Die Piratenpartei Zürich gibt nicht auf. Sie zieht ihre Beschwerde gegen die Stadtzürcher 5-Prozent-Hürde bei Parlamentswahlen ans Bundesgericht weiter. Das kantonale Verwaltungsgericht hatte den Rekurs der Partei mit der Begründung abgewiesen, die Wahlhürde sei «massvoll».
Die 5-Prozent-Hürde legt fest, dass eine Partei erst Anspruch hat auf einen oder mehrere Sitze im Parlament, wenn sie in mindestens einem Wahlkreis auf ein Minimum von 5 Prozent der Stimmen kommt. Damit soll der Kräfte-Zersplitterung im Parlament entgegengewirkt werden. Eine Abschaffung der Regel wurde 2011 an der Urne abgelehnt.
Zwar könne «mit Fug» in Frage gestellt werden, ob die Verhinderung der Zersplitterung der politischen Kräfte ein haltbares Argument für ein gesetzliches Quorum darstelle, schreibt das Verwaltungsgericht in seinem Urteil, über das am Mittwoch verschiedene Medien berichteten.
Das Stadtzürcher Wahlhürde bezeichnet das Gericht jedoch als «massvoll». So liege sie einerseits «weit unter der vom Bundesgericht festgelegten Limite von 10 Prozent». Anderseits müsse die Hürde lediglich in einem einzelnen Wahlkreis übersprungen werden.
Im Vergleich zu anderen Methoden garantiere das Zürcher Zuteilungsverfahren «eine sehr weitgehende Verwirklichung der Erfolgswertgleichheit», schreibt das Gericht weiter. Angesichts der «massvollen Ausgestaltung» lasse sich das Quorum «insgesamt rechtfertigen».
Die Piratenpartei hatte bei den jüngsten Wahlen in der Stadt Zürich maximal 3,12 Prozent der Stimmen in einem Wahlkreis erreicht. Damit verfehlte sie einen Parlamentssitz. Ein Parteimitglied reichte daraufhin Stimmrechtsbeschwerde ein. Diese lehnte der Bezirksrat ab.
Auch das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts akzeptieren die Piraten nicht. «Wir werden das Urteil auf jeden Fall weiterziehen», sagte Piratenpartei-Präsident Patrick Stählin auf Anfrage. Zwar gelte es zunächst, einige finanzielle Fragen zu klären. «Den Entscheid zum Weiterzug haben wir aber bereits getroffen.»
Die Piraten kämpfen auch auf politischem Weg für die Abschaffung der 5-Prozent-Hürde. Zusammen mit den Kleinparteien EVP, BDP, SD und EDU haben sie im Juni eine städtische Volksinitiative lanciert. Kommen 3000 Unterschriften zusammen, werden die Stimmberechtigten erneut über das Quorum abstimmen können. (sza/sda)