebracht. Nach drei Monaten fuhren die Kinder wieder nach Hause.
Humanitäre Hilfe oder politisches Kalkül?
Dass die Kinderhilfe Ende 1941 staatspolitisches Interesse erweckte, war wenig überraschend. Als neutrales Land inmitten des Kriegsschauplatzes war die Schweiz sowohl den Alliierten als auch den Achsenmächten verdächtig. Gerade aufgrund der wirtschaftlichen Verflechtungen mit beiden Parteien geriet die Schweizer Neutralität zunehmend unter Druck. Die Schweizer Behörden mussten einen Weg finden, ihre Neutralität weiter zu rechtfertigen.
Da die schweizerische Kinderhilfe auf aussenpolitische Sympathie stiess, sah der Bundesrat darin eine Chance, sich zu profilieren. Kinder waren die unschuldigen Opfer des Kriegs und die Schweizer Neutralität wurde als eine Möglichkeit hervorgehoben, den kriegsgeschädigten Kindern eine Auszeit zu bieten. Die Staatsnähe des SRK und seine symbolische Kraft als Hüterin der schweizerischen Humanität ermöglichten es, die Kinderhilfe als humanitäres Engagement zu wahren und gleichzeitig mehr Kontrolle über die Einreisebestimmungen und -frequenz zu erlangen. Das SRK konnte 1942 ein bereits gut funktionierendes Netzwerk übernehmen und für eine massive Zunahme der Kinderzüge sorgen: 1942 reisten insgesamt 17'691 französische und monegassische Kinder mit 40 Zügen in die Schweiz.
Die Schweiz ist nicht für alle
Unter den Reihen von wohlgekleideten Kindern aus Frankreich mit Schleifen in den Haaren und Schweizer Fahnen in den Händen, die für die Kameras im Juni 1942 in Szene gesetzt wurden, gab es entscheidende Lücken: Kein einziges war jüdisch. Bereits vor der Übernahme durch das SRK schränkten Entscheidungen des Bundesrats die Kinderhilfe ein. Konnten 1939 vor Kriegsbeginn noch 300 jüdische Kinder in die Schweiz gebracht werden, so war dies ein Jahr später unter der strengen Flüchtlingspolitik der Schweiz nicht mehr möglich. Sollten weiterhin Kinderzüge aus Frankreich einreisen, so mussten jüdische Kinder ausgeschlossen werden.
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Dabei wurde die Lage für jüdische Menschen in Frankreich zunehmend prekär. Im Herbst 1941 begann in Westeuropa die Umsetzung der nationalsozialistischen Politik in drei Phasen, wobei zuerst jüdische Personen enteignet, dann verfolgt und in Ghettos verwiesen wurden. Im März 1942 verliess der erste Deportationszug Paris in Richtung Auschwitz. Auch in der freien Zone Frankreichs folgten wenig später, im Sommer 1942, die ersten Deportationen.
In der historischen Forschung besteht kein Zweifel, dass dem Bundesrat und dem SRK die Folgen bewusst waren: Der Ausschluss der jüdischen Kinder von den Kinderzügen bedeutete deren Verhaftung und Einweisung in Konzentrationslager. Mehrere Zeitungen kritisierten den Bundesrat und auch die Kinderhilfswerke; die Grundsätze des Roten Kreuzes würden verraten, da man bei den Kindern Rassen- und Religionsunterschiede machte. Die öffentliche Kritik vermochte den Beschluss des Bundesrats nicht zu ändern. Am 11. November 1942 wurde schliesslich ganz Frankreich vom Deutschen Reich besetzt und die Kinderzüge mussten bis zum Kriegsende eingestellt werden.
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