Den Anlass gab eine Posse, die in Basel als «Babygate» für grosse Aufregung sorgte: Grossratspräsident Remo Gallacchi schickte die Grüne Lea Steinle aus dem Parlament, weil sie ihr zweimonatiges Baby zum Abstimmen in den Grossratssaal genommen hatte. Steinle erhielt in der Folge viel Aufmerksamkeit, wurde unlängst von den Grünen als Nationalratskandidatin an der Seite von Sibel Arslan aufgestellt.
Diese bringt nun das Thema national aufs Tapet: Gemeinsam mit der Aargauer Fraktionskollegin Irène Kälin reicht sie Vorstösse ein, welche die Rolle von Eltern im Parlament zur Debatte stellen.
Kälin stösst eine Stellvertreterlösung an. «Im Falle einer Mutterschaft ist eine längere Absenz aus rechtlichen und praktischen Gründen oft nicht zu vermeiden», schreibt sie in ihrem Postulat. Während sich Politikerinnen in den Kommissionssitzungen vertreten lassen, sei dies in den Plenarsitzungen nicht möglich. Gerade jungen Müttern würde damit ein Leben in der Politik stark erschwert.
Hinzu komme, dass eine Mutter, die in den ersten 14 Wochen nach der Geburt einer Beschäftigung nachgeht, den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung verliert. Kälin will deshalb prüfen lassen, welche Anpassungenfür ein Stellvertretersystem nötig wären. Ein solches solle auch für Väter oder bei längeren Krankheitsausfällen zum Tragen kommen.
In der Schweiz kennen die Kantone Wallis, Jura, Neuenburg, Genf und Graubünden unterschiedliche Stellvertretungsmöglichkeiten. In Basel-Stadt blieb 2017 eine Forderung danach chancenlos. Doch die Grünen haben bereits einen neuen Anlauf gestartet. Analog dazu kündigte im Kanton Aargau die Grossrätin Kim Schweri einen entsprechenden Vorstoss an.
Den Punkt der Mutterschaftsentschädigung greift Arslan in einer Interpellation auf. «Diese Rechtsungleichheit kann nicht hingenommen werden, denn sie diskriminiert Mütter, die sich in einem politischen Parlament engagieren», schreibt Arslan. Der Bundesrat muss nun beantworten, welche Gesetzesgrundlagen geändert werden müssten, um den Ratsbetrieb nicht als Unterbruch des Mutterschaftsurlaubs gelten zu lassen.