Das an der Urne beschlossene Gesichtsverhüllungsverbot soll auf nationaler Ebene mit einem Bundesgesetz umgesetzt werden. Dieser Meinung ist nach dem Ständerat auch die zuständige Nationalratskommission. Sie will die Vorlage des Bundesrats unverändert übernehmen.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) hat dem unveränderten Erlassentwurf in der Gesamtabstimmung mit 21 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Ständerat hatte der unveränderten Vorlage in der Sommersession mit 36 zu 8 Stimmen zugestimmt.
Das Gesetz soll die im März 2021 von Volk und Ständen mit 51.2 Prozent angenommene Volksinitiative «für ein Verhüllungsverbot» umsetzen. Lanciert worden war sie wie das schon früher angenommene Minarett-Verbot vom Egerkinger Komitee um Nationalrat Walter Wobmann (SVP/SO).
Nach Ansicht der Nationalratskommission soll der in der Volksabstimmung ausgedrückte Wille nun effizient auf Bundesebene umgesetzt werden. Die Minderheit argumentierte, dass es sich beim Verhüllungsverbot um eine Frage der Ordnung im öffentlichen Raum handle, wofür die Kantone zuständig seien. Die Ständeratskommission hatte dies zu Beginn ihrer Beratungen ähnlich gesehen, wurde dann aber vom Plenum überstimmt.
Gemäss der Vorlage wird die Übertretung des Verbots zur Gesichtsverhüllung mit bis zu tausend Franken geahndet. Ein Antrag, die maximale Busse bei 200 Franken anzusetzen, wurde in der SPK-N mit 13 zu 11 Stimmen abgelehnt.
Der Entwurf des Bundesrats sieht zudem vor, dass die zuständigen Behörden eine Bewilligung zur Gesichtsverhüllung erteilen können, wenn es um die Ausübung der Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit geht. Ein Antrag, wonach das Gesichtsverhüllungsverbot auch bei bewilligten Demonstrationen uneingeschränkt gelten soll, wurde in der Nationalratskommission mit 17 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Bereits heute kennen nach Angaben des Bundes 15 Kantone Vermummungsverbote. Diese kantonalen Gesetze würden im Falle einer Annahme des Bundesgesetzes übersteuert. (sda)
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